Guten Tag,
habe eine EIGENTLICH kurze Frage die diejenigen die täglich mit der Materie zu tun haben wohl nicht wirklich fordern wird.
Also hier mein folgendes Problem:
Wir produzieren Dichtungen in unserem Zweitwerk in Irland. Diese Dichtungen bestehen zu 100% aus Elastomer und enthalten keine anderen Zusatzteile oder Stoffe. Das einizge Grundmaterial was für die Produktion benötigt wird, wird in unserem Headquarter in Deutschland produziert. Diese so genannte „Mischung“ hat nachweislichen Präferenzursprung in der EU mit Berücksichtigung der Schwellenwertregel. (HS: 3926 90 97)
Diese Mischung verkaufen wir intern an unser Werk in Irland, diese produzieren daraus den gewünschten Artikel und verkaufen diesen wieder an unser Headquarter von wo aus der Artikel letztendlich zum Kunden geht.
Nun meine eigentliche Frage:
Der Fertigartikel (Die Dichtung) wurde mit dem gleichen HS-Code eintarifiert wie unsere „Mischung“ (das Grundmaterial).
Da jetzt das komplette Material deutschen Ursprung hat, aber ja das letztendliche Fertigteil in Irland produziert wird und dabei keine Änderung des HS-Codes gibt, frage ich mich welches Ursprungsland ich auf dem Ursprungszeugnis, was unserer Kunde aus China nun verlangt, angeben soll.
Und noch eine kurze Frage hinterher:
Nachdem unser Kunde das Ursprungszeignis nachgereicht haben wollte, bot ich ihm an den vom Zoll vorgegebenen Wortlaut zum Nachweis der Präferenz, unterschrieben auf die Originalrechnung zu drucken, da ich gehört habe, dass dies bis zu einem Warenwert bis 6.000 EUR möglich ist.
Dies lehnte er ab und bestand auf ein Original von der IHK abgezeichnetes Ursprungszeugnis.
Reicht es in der Regel aus den Wortlaut auf die Rechnung zu drucken?
Schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG