Hallo!
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, …“
bei diesen Worten stellt sich mir die Frage, ob man eine Präambel eigentlich im Nachhinein ändern kann.
gruß
Flo
Hallo!
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, …“
bei diesen Worten stellt sich mir die Frage, ob man eine Präambel eigentlich im Nachhinein ändern kann.
gruß
Flo
Hi Flo,
man kann, dazu wäre allerdings ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes notwendig. Die Rot-Grünen laufen eh schon seit einiger Zeit Sturm gegen diese Formulierung.
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
…“
Ich persönlich habe ich es noch nie verstanden, warum sich Deutschland so an Gott in der Präambel ‚klammert‘. Sogar das mega-katholische Polen hat diese Frage in der Verfassung von 1997 mehr als elegant gelöst:
In der Sorge um unser Vaterland und seine Zukunft, nachdem wir in 1989 die Möglichkeit wiedergewonnen haben, souverän und demokratisch über unser Schicksal zu bestimmen, beschließen wir, das Polnische Volk — alle Staatsbürger der Republik, sowohl diejenigen, die an Gott als die Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben, als auch diejenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte aus anderen Quellen ableiten, wir alle, gleich an Rechten und Pflichten dem gemeinsamen Gut, Polen, gegenüber, […]
(Hervorhebungen durch mich)
Beste Grüße
Tessa
Hallo Flo,
die Väter und Mütter des Grundgesetzes gingen nach dem Krieg von der christlich orientierten Gesellschaft in DE aus. Das GG sollte zudem ausdrücklich auch die „Wertegesellschaft“ des christlichen Abendlandes dokumentieren. Dies war in der Präambel vorläufig bis zur entgültigen Verfassung so vorgesehen.
Änderungen im GG sind selbstverständlich möglich. Hier muss ein Antrag gestellt werden. Der Bundestag muss die Änderung beschliessen.
Gruss Günter
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
…“bei diesen Worten stellt sich mir die Frage, ob man eine
Präambel eigentlich im Nachhinein ändern kann.gruß
Flo
Präambel im GG --> Verantwortung praktisch
Hallo Flo,
mal eine umgekehrte Frage:
Wie wäre es, wenn wir uns überlegen würden, wie diese Verantwortung praktisch aussieht, z. B. was sie für Konsequenzen hat:
Zum Thema „Verantwortung von Menschen gegenüber Menschen“:
Wie wäre es, wenn ein Kind die nicht wahrgenommene Verantwortung seiner Eltern ihm gegenüber einklagen könnte (nicht nur materielle, auch ideelle Verantwortung)?
Wie wäre es, wenn Politiker für Verschwendung von Steuergeldern (siehe „Schwarzbuch“) sofort haftbar gemacht werden könnten? Würden sie verantwortlicher handeln?
Wie wäre es, wenn wir die deutsche Rechtslage in Bezug auf den Beginn menschlichen Lebens nach biologischen Tatsachen (Leben beginnt mit Zeugung, nicht erst mit Geburt) ausrichten würden? Welche Auswirkungen hätte dies z. B. auf die Abtreibungs-Gesetzgebung?
Das Thema „Verantwortung von Menschen gegenüber Gott“ ist rechtlich in dieser Welt nicht regelbar - hier gilt definitiv Religionsfreiheit. Aber wie wäre es, wenn die Bibel recht hätte und wir uns alle nach diesem Leben einmal vor Gott verantworten müssen (ist nur meine persönliche Meinung)?
Ich will hier weder eine religiöse noch eine ethische Diskussion lostreten, die nicht in dieses Brett gehört. Aber ich halte es für sinnvoller, über die persönliche Ausgestaltung von Verantwortlichkeit und deren rechtliche Konsequenzen zu reden als über die Abschaffung von Verantwortlichkeit!
Übrigens: Änderungen des GG sind mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat jederzeit möglich. Nicht abgeschafft werden können jedoch die Grundrechte und die Aufgliederung der BRD in Bundesländer (Art. 79 GG).
Eine Frage an die Rechtsexperten: Gab es schon einmal so einen Fall, wo jemand diese Verantwortlichkeit eingeklagt hat?
Herzliche Grüße
Alex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
OT: Präambel im GG --> Verantwortung praktisch
hI!
Aber wie wäre es, wenn die Bibel recht
hätte und wir uns alle nach diesem Leben einmal vor Gott
verantworten müssen (ist nur meine persönliche Meinung)?
Die Frage ist meiner Meinung nach: Wann beisze ich mir mehr in den Arsch:
Zudem moechte ich behaupten, dasz man alle diese guten Eigenschaften, die Tugenden, den redlichen „way of life“ auch ohne jeden Gott fuer sich selbst herleiten kann. Ich finde es eine Frechheit, dasz das Christentum alles Gute als von Gott gemacht fuer sich beansprucht. Wo bleibt da das Individuum? kann es vor Gott ueberhaupt etwas alleine tun?
Gruesze,
der Eidechsenlord
—> UMZUG ins Religionsbrett: Antwort s. dort!
Hallo Eidechsenlord,
das Thema finde ich so interessant, dass ich damit ins Religionsbrett umgezogen bin. Dort findest Du meine Antwort auf Dein Posting.
Hier im Rechtsbrett würde mich nur die Frage interessieren, ob diese Formulierung in der Präambel rechtlich einklagbar und auch durchsetzbar ist.
Herzliche Grüße
Alex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Flo,
Deine Frage kann beantwortet werden: JA.
Die Präambel versteht sich zwar als Abriss der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes (Präambel = Einleitung), hat somit vor allem informellen Charakter, wenn man es so will, ist aber auch Bestandteil des Grundgesetzes, also änderbar. Wurde übrigens das letzte Mal gemacht nach der Wiedervereinigung.
Voraussetzung: Antrag im Bundestag, Verabschiedung mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
Viele Grüße
Jana