Prämienerhöhung aber kein Kündigungsrecht?

Hallo,
A erhält ein Schreiben seiner Versicherung, dass sich die Prämie der Hausratversicherung ab nächstem Jahr erhöhen wird.

Soweit so normal, nun wird aber behauptet dass kein außerordentliches Kündogungsrecht besteht.

Kann mir das jemand erklären, ich dachte bei jeder Prämienerhöhung besteht ein auß. Kündigungsrecht? Gibt es bei HR-Versicherungen da eine Besonderheit?

Ich danke!
Lars

Hallo,

die Prämienerhöhung beruht wohl „nur“ auf der dynamischen Anpassung der Versicherungssumme.

Dann gibt es kein Kündigungsrecht.

Gruß
tycoon

Hallo tycoon,

es handelt sich aber merkwürdigerweise um keine feste Dynamik sondern die Versicherung beruft sich auf die offizielle Inflation mit 1,5% und erhöht um diesen Betrag.
Sogar das geht, ja? Hatte ich vorher noch nie gehört, ich kenne nur feste Dynamiken (ist das der richtige Plural?) und diesen kann man ja sogar jährlich immer widersprechen auch wenn sie bei Vertragsbeginn ausgemacht wurden.
Danke
Lars

es handelt sich aber merkwürdigerweise um keine feste Dynamik

Es handelt sich um gar keine Dynamik, sondern um eine Summenanpassung, die jedes Jahr nach amtlichen Zahlen neu festgelegt wird.

Sogar das geht, ja? Hatte ich vorher noch nie gehört,

Ist aber uralt.

diesen kann man ja sogar jährlich immer widersprechen auch wenn sie bei Vertragsbeginn ausgemacht wurden.

Auch der Summenanpassung kann man widersprechen, nur außerordentlich kündigen kann man eben nicht.

Danke
Lars

Ergänzung:

§ 13 Anpassung der Versicherungssumme

  1. Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn
    eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den
    sich der Preisindex für "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel
    und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten
    Gütern aus dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten
    Haushalte im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden
    Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen
    Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
    Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem
    Komma abgerundet.
    Die neue Versicherungssumme wird auf volle 500,- Euro aufgerundet
    und dem Versicherungsnehmer bekanntgegeben. Die Prämie wird aus
    den Versicherungssummen berechnet.

  2. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue
    Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung
    durch schriftliche Erklärung widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht
    wirksam.

Danke euch beiden!

In dem Schreiben stand nichts von einem Widerspruchsrecht (muss das nicht eigentlich erwähnt werden?), daher hatte ich mich gewundert dass weder Widerspruch noch Kündigung möglich ist.
So verstehe ich es jetzt (endlich :wink:

Gruß
Lars

Hallo Lars,

in dem Erhöhungsschreiben muss kein Hinweis auf das Widerspruchsrecht stehen. Dieses ergibt sich ja aus den Vertragsbedingungen, die auch dem Versicherungsnehmer vorliegen.

Gruß Merger