Hallo,
nehmen wir einmal an, der Versicherer hätte nach Zahlungsrückstand eine Lebensversicherung und BUZ gekündigt und abgerechnet. Bei der Abrechnung seien rückständige Beiträge in Abzug gebracht worden und das verbleibende Guthaben ausbezahlt worden. Dann merkt der Versicherer, dass der Zahlungsrückstand größer sei als angenommen und verlangt vom Versicherten, diesen zu begleichen.
Könnte die Nachforderung nach erfolgter Abrechnung aus irgendeinem Grund (VVG?) ausgeschlossen sein?
Vielen Dank schon jetzt.
Chrissie
Hallo,
nehmen wir einmal an, der Versicherer hätte nach
Zahlungsrückstand eine Lebensversicherung und BUZ gekündigt
und abgerechnet.
Ok was genau stand in der Kündigung? Kündigung aufgrund §38 oder 39 VVG oder sowas ähnliches? Wie lange lief die Versicherung schon?
Bei der Abrechnung seien rückständige
Beiträge in Abzug gebracht worden und das verbleibende
Guthaben ausbezahlt worden. Dann merkt der Versicherer, dass
der Zahlungsrückstand größer sei als angenommen und verlangt
vom Versicherten, diesen zu begleichen.
Könnte die Nachforderung nach erfolgter Abrechnung aus
irgendeinem Grund (VVG?) ausgeschlossen sein?
Schwer vorstellbar, wenn die Nachforderung korrekt ist.
Ist sie das?
Grüße
H.
Langsam wird es lächerlich!
Das ist ein Fall für einen Anwalt, einen Versicherungsberater oder jemanden, der im Hintergrund mit Aneälten soetwas prüft!
Das kann man ohne Akteneinsicht, nur auf der Basis der Darstellung, nicht seriös beantworten - und wenn, dann darf das nicht jeder!
Thorulf Müller
P.S.: Lieber gesperrt als Teil dieses Wahnsinns!
Könnte die
berechtigte ?!
Nachforderung nach erfolgter Abrechnung aus
irgendeinem Grund (VVG?) ausgeschlossen sein?
Wenn sie berechtigt ist, dann hat auch ein Versicherer ein Recht, diese zu stellen. Binsenweisheit.
VVG: Ob es da einen „Pech gehabt“-Paragrafen gibt, bezweifle ich! Warum wäre das wünschenswert aus Gesetzgebersicht?
Verbindlich kann dir das (un/gerechtfertigte korrektur eines irrtums bzw verbraucherfreundliche VVG-Regelung bei gerechtf. Korrektur) nur ein entsprechender Fachmann (Anwalt, Aktuar) sagen.
Die Abrechnung einer vorzeitig beendeten LV ist ja gerade einer der undurchsichtigsten Punkte.
leider falsch!
Hallo,
Deine Absichten in Ehren.
Vielleicht ist hier auch manchmal nur beabsichtig, den Fragesteller dazu zu bringen, sich genauer mit der Materie zu beschäftigen, vor allem wenn die Frage erkennen lässt, dass er sich mit dem Thema überhaupt nicht auskennt und auf der völlig falschen Fährte ist.
Viele Fragen beantworten sich dann oft von selbst, vermeintlich schwerwiegende Probleme lösen sich durch einen kleinen Schubs in Rauch auf.
Mit deinen Copy&:stuck_out_tongue_winking_eye:aste-Antworten hast du bisher sicherlich mehr Unfrieden geschürt als tatsächlich geholfen.
Grüße
H.
Hallo,
der „Experte“ sollte eigentlich ich sein (mit was man sich so alles beschäftigen muss, seufz).
Nehmen wir einmal an, der Versicherer hätte gem. § 39 VVG (berechtigt) gekündigt. Die Rückstände habe er dann bei der Abrechnung des Vertrages zunächst falsch berechnet und sei später erst darauf gekommen, dass sie viel höher seien.
Die Forderung des Versicherers sei (meines Erachtens) daher grundsätzlich berechtigt, einzige (theoretische) „Rettung“ des Versicherten sei, dass nach erfolgter Abrechnung aus irgendwelchen Gründen Nachforderungen ausgeschlossen seien. Und wenn nicht, dann muss der Versicherte halt zahlen (schließlich genoß er auch bis zum Schluss Versicherungsschutz).
Chrissie
Huse - das ist quatsch und völlig unnötig!
Der Fall lässt sich ohne Akteneinsicht nicht klären!
Allesw was Ihr hier macht ist Mutmaßung und Ratequiz!
Entweder Fakten oder die Verweisung an die richtige Stelle!
Da laufen unter Umständen auch Fristen und ihre könnt völlig falsch liegen - ich würde Euch abmahnen oder mit Schadenersatzforderungen traktieren!
Thorulf Müller
wenn du meinst,
ich sehs anders…dann könnte man gleich das komplette Forum zumachen.
Grüße
H.
Zu einigen Themen wäre das unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen unter Umständen in Erwägung zu ziehen.
Davon abgesehen bleibt es bei vielen Fragen bei Raten und Mutmaßungen bzw. bei Meinungsaussagen von Laien.
Einige Fragen jedoch sind hier sehr wohl angebracht und so vorgetragen, dass man sie beantworten kann.
Ihre Beiträge allerdings sollten sich mehr um die Probleme und nicht um meine Aussagen kümmern - das wäre hilfreich!
Ihre Beiträge allerdings sollten sich mehr um die Probleme und
nicht um meine Aussagen kümmern - das wäre hilfreich!
Richtig, zu diesem Schluss bin ich mittlerweile auch gekommen.
Grüße
H.
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Langsam wird´s echt lächerlich !
Da laufen unter Umständen auch Fristen und ihre könnt völlig
falsch liegen - ich würde Euch abmahnen oder mit
Schadenersatzforderungen traktieren!
Da kann ich mir ja in Zukunft bei allen evtl. Rechtsstreitigkeiten die hohen Anwaltskosten sparen - ich poste einfach mein Anliegen in ein Internetforum, und irgendein Schwachkopf, den ich dann in Regress nehmen kann, wird schon antworten.
wobei…
eigentlich doch nicht!
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