Wenn jemand bedingt durch einen Arbeitsunfall einige Wochen ausfällt
und aufgrund der Fehlzeiten eine jährlich vom Arbeitgeber freiwillig
gezahlte Leistungsprämie nicht erhält (Und dieses natürlich auch
belegen könnte), wäre dieses rechtens bzw. könnte der Arbeitnehmer
die Berufsgenossenschaft zur Zahlung heranziehen oder zumindest den
nicht erhaltenen Betrag bei der Steuererklärung absetzen?
Wenn jemand bedingt durch einen Arbeitsunfall einige Wochen
ausfällt
und aufgrund der Fehlzeiten eine jährlich vom Arbeitgeber
freiwillig
gezahlte Leistungsprämie nicht erhält (Und dieses natürlich
auch
belegen könnte), wäre dieses rechtens
Hallo.
Kommt drauf an, ob es schriftlich festgelegte Regeln bez. der Prämienzahlung gibt. Gäbe es in dem Betrieb einen BR, wären die Kriterien mitbestimmungspflichtig,
bzw. könnte der
Arbeitnehmer
die Berufsgenossenschaft zur Zahlung heranziehen oder
zumindest den
nicht erhaltenen Betrag bei der Steuererklärung absetzen?
Dafür fehlt es m. E. an jeglicher Rechtsgrundlage.
&Tschüß
Wolfgang