'Pozilei'-Auto - erlaubt?

Guten Abend!

Ist es legitim, mit einem VW T5 im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren, der vom Farbschema her in silber/blau im Prinzip genau aussieht, wie ein Streifenwagen? Lediglich der Schriftzug ist etwas kleiner und lautet „POZILEI“. Logischerweise handelt es sich um ein ziviles Fahrzeug, sodass optische und akustische Sondersignalgeber fehlen.

MfG Marius

Guten Abend Marius,

würde ich wegen § 132a StGB bleiben lassen:

" Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

  1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen ,
    […]
  2. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt ,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
[…]

(4) Gegenstände , auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden."

Eine falsche Polizeilackierung des Autos ist im Grunde auch nichts anderes als eine falsche Polizeiuniform am Fahrer.

Gruß
smalbop

Wer hat gesagt, dass ich das Beschriebene vor habe???
Ich habe nur neulich so jemand herumfahren sehen und mich gewundert…

Man muss sich das in etwa so vorstellen:

http://www.jally.de/pages/news/bilder/pozilei_2.jpg

Nur eben an einem VW T5.

Moin,

Eine falsche Polizeilackierung des Autos ist im Grunde auch
nichts anderes als eine falsche Polizeiuniform am Fahrer.

Dann wundere ich mich, warum die keine Probleme bekommen:

http://www.autobild.de/artikel/polizei-imitate-93328…

http://promille-polente.com/

CU

Axel

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Eine falsche Polizeilackierung des Autos ist im Grunde auch
nichts anderes als eine falsche Polizeiuniform am Fahrer.

Dann wundere ich mich, warum die keine Probleme bekommen:

Steht doch im Text:

Hamburgs Polizei reagiert gelassen auf die Spaß-Sheriffs: „Wenn es viele davon abhält, betrunken zu fahren, ist die Sache in Ordnung“

Kurzum: Ein weiteres Zeichen für die um sich greifende Beliebigkeit des Rechtsstaats.

Gruß
smalbop

Hallo,

Eine falsche Polizeilackierung des Autos ist im Grunde auch nichts anderes als eine falsche Polizeiuniform am Fahrer.

nicht ganz. Der Uniformbegriff wird sehr eng gesehen. Wenn keine Verwechselungsgefahr mit einem tatsächlichem Amtsträger gegeben ist, dann wird der TB nicht erfüllt. Abgesehend avon,d ass ein Auto eben keine Uniform ist: Die Lackierung alleine macht es nicht, der Schriftzug muss, wenn schon, dann auch stimmen. Und das tut er eben nicht. Nebenher kann ein Auto alleine nicht den Anschein hoheitlicher Befugnisse erwecken, dahinter muss immer eine Person stehen, die diese auch ausüben kann.

Selbst bei einem echten Polizeifahrzeug träfe der TB nicht zu.
Z.B. wenn ein echter Polizeiwagen in einer Werkstatt steht und der Meister nach erfolgter Reparatur eine Probefahrt im öffentlichen Straßenverkehr damit macht. Oder aber der Festgenommene, der im Streifenwagen transportiert wird. Letztlich würden beide bei einer Subsummierung des Fahrzeugs unter „Uniform“ den Tatbestand erfüllen. Und das tut es eben nicht.

Gruss

Iru

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Hallo,

Selbst bei einem echten Polizeifahrzeug träfe der TB nicht zu.
Z.B. wenn ein echter Polizeiwagen in einer Werkstatt steht und
der Meister nach erfolgter Reparatur eine Probefahrt im
öffentlichen Straßenverkehr damit macht.

Da gibt es sicher Vorgaben, wie das zu geschehen hat. Ich kenne es nur so, daß das Blaulicht abgedeckt ist und auf dem „Polizei“-Schriftzug Magnetschilder mit „Werkstattfahrt“ oder ähnlichem Text sind.

Cu Rene

Bei Versteigerungen von Behördenfahrzeugen werden lediglich die blauen Kennleuchten abgebaut und der Schriftzug „Polizei“ entfernt.

Grüße

Bei Versteigerungen von Behördenfahrzeugen werden lediglich
die blauen Kennleuchten abgebaut und der Schriftzug „Polizei“
entfernt.

Falsch. Die blauen Streifen sind auch nur Folie und werden entfernt.

Auch Gruß

Hallo,

lang, lang ists her, aber irgendwann gab es mal in einer Verwaltungsrechtsvorlesung einen entsprechenden Fall. Habe jetzt keine Lust nach der genauen Lösungsskizze zu suchen, wurde aber über eine Maßnahme des Ordnungsrechts nach dem jeweiligen Landespolizeirecht gelöst. D.h. die Polizei schritt ein, und setzte durch, dass die Verwechslungsgefahr mit einem echten Polizeifahrzeug behoben wurde (im Beispielfall ging es darum, dass nach einem Banküberfall echte Polizisten so ein Fahrzeug in der Ferne hatten stehen sehen, und daher davon ausgegangen waren, dass dort bereits von Kollegen abgesperrt war, die Täter flüchteten dann dort entlang).

Gruß vom Wiz

Hallo,

es gibt keine Vorgaben. Abgesehen davon, wo ist der Unterschied zwischen dem Schriftzug „Pozilei“ und „Werkstattfahrt“? Beides sagt aus, dass es in dem MOment kein Polizeifahrzeug ist.

Gruss

Iru

Eben… um die Karren mit weniger Verlust wieder loszuwerden wird ersten foliert und zweitens ist man drum auf Silber gewechselt…

Und wie lange gibts die Folien schon?Die lackierten Kisten wurden jedenfalls nicht geändert.

Grüße

Hallo Wiz,

klar kann die Polizei einschreiten und die aktuelle Gefahr durch dieses Fahrzeug beseitigen (vielleicht durch einen Platzverweis). Das hat ja auch eine ganz andere Rechtsnatur als die Frage nach der Strafbarkeit.

Gruss

Iru

Jetzt wohl schon einige Jahre… du hast aber recht… wurde natürlich nur bei Neuwagen gemacht, weils bei Rest keinen Sinn macht.

Unabhängig von der Rechtsfrage, muss man schon grenzwertig bescheuert sein um sein Auto so anzumalen, nur weil man damit an der Tanke vor den Mädels cool aussehen will.

Die echte Staatsgewalt wird so ein Auto etwa alle 500 Meter aus dem Verkehr ziehen und den Fahrer erstmal eine Viertel- bis halbe Stunde beschäftigen.

Und auf diskutierende Halbwüchsige, die mit Menschenrechten und Gesetzesblahblah ankommen, haben die auch wenig Bock. Da wird die Kiste mal schnell stillgelegt und fertig.

Aber wenns einem das wert ist…

Hi,

die Farbgebung ist genau so wenig geschützt wie die Landeswappen. Und spätestens wenn man mal im Berlin eine Auto von LEON sieht, diese haben noch einen Blaulichtähnlichen Aufbau - nur ohne Blau auf den Dach, ist dies zur Spitze getrieben.

Ach wenn ich an die Oltimer
Denke ide in Privater Hand alle mit Blaulicht und Beschriftung noch durch die Gegend Fahren sind richtige Samlerobjekte.

http://www.welt.de/wirtschaft/article1240848/Riesen_…
Jahren so rum und noch nie hat´s, egal in welchem Bundesland, die Polizei geschafft ihn aus dem Verkehr zu ziehen!
Warum?, weil´s dafür schlichtweg weder ein Gesetz noch eine Verordnung gibt, auf das die Polizei sich berufen könnte und es ihr kraft dessen erlauben würde.
MfG ramses90

http://www.welt.de/wirtschaft/article1240848/Riesen_…
Jahren so rum und noch nie hat´s, egal in welchem Bundesland,
die Polizei geschafft ihn aus dem Verkehr zu ziehen!
Warum?, weil´s dafür schlichtweg weder ein Gesetz noch eine
Verordnung gibt, auf das die Polizei sich berufen könnte und
es ihr kraft dessen erlauben würde.

Doch, die StVO/StVZO. Arm, wenn man als Polizist bei der Intensivkontrolle an Zustand und Ausstattung einer so alten Kiste nichts findet, was gegen eine Weiterfahrt spricht oder zumindest für die Erteilung einer gebührenpflichtigen Verwarnung…

smalbop