Prämie bei Jahresabschluss durch Steuerberater?

Hallo,
für 2011 ist in meinem Arbeitsvertrag eine Prämie von einigen Prozentpunkten vereinbart.

In dem Vertrag steht aber auch, dass ich die Prämie nur erhalte, wenn ich bis zur Feststellung des Jahresergebnisses (ca. Juni) durch den Steuerberater im Unternehmen bleibe.

Ist der Zusatz gültig? Erhalte ich meine Prämie wirklich nicht wenn ich das Unternehmen vorzeitig verlasse? Habe ich eine Chance auf einen Teil?

Hallo,
also eigentlich würde ich sagen, dass Vertrag Vertrag ist. Aber ob diese Klausel rechtswidrig ist und daher ungültig, kann ich selbst leider nicht beantworten, tut mir echt Leid. Da müsste einer mit mehr fundiertem Rechtswissen mal ggf. nachschlagen.
Wünschte, dass ich dir nen besseren Bescheid geben könnte ;-(
Trotzdem alles Gute und viel Erfolg,
viele Grüße, TT

Der Zusatz gilt so wie vereinbart!

Hallo,

für fragwürdig halte ich das allemal, weil die Bedingung, an die die Prämie gekoppelt ist, ja scheinbar erfüllt wurde. Ob sie dann so lange zurückgehalten werden darf, weiß ich allerdings nicht. Hängt ggf. auch vom Geschäftsjahr ab (Geschäftsjahr = Kalenderjahr oder fängt es z.B. im Juli an?).

Sorry, mehr kann ich dazu nicht sagen.

Gruß,

twilight666

Hallo paulpeter75,

leider kann und darf ich Ihnen in diesem Forum die erwünschte Rechtsdienstleistung nicht erbringen.

Hier lediglich ein paar abstrakte Überlegungen:

Eine Prämie ist grds. eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers (AG). D.h. er bestimmt in aller Regel, wann er welche Prämien wofür und unter welchen Voraussetzungen verteilt.
Wenn vertraglich mit einem Arbeitnehmer (AN) vereinbart ist, dass die Prämie erst zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig wird, dann entsteht der Anspruch des AN auch erst mit Fälligkeit. Das kann ja verschiedenste Gründe haben. Z.B. Abhängigkeit der Prämienhöhe vom Finanzergebnis des Unternehmens.

Zu prüfen wäre in Ihrem Fall, ob diese Vertragsklausel gültig (ich schätze ja; Stichwort: Vertragsfreiheit in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit / Treu und Glauben) und wie sie ggf. auszulegen ist. Die Prüfung obliegt jedoch den Rechtsanwälten, Richtern und sonstigen Ermächtigten.

Mit freundlichen Grüßen
Luxuria

Hallo,
Leider kann ich nicht sagen, ob diese Klausel rechtswidrig ist und somit unwirksam. Da müsstest du dich auf einen Experten beziehen, der ich aber selbst leider nichts bin.
Alles gute dabei,
Gruß TT

Hallo,

Vertrag ist Vertrag, daran muss man sich 100%tig halten, wenn dieser nicht gegen „Treu und Glauben“ oder sonstigen Gesetzgebungen verstößt. Dass ist hier nicht der Fall. Sie haben auch keine Teilforderung, wenn das nicht vereinbart wurde.

MFG
PB

Ja, in der Wahl der Gratifikationsvoraussetzungen ist der Arbeitgeber frei, es sei denn, der Anspruch ergibt sich aus betrieblicher Übrung oder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz!

Hallo, die Zahlung einer Gratifikation und die Rückforderung unter einen Rückforderungsvorbehalt zu stellen -bei Ausscheiden- ist grundsätzlich möglich. Die Zahlung oder Nichtzahlung muss jedoch eindeutig abgefasst sein und konkrete Daten enthalten. Der pauschale Hinweis „Festlegung des Jahresergebnisses“ (im Juni oder sonstwann) ist mangels eindeutiger Zeitpunktnennung m.E. nicht haltbar. Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ohne Details zu kennen kann nicht rechtssicher die Angelegenheit bestimmt werden.

Hallo Paulpeter,
Sie haben bei Vertragsabschluß diese Klausel gekannt und wissentlich vereinbart. Mit Ihrer unterschrift unter dem Arbeitsvertrag haben Sie diesen vollinhaltlich anerkannt. Damit sind an die Vereinbarung gebunden.
Sehen Sie die Sache doch einmal aus der Sicht Ihres Arbeitgebers. Offenbar haben Sie gut gearbeitet, sonst hätten Sie die Prämie nicht verdient. Die Höhe Ihrer Prämie ergibt sich jedoch erst aus dem Jahresabschluß, der erst im Juni vorliegt.
Ich würde im vorliegenden Falle mit meinem AG verhandeln, um einen Vorschuß auf die zu erwartende Prämie zu erhalten.
Wenn Ihr AG mit Ihren Leistungen zufrieden ist, wird er Ihnen sicher entgegenkommen.
Viel Erfolg!
AS

Ja, wenn es so im Vertrag steht & der unterzeichnet wurde.
Ole