Präferenz in DE? Ja oder Nein?

Guten Tag,
habe eine EIGENTLICH kurze Frage die diejenigen die täglich mit der Materie zu tun haben wohl nicht wirklich fordern wird. :wink:

Also hier mein folgendes Problem:

Wir produzieren Dichtungen in unserem Zweitwerk in Irland. Diese Dichtungen bestehen zu 100% aus Elastomer und enthalten keine anderen Zusatzteile oder Stoffe. Das einizge Grundmaterial was für die Produktion benötigt wird, wird in unserem Headquarter in Deutschland produziert. Diese so genannte „Mischung“ hat nachweislichen Präferenzursprung in der EU mit Berücksichtigung der Schwellenwertregel. (HS: 3926 90 97)
Diese Mischung verkaufen wir intern an unser Werk in Irland, diese produzieren daraus den gewünschten Artikel und verkaufen diesen wieder an unser Headquarter von wo aus der Artikel letztendlich zum Kunden geht.
Nun meine eigentliche Frage:
Der Fertigartikel (Die Dichtung) wurde mit dem gleichen HS-Code eintarifiert wie unsere „Mischung“ (das Grundmaterial).
Da jetzt das komplette Material deutschen Ursprung hat, aber ja das letztendliche Fertigteil in Irland produziert wird und dabei keine Änderung des HS-Codes gibt, frage ich mich welches Ursprungsland ich auf dem Ursprungszeugnis, was unserer Kunde aus China nun verlangt, angeben soll.

Und noch eine kurze Frage hinterher:
Nachdem unser Kunde das Ursprungszeignis nachgereicht haben wollte, bot ich ihm an den vom Zoll vorgegebenen Wortlaut zum Nachweis der Präferenz, unterschrieben auf die Originalrechnung zu drucken, da ich gehört habe, dass dies bis zu einem Warenwert bis 6.000 EUR möglich ist.
Dies lehnte er ab und bestand auf ein Original von der IHK abgezeichnetes Ursprungszeugnis.
Reicht es in der Regel aus den Wortlaut auf die Rechnung zu drucken?

Schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG

Hallo,

zu Frage 1:
Vielleicht hilft die Berechnung der Bearbeitungskosten für das Endprodukt weiter:
http://www.wup.zoll.de/wup_online/liste_synopse.php?..

Liegen diese unter 50% der Kosten für das Vormaterial, dann begründet sich m.E. kein irischer Ursprung, sondern es bleibt im Ergebnis beim deutschen Ursprung.

Zu Frage 2:
Ja, es ist m.E. durchaus ausreichend, den Präferenznachweis bis zu einem Warenwert von EUR 6.000 auf die Rechnung zu drucken (Art. 80 ZK-DVO).

Meine persönliche Meinung dazu:
Es sollte zunächst beim chinesischen Geschäftspartner behutsam (!!!) nachgebohrt werden, warum er auf der umständlicheren Abwicklung mit dem Ursprungszeugnis besteht. Das Wort „umständlich“ sollte natürlich unerwähnt bleiben. Man selbst sei von den deutschen Zollbehörden darauf hingewiesen worden, dass der Export mit dieser Vereinfachung zeit- und kostensparend sei. Der geschätzte Geschäftspartner in China möge doch bitte prüfen, ob seine Zollbehörden sich dieser Meinung anschließen. Etwas Diplomatisches halt.
Wenn er sich allerdings bereits zu sehr darauf versteift hat, dass er es unabhängig von sachlichen Gründen einfach haben WILL, dann ist der Erhalt bereits eine Frage des Prestiges ("Gesichtsverlust) für ihn geworden und da sind die Chancen zu einer Vereinfachung zu gelangen, eher klein.

Alles Gute,
pebbles f.

Hallo HW1985,

als Ursprungsland gibt es hier zwei Möglichkeiten:

  1. die „diplomatische“ Lösung: Irland und Deutschland
    sind zwei EG-Staaten, somit könnte als Ursprungsland
    „Europäische Gemeinschaft“ angegeben werden.
    Vorausgesetzt, der Chinese ist damit einverstanden.
    Manche Länder machen daraus leider meist ein Drama
    (m.E. müsste es aber mit China funktionieren - nur z.B.
    die Ukraine pocht auf das GENAUE Land)

  2. wenn das GENAUE Land angegeben werden soll, ist das
    Land anzugeben, in dem die letzte wirtschaftliche
    sinnvolle Be-/Verarbeitung stattgefunden hat. Und das
    ist m.E. Irland, da hier ein völlig neues Produkt
    hergestellt wurde. (Etwas anderes ist es, wenn z.B. nur
    einfache Arbeiten, wie z.B. Verpacken, Ablängen
    durchgeführt würden)

Mit Präferenzursprung hat das aber jetzt gar nichts zu
tun, denn auf einem IHK-Ursprungszeugnis gibt man immer
den NICHTpräferentiellen Ursprung an.

So gilt auch die von Ihnen angesprochene 6000 EUR -
Grenze mit dem Text einer Ursprungserklärung hier
NICHT. Dies ist nur bei Präferenzländern der Fall.
Mit China gibt es aber kein Präferenzabkommen, so dass
die Ursprungserklärung auf der Rechnung keinen Effekt
hätte.

Die Forderung nach einem IHK-Ursprungszeugnis des
Chinesen ist damit schon korrekt.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Viele Grüße,
Stefan

Hallo!

So wie ich das sehe handelt es sich um zwei verschiedene Ursprungsproblematiken, zum einen den präferenzrechtlichen Ursprung und zum anderen den außenwirtschaftsrechtlichen Ursprung.

Den präferenzrechtlichen Ursprung kann der chinesische Kunde m.E. nicht gemeint haben, da mit China nur ein einseitiges Präferenzabkommen besteht (also die EG gewährt China für bestimmte Waren eine Vergünstigung, aber China der EG nicht).

Einzelheiten hierzu finden Sie hier:
http://www.wup.zoll.de/wup_online/laenderinformation…

Im Übrigen haben Sie vollkommen Recht mit dem unterschriebenen Ursprungstext auf der Rechung bis zu einem Wert von 6000 Euro. Jedoch gilt das wie gesagt nur im Präferenzrecht.

Des Weiteren wäre die Frage ob Irland oder Deutschland nicht sonderlich relevant, da es sich um Ursprungsware der EG handelt, dies reicht als Angabe (sowohl in der Ursprungserklärung als auch im Formblatt). Die EG hat ja mit China das Abkommen abgeschlossen, und nicht Deutschland mit China.

Was der Chinese vermutlich meint ist ein außenwirtschaftsrechtliches Ursprungszeugnis, welches nichts mit Vergünstigungen zu tun hat sondern mit eventuellen Beschränkungen, Genehmigungen und dem zweifelsfreien Nachweis der Herkunft.
Dies schließe ich einerseits daraus, dass China unseren Waren keine Präferenz gewährt, andererseits weil Sie die IHK im Zusammenhang mit dem Ursprungszeugnis erwähnten.

Präferenzrechtliche (förmliche) Ursprungszeugnisse werden ausschließlich vom Zoll ausgestellt und die außenwirtschafsrechtlichen unter anderem von der IHK.

Informationen dazu finden Sie hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/e0_praeferenz…

Auch in diesem Fall genügt der EG-Ursprung, der ja in Ihrem Fall eindeutig ist.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten.

Viele Grüße,
kiribati.

hallo,

das ist doch recht unproblematisch. Die Ware hat ihren Ursprung in der EG. Die Rohstoffe kommen aus Deutschland und wurden in Irland zusammengesetzt. Also wurde die Ware komplett in der EG hergestellt>(vollständig gewonnen und hergestellt in Europa). Aus dem Grund ist die Ware europäischen Ursprungs - auszudrücken mit EG in der UZ Form A.
Die Erklärung auf der Rechnung (Lieferantenerklärung) klappt nicht mit dem Export nach China. Denn die Lieferantenerklärung ersetzt die EUR.2 die es vor ein paar Jahren (bis Anfang der 90er Jahre) noch gab. Die Lieferantenerklärung wäre gut für eine Lieferung unter 6.000 Euro in die Schweiz oder Norwegen, Island etc. Da es mit China kein Präferenzabkommen gibt, kann der Kunde in China mit dieser Erklärung auf der Rechnung nichts anfangen und verlangt auch zu Recht ein Ursprungszeugnis oder Ursprungszeugnis Form A.

Ich hoffe ich konnte helfen.
MFG

Hallo HW

Da ich beim Schweizer Zoll arbeite und es sich nicht um einen Import in die Schweiz handelt, kann ich dir keine 100% Antwort geben.

Gem. Taric würde ich den Grundstoff jedoch in die Tarifnummer 3909.5010 oder 90 einreihen, je nach Zusammensetzung. Es handelt sich eigentlich um den Rohstoff, bzw. um die Primärform (Granulat). Denke, in der Produktion wird der Grundstoff erhitzt und in die entsprechende Form gegossen.

Die Tarifnummer für das Endprodukt könnte Stimmen. Daher ergäbe sich da schon ein Tarifsprung.

Nun geht die Sendung nach China. Zur Zeit hat die EFTA kein Freihandelsabkommen mit China. Zum jetzigen Zeitpunkt, so wie du mir es erklärst, wäre der Ursprung Deutschland, da sich die Tarifnummer in deinem Beispiel sich nicht ändert. Da die EFTA und die EU ein Abkommen hat, kann der Ursprung weitergegeben werden. Dies gilt jedenfalls für die Weitergabe des Ursprungs innerhalb der Vertragsstaaten (Pan-Europäische Kommulation).

Ob China nun eine Ursprungserklärung auf einer Rechnung akzeptiert, kann ich dir nicht sagen. Da müsstest du dich an die Chinesischen Behörden (Konsulat) oder den Empfänger wenden.

Sorry, dass ich dir nicht genauere Auskunft geben kann. Alle Aussagen sind ohne Gewähr und es kann keine rechtlichen Forderungen daraus gezogen werden.

Gruss
HaegarCH

Normalerweise muss der Ursprung Irland sein, da hier die Wertschöpfende Haupttätigkeit erbracht wird auch wenn das Vormaterial komplette Ursprungsware aus Deutschland ist und kein Tarifsprung stattfindet ensteht das Produkt (Gummidichtung) erst in Irland.

Soweit ich weiß gibt es kein Präferenzabkommen mit China, daher nutz ihm auch dieser Satz nicht auf der Rechnung, da dieser nur für Länder mit Präferenzabkommen gilt. Daher benötigt er ein Ursprungszeugnis beglaubigt von der IHK.

Hallo aus Saarbrücken,

leider ist Warenursprung und Präferenzrecht nicht so mein Thema - daher kann ich Ihre Frage nicht so beantworten, wie Sie es sich wünschen.

Sorry - aber unter www.zoll.de finden Sie recht brauchbare Tipps.

Schönes Wochenende noch!