Hallo,
welche Kriege im 20. Jahrhundert kann man ohne Zweifel als Präventivkriege bezeichnen.
Gruss
Rainer
Hallo!
Hallo,
welche Kriege im 20. Jahrhundert kann man ohne Zweifel als
Präventivkriege bezeichnen.
Gruss
Rainer
Soviel ich weiß, glaubte die Deutsche Regierung 1914, dass ein Krieg unausweichlich sei, und schätzte, dass ein früher Kriegsbeginn für Deutschland günstiger wäre, als ein verzögerter. Damit könnte man den 1. WK. als Präventivkrieg bezeichnen.
Außerdem fällt mir der Sechstagekrieg ein.
Michael
Hallo,
im 20. Jahrhundert gab es meines Wissens keinen Krieg, der von der internationalen Staatengemeinschaft - und sei es auch nur mehrheitlich - als Präventivkrieg bezeichnet wurde. Ein Präventivkrieg liegt nur dann vor, wenn eine Aggression stattgefunden hat oder nachweisbar bevorsteht und keine andere Wahl der Mittel bleibt bzw. die Möglichkeit von Verhandlungen ausgeschöpft ist. Diese Voraussetzungen waren bei keinem der Konflikte des 20. Jhdts. zweifelsfrei und allgemein anerkannt erfüllt, wenngleich die, die den Präventivschlag gesetzt haben, dies anders gesehen haben mögen. Das Argumentieren mit dem Präventivkrieg dient als Rechtfertigung für den „Erstschlag“; speziell in demokratischen Ländern muss man den Krieg ja vor der eigenen Bevölkerung und auch vor der Staatengemeinschaft (im Hinblick auf mögliche Verbündete) rechtfertigen.
Nach derzeit geltendem Völkerrecht ist der Präventivkrieg im Hinblick auf das Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen jedenfalls nicht zulässig (Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta). Die faktische Bedeutung dieses Verbots lässt sich täglich in den Nachrichten ermessen; die Iraker und die US-Soldaten haben nicht viel davon, dass der Irakkrieg von der Mehrheit der Völkerrechtler als völkerrechtswidrig angesehen wird. Dieser Irakkrieg wird manchmal auch als „präemptiver Krieg“ bezeichnet, also als Krieg, der das Aufkommen möglicher Gefahren bereits im Keim ersticken soll. Das ist völkerrechtlich ebenso verboten wie der Präventivkrieg, zumal der Angreifer bei der Interpretation der Kriegsgründe (etwa die angeblichen Massenvernichtungswaffen im Irak) noch viel extensiver vorgehen kann als bei einem Präventivkrieg.
Grüße, Peter
Das ist falsch. Präventivkriege sind eben nicht verboten. Israel hat mindestens einen geführt. Reaktion der Staatengemeinschaft: keine!
Das ist falsch. Präventivkriege sind eben nicht verboten.
Israel hat mindestens einen geführt. Reaktion der
Staatengemeinschaft: keine!
Bloss weil die Staatengemeinschaft nicht reagiert, heißt das nicht das etwas Erlaubt ist.
Das ist falsch. Präventivkriege sind eben nicht verboten.
Israel hat mindestens einen geführt. Reaktion der
Staatengemeinschaft: keine!
Hallo,
- Präventivkriege sind verboten. Dies ergibt sich - wie schon oben dargestellt - aus Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ - http://www.unric.org/Charter/1.html. Eine Ausnahmeregelung etwa für Präventivkriege gibt es nicht.
- Die Ausgangsfrage war, welche Kriege im 20. Jahrhundert man ohne Zweifel als Präventivkriege bezeichnen kann. Das gilt für keinen einzigen Krieg (ungeachtet dessen wäre ein solcher Krieg dennoch völkerrechtswidrig); auch nicht für den Sechstagekrieg, der oft als Beispiel für einen „Präventivkrieg“ herangezogen wird. Als Beleg dafür siehe beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung am Institut für Politische Wissenschaft der Universität Hamburg: http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Aku…
Grüße, Peter
Hallo,
im 20. Jahrhundert gab es meines Wissens keinen Krieg, der von
der internationalen Staatengemeinschaft - und sei es auch nur
mehrheitlich - als Präventivkrieg bezeichnet wurde.
Oh doch! Der deutsche Krieg gegen das zaristische Rußland kann durchaus als solcher gelten, wie man dem Schriftwechsel zwischen den beiden Kaisern entnehmen kann.
- Präventivkriege sind verboten. Dies ergibt sich - wie schon
oben dargestellt - aus Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta: „Alle
Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen
jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische
Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den
Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder
Anwendung von Gewalt.“
Das schließt Präventivkriege keineswegs aus, da ein solcher eben dem Schutz der EIGENEN territorialen Unversehrtheit dienen soll und eben keinen Anspruch auf Annektion des fremden Territoriums impliziert. (Es macht wenig Sinn, angesichts eines Haufens bewaffneter Finsterlinge im Vorgarten mit 'nem Blumensträußchen rauszugehen und sich nach dem werten Befinden zu erkundigen)
Nebenbei: Was mit den Zielen der UN unvereinbar ist, ist nirgends letztgültig definiert. Schließlich: Was, zum Teufel, hatten die USA denn als Begründung für die IRAK-Invasion angeführt?