Hallo paulpeter75,
leider kann und darf ich Ihnen in diesem Forum die erwünschte Rechtsdienstleistung nicht erbringen.
Hier lediglich ein paar abstrakte Überlegungen:
Eine Prämie ist grds. eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers (AG). D.h. er bestimmt in aller Regel, wann er welche Prämien wofür und unter welchen Voraussetzungen verteilt.
Wenn vertraglich mit einem Arbeitnehmer (AN) vereinbart ist, dass die Prämie erst zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig wird, dann entsteht der Anspruch des AN auch erst mit Fälligkeit. Das kann ja verschiedenste Gründe haben. Z.B. Abhängigkeit der Prämienhöhe vom Finanzergebnis des Unternehmens.
Zu prüfen wäre in Ihrem Fall, ob diese Vertragsklausel gültig (ich schätze ja; Stichwort: Vertragsfreiheit in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit / Treu und Glauben) und wie sie ggf. auszulegen ist. Die Prüfung obliegt jedoch den Rechtsanwälten, Richtern und sonstigen Ermächtigten.
Mit freundlichen Grüßen
Luxuria