angenommen B hat einen Führerschein. Er trinkt viel und regelmäßig, führt aber niemals selbst einen PKW - (nicht einmal nüchtern). Nun kann es ja sein, dass B irgendwann in der Zukunft z.B. aus beruflichen Gründen keine andere Wahl haben wird als mal wieder selbst einen PKW zu führen. B geht davon aus, dass es dann früher oder später auch zu Trunkenheitsfahrten kommen wird.
B möchte wissen, ob es möglich ist, sich selbst vorsorglich bereits jetzt eine Sperre aufbrummen - ( ??oder den Führerschein offiziell freiwillig ruhen zu lassen unter Anrechnung auf spätere Sperrzeiten ??)- zu lassen, damit er in der Zeit, in der er einen PKW benötigt, nicht an der Strafe scheitert.
hallo,
B möchte wissen, ob es möglich ist, sich selbst vorsorglich
bereits jetzt eine Sperre aufbrummen - ( ??oder den
Führerschein offiziell freiwillig ruhen zu lassen unter
Anrechnung auf spätere Sperrzeiten ??)- zu lassen, damit er in
der Zeit, in der er einen PKW benötigt, nicht an der Strafe
scheitert.
Wenn ich das richtig verstehe will B jetzt - wo er kein Auto brauch - eine Sperre haben, damit er spaeter unbeschwert besoffen fahren kann???
Das ist eine Scherzfrage oder? Heb die mal fuer den 1.4. auf.
Nein, genial. Wäre ich drauf gekommen, hätte ich erst meine 15 Jahre abgesessen und dann ne reiche Witwe umgelegt. Dann müsste ich jetzt nicht brummen. Linksundärgern und rechtsundärgern.
doch das ist möglich.
Die Amtsgrichte, zumindest die in NRW haben hierfür spezielle Formulare, die man ausfüllen muß.
Die Gebühr hierfür beträgt glaube ich 30.00€.
Auch ist es möglich sich die Zeit anrechnen zu lassen, an dem man noch gar keine Fahrerlaubnis besaß.
Mein Bruder zB. hat 60.00€ bezahlt, dafür werden ihm die 18Jahre bis zur Fahrprüfung angerechnet.
Das gilt jedoch nur bei Trunkenheitsfahrten, und bei Fahrten unter Drogeneinfluß.
Achtung:
Die Anrechnung ist nicht möglich, wenn man unter Alkoholeinfluß Wolpertinger überfährt.
Da diese Spezis in Berlin sehr häufig anzutreffen ist, würde sich in diesem Bundesland, die ausgabe von 60€ nicht lohnen.
Wenn ich das richtig verstehe will B jetzt - wo er kein Auto
brauch - eine Sperre haben, damit er spaeter unbeschwert
besoffen fahren kann???
Ja, genau, wobei es hauptsächlich so ist, dass B am liebsten überhaupt nicht fahren würde, aber Szenarien denkbar sind, in denen das nicht zu vermeiden sein wird.
Außerdem ist die Sache gar nicht so absurd. Es gibt ja auch Straftaten, die von vornherein bei Ersttätern immer nur zu einer Geldstrafe und ggf. einer Freiheitsstrafe auf Bewährung führen. Wenn aber klar ist, dass es darauf hinauläuft, kann man sich ja hinsetzen und erstmal sparen, bis man die Kohle für den Staat (Strafe und Verfahren) zusammen hat, und danach zur Tat schreiten, ungefähr so kalkulieren doch auch Unternehmen, wenn ihnen klar ist, dass sie möglicherweise gegen das Kartellrecht/UWG oder Steuerrecht verstoßen könnten. Halt ne Risikoabwägung…
selbstverständlich kann man seinen Führerschein auch freiwillig abgeben. Das machen z.B. ab und zu verantwortungsbewußte Senioren, die sich nicht mehr fahrtüchtig fühlen.
Wenn man von sich selber weiß, dass man, wenn man weiter fährt. früher oder später auch mal besoffen Auto fahren wird, wäre es sicher das beste, den Führerschein gleich abzugeben, damit nichts schlimmeres passiert. Wenn man keinen Führerschein hat, kann schließlich auch kein Arbeitgeber irgendwelche Fahrtätigkeiten verlangen. Privat muß man dann natürlich auch ohne Auto auskommen, aber das müßte man auch, wenn man erst besoffen jemand totgefahren hat.
Warum kannst du denn nicht einfach mal auf das Saufen verzichten, wenn du weißt, dass du noch fahren musst ? Zumal es selten der Fall sein wird, wie du schreibst.
Kannst du das nicht, wende dich an Suchtforum hier unter dem Vorsitz des Dr.prom. G.Geyer. Dann lernst du, wie du den Führerschein und den Job behältst.