Wie verhält es sich wenn ein Betrieb für seine Angestellten, die normalerweise im Dreischichtsystem arbeiten und vorübergehend rollende Woche arbeiten sollen , eine Prämie für ihre Bereitschaft in Aussicht gestellt wird.Gibt es ein Gesetz wonach Zeitarbeitern die in diesem Betrieb eigesetzt sind diese Prämie auch zusteht.
Moment…
es handelt sich weder um eine Teilzeitbeschäftigung noch um einen befristeten Vetrag. Es geht um Zeitarbeit!
Und hier wird ein Arbeitnehmer entliehen. Angestellt ist er von der Zeitarbeitsfirma - nicht vom Unternehmen welche eine Prämie in Aussicht stellt.
Somit - Nein…
LG
Sorry, Du hast recht…
es handelt sich weder um eine Teilzeitbeschäftigung noch um
einen befristeten Vetrag. Es geht um Zeitarbeit!
… da war ich wohl etwas zu fix beim Lesen
Somit - Nein…
Da sehe ich auch keinen Anspruch auf „equal pay“ aus § 9 Abs. 2 AÜG:
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__9.html
sofern nicht sowieso die Bedingungen des Leih-AN komplet durch einen (echten, nicht christlichen pseudo-) TV geregelt sind.
LG
&Tschüß