Prämien im Internet = Einkommen? (Alg II)

Guten Abend,

Person X ist arbeitslos und schreibt hobbymäßig Berichte im Internet, für welche sie irgendwann mal eine Prämie in Form eines Gutscheins erhält.

Ist dies eine Einnahme, welche auf das Alg II angerechnet würde?
Müsste sie das angeben?

MfG

Hallo,

Ja ist als Einkommen zu betrachten, allerdings können die Gutscheine auch zweckgebunden sein, dann nicht.
Wenn ich davon nur Töpfe einkaufen darf z.B.

Sind es Gutscheine zur freien Verfügung:

_die Erwähnung des §12 Abs.2 Punkt4 im SGBII wirkt manchmal Wunder, bei der ARGE.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Allerdings würde auch schon Punkt 1 gelten, wenn der Auszahlungsbetrag mit in den Freibetrag passt!_

VG, René

Hallo,

§ 12 SGB II beschreibt Vermögen, Einkommen steht im § 11.

Gruß
Kristin

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Hallo,

§ 12 SGB II beschreibt Vermögen,

ist völlig korrekt.
Nur, wer kein Vermögen hat, darf er es dann auch nicht erwirtschaften?
:wink:

VG, René

Nein, denn wenn es während des Bezuges von Alg II zufließt, ist es Einkommen, egal, ob Vermögen vorhanden ist oder nicht.

Gruß
Kristin

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Hallo Kristin,

Nur, wer kein Vermögen hat, darf er es dann auch nicht erwirtschaften?
:wink:

Genau hier gehen die Meinungen auseinander! Es gibt ja die Freibeträge für Schonvermögen. Warum darf einer der dieses Vermögen nicht hat, auch dieses nicht erwirtschaften?

Weil es sonst dann unter den ALG2 Empfänger auch zu einer 2 Klassengesellschaft kommt. Arme und Reiche ALG2 Empfänger!

…und 3 Familien mit…dem Wiederspruch wird stattgegeben…können nicht irren!

Vieleicht hilft o.g. bei Deiner Arbeit, Sozialgerichte zu entlasten!

VG, René

Hi,

Genau hier gehen die Meinungen auseinander! Es gibt ja die
Freibeträge für Schonvermögen. Warum darf einer der dieses
Vermögen nicht hat, auch dieses nicht erwirtschaften?

Weil es sonst dann unter den ALG2 Empfänger auch zu einer 2
Klassengesellschaft kommt. Arme und Reiche ALG2 Empfänger!

…und 3 Familien mit…dem Wiederspruch wird
stattgegeben
…können nicht irren!

mir ist kein solcher Fall bekannt und ich kann Deiner Argumentation auch nicht folgen. Einkommen ist im SGB II klar vom Vermögen getrennt. Wäre dies nicht so, dann hätte der Gesetzgeber bestimmen müssen, dass Einkommen so lange nicht zu berücksichtigen ist, wie das Schonvermögen und/oder der Anschaffungsfreibetrag nicht erreicht ist.

Natürlich gibt es auch bei ALG2-Beziehern solche, die vermögenslos sind und andere, die aus besseren Zeiten Rücklagen gebildet haben oder es geschaft haben, von den Regelleistungen etwas anzusparen.

Gruß
Ingo

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