Prämie / Werbegeschenk bei Widerruf

Guten Morgen!

Wir möchten bei einer Mailingaktion Prämien bzw. Werbegeschenke für Erstkunden anbieten.

Der Verkauf würde telefonisch oder über unseren Onlineshop ablaufen und bei entsprechendem Gutscheincode gibt es die Prämie dazu.

Da es sich um „teure“ Prämien handelt (MP3-Player), haben wir Angst, dass einige Kunden nur bestellen um die Prämie zu bekommen und die eigentliche Ware widerrufen.
Das ist natürlich ärgerlich für uns, da dies mit vielen Kosten verbunden ist (Prämie, doppeltes Porto, Zeit für das Reklamationsmanagement,…).

Wie können wir uns dagegen absichern? Ist es möglich die Prämie an den Kauf zu binden?

LG
Leon

Hallo Leon!

Da es sich um „teure“ Prämien handelt (MP3-Player), haben wir
Angst, dass einige Kunden nur bestellen um die Prämie zu
bekommen und die eigentliche Ware widerrufen.

so Leute gibt es? Tz, tz,tz, was ist die Welt doch schlecht!

Das ist natürlich ärgerlich für uns, da dies mit vielen Kosten
verbunden ist (Prämie, doppeltes Porto, Zeit für das
Reklamationsmanagement,…).

Natürlich

Wie können wir uns dagegen absichern?

Waren verkaufen, die so gut sind (Qualität, Preis/Leistung, etc.),
dass man sie nicht zurücksenden will.

Ist es möglich die Prämie an den Kauf zu binden?

Ja, das machen doch schon viele. Du meinst aber sicherlich,
die Prämie an die Retoure binden, oder?
Dann hast Du aber das Problem, dass bei einer Bestellung von
z.Bsp. 2 Artikeln, wovon nur einer zurück gesendet wird,
die Prämie behalten werden darf?
Hach, ist das kompliziert. Verkaufe einfach nur Gutes,
dann klappt es schon.

Erfolgversprechende Grüße Grisu

Hallo Grisu!

Wenn die Welt doch nur so schön einfach wäre.
Unsere Produkte, Service und natürlich auch die Preise sind sehr gut - keine Frage :smile:
Unsere Produkte sind aber sehr spezifisich und werden nicht immer gebraucht (KFZ-Teile). Wenn jetzt jemand das Teil gar nicht braucht, da er nicht das passende Fahrzeug hat, aber trotzdem die Prämie will, können wir noch so gut sein…

Nur beim Widerruf des „kompletten“ (kann man das so sagen?) Kaufvertrags möchten wir auch die Prämie zurück.

Daher nochmals wie können wir uns gegen den Widerruf RECHTLICH sichern?

Können wir die Prämie „Prämie“ nennen oder heißt das dann anders?
Wie machen das die ganzen Zeitschriften und Handy-Abos, die Prämien versprechen?

Hallo,

Wie machen das die ganzen Zeitschriften und Handy-Abos, die
Prämien versprechen?

da gibts die Prämie erst, wenn die Widerrufsfrist verstrichen ist (deren Prämien sind in der Regel noch hochwertiger)

Nur beim Widerruf des „kompletten“ (kann man das so sagen?)
Kaufvertrags möchten wir auch die Prämie zurück.

Würde ich nicht machen, würde eine bestimmte Mindestbestellmenge festschreiben.

Daher nochmals wie können wir uns gegen den Widerruf RECHTLICH
sichern?

Versand erst nach Ablauf der Frist. Dann kann niemand kommen und sagen: Ich habe bestellt, wo ist meine Prämie?

Können wir die Prämie „Prämie“ nennen oder heißt das dann
anders?

Bonus, Dankeschön …

Grüßerle
Richard

Hallo,

Nur beim Widerruf des „kompletten“ (kann man das so sagen?)
Kaufvertrags möchten wir auch die Prämie zurück.

Daher nochmals wie können wir uns gegen den Widerruf RECHTLICH
sichern?

Nur mal so eine Idee:

„als Dankeschön für´s behalten der gelieferten Artikel erhalten Sie nach Ablauf der Widerrufsfrist von uns Prämie X“

(kann man noch schöner formulieren)

Gruß
Oliver