Hi,
Genau hier gehen die Meinungen auseinander! Es gibt ja die
Freibeträge für Schonvermögen. Warum darf einer der dieses
Vermögen nicht hat, auch dieses nicht erwirtschaften?
Weil es sonst dann unter den ALG2 Empfänger auch zu einer 2
Klassengesellschaft kommt. Arme und Reiche ALG2 Empfänger!
…und 3 Familien mit…dem Wiederspruch wird
stattgegeben …können nicht irren!
mir ist kein solcher Fall bekannt und ich kann Deiner Argumentation auch nicht folgen. Einkommen ist im SGB II klar vom Vermögen getrennt. Wäre dies nicht so, dann hätte der Gesetzgeber bestimmen müssen, dass Einkommen so lange nicht zu berücksichtigen ist, wie das Schonvermögen und/oder der Anschaffungsfreibetrag nicht erreicht ist.
Natürlich gibt es auch bei ALG2-Beziehern solche, die vermögenslos sind und andere, die aus besseren Zeiten Rücklagen gebildet haben oder es geschaft haben, von den Regelleistungen etwas anzusparen.
Gruß
Ingo