auf meinen Mahnbescheid hat der Schuldner ohne Begründung Widerspruch für die gesamte Forderung eingelegt.
Nun habe ich gehört, daß es vorgekommen sei, daß auch die gegnerische Partei nach der Verjährung das streitige Verfahren eingeleitet hat, um Anwaltskosten wieder zu bekommen. Das Gericht soll aufgrund der Verjährung der gegnerischen Klage statt gegeben haben - ?? Es bestünde so ein gewisser Zwang zum Weitermachen
Könnte es Probleme geben, wenn man die Hauptforderung in der Klage unterschreitet, um Kosten zu sparen (Anwaltzwang, das Mahngericht sagt, daß es möglich ist)oder begeht man vielleicht einen Formfehler, aufgrund dessen generell abgelehnt werden kann?
Hallo,
also es kommt darauf an - ob es sich lohnt. Wie hoch ist denn die Fordreung und das zweite was ich wissen müsste ist, welches AG zuständig ist.
Was sie da gehört haben ist Unfug. Wenn eine Forderung verjährt ist, dann ist die Verjährt. Ist aber eine Forderungsanspruch nur unterbrochen wie z.B. wenn eine Forderung durch einen Mahnbescheid widersprochen wird und die Forderung eingeklagt werden muss. Aber auch dann macht es für den Schuldner kein Sinn sich einen Anwalt zu nehmen. Wofür? Wenn überhaupt dann nur der Gläubiger um so an seine Forderung zu gelangen.
Die Hauptforderung liegt bei ca. 6000 EUR, dazu kommen ca. 2000 EUR Zinsen. Das zuständige AG ist Eschwege (wofür ist das wichtig?). Es gibt eine Eidesstattliche Erklärung und ich will vorerst nur die Verjährung hemmen.
Es hat laut einer Anfrage in einem anderen Forum tatsächlich ein Anwalt nach der Verjährung das streitige Verfahren eingeleitet. Die Anfrage war vor dem Urteil, der Anfragende hat nur eine unfreundliche, die Gegenseite bestätigende Antwort erhalten.
Meine größten Bedenden sind schon, daß es für den Gegner Sinn macht, sich einen Anwalt zu nehmen. So können selbstgemachte Verträge Unklarheiten enthalten.
Allerdings hat der Gegner meinem Anwalt gegenüber die Schuld indirekt zugegeben, indem er auf die Aufstellung nur antwortete, er könne momentan nicht zahlen.
Können gegnerische Anwaltskosten auf einen zukommen, wenn der Klage nur teilweise statt gegeben wird?
Freundliche Grüße und Dank - Sabine Müller
Hallo,
also es kommt darauf an - ob es sich lohnt. Wie hoch ist denn
die Fordreung und das zweite was ich wissen müsste ist,
welches AG zuständig ist.
Was sie da gehört haben ist Unfug. Wenn eine Forderung
verjährt ist, dann ist die Verjährt. Ist aber eine
Forderungsanspruch nur unterbrochen wie z.B. wenn eine
Forderung durch einen Mahnbescheid widersprochen wird und die
Forderung eingeklagt werden muss. Aber auch dann macht es für
den Schuldner kein Sinn sich einen Anwalt zu nehmen. Wofür?
Wenn überhaupt dann nur der Gläubiger um so an seine Forderung
zu gelangen.