Das stimmt nicht. Die Regierung unter Clinton hat sogar den
Katalog der Straftaten, fuer die die Bundesregierung die
Todesstrafe verhaengen kann, drastisch erweitert. Momentan
gibt es, so weit ich weiss, 13 Haeftlinge, die von DC aus zum
Tode verurteilt wurden, weit mehr als in der Vergangenheit.Sorry, DAS stimmt soo nicht:
Der Katalog wurde erweitert :JA; aber entscheiden ueber Tod
und Leben kann nuur der jeweilige Staat.ciao
Auch wenn es eine Weile gedauert hat, das genau
herauszufinden: Du bist im Unrecht.
Denke ich nicht: Man kann das nicht am Einzelfall ausmachen…
…und wenn man sich an Ronald Chandler erinnert, sowie nachgelesen in’Unmengen ’ siten - wie auch uebrigens ca. 3.500 siten gefunden habe gegen die US-Todestrafe vorwiegend…aber die halbe Nacht nuur 10-15 gelesen - ALSO, dieser Fall wurde durch seine Petition ( wg. Drogen ) an die US-Regierung zum Staatsthema von NATIONALEM Interesse …derartiges bestaetigt aber die Regel - da der Fall in Alabama anberaumt war - und eben - wie ja fast ueberall in der Welt -dann ueberstellt wurde .
…sind jedoch abslolute Ausnahmen
…auch wenn der Federal Court hin und wieder ‚Regeln‘ aufstellt, die dto. Weisungen beinhalten an DIE Laender, greift er selten ein- aber wie gesagt nuur bei nationalem Int., wie ja auch im Fall Microsoft klar wird.
Wie ich u.a. mit Hilfe des Capital Defense Networks
(www.capdefnet.org) herausgefunden habe, werden die Faelle,
die das „Drug Kingpin Statute“ von 1988 oder den „Crime
Expansion Bill“ von 1994 betreffen, in United States District
Courts verhandelt (siehe Zusammenfassungen der bisher
verhandelten Faelle a.a.O.). So wurde z. B. der erste solcher
Faelle, United States v. Ronald Chandler, 1993 im 11th U.S.
District Court verhandelt.Ein United States District Court ist jedoch, um z.B.
dictionary.com zu zitieren, „A U.S. federal trial court
serving a judicial district“. Das „U.S.“ vor der Bezeichnung
des Gerichts und die Definition machen es deutlich, dass es
sich um ein Gericht der Vereinigten Staaten handelt, nicht um
ein Gericht eines Bundesstaats.
Das ist schon richtig:
Aber siehe oben: NATIONALES Int.
Ferner handelt es sich hierbei ja um Strafgesetzgebung, und
nicht um buergerliches Recht. Aus der Fallbezeichnung „United
States v. Ronald Chandler“ geht also hervor, dass der
Staatsanwalt die Vereinigten Staaten vertritt, und nicht z. B.
den Bundesstaat Alabama.
Richtig, s.o.," durch seine Petition…und Drogen …
Eines muss ich Dir jedoch lassen: Praesident Clinton hat sich
kuerzlich (Ende Juni) besorgt gegenueber der Federal Death
Penalty geaeussert, insofern war meine Behauptung, die
Regierung der Vereinigten Staaten wuerde nicht weniger hinter
der Todesstrafe stehen als einige Bundesstaaten wohl falsch.
…er hat sogar im Namen der Regierung dagegen etwas unternommen
…ein endloses Thema…jedenfalls ist Bush eindeutig dafuer, wie heute gruendlich bei der NNZ nachgelesen mit Journalist VORORT , nun gut.