Präventivschlag in der Selbstverteidigung

Hallo,
in welchem Szenario würden Polizei/Gericht einen legitimen Präventivschlag sehen? Wenn man selbst abwartet, bis die stammelnden Halbidioten zuschlagen, ist man in der Regel zweiter Sieger.
Versucht man, die Übermacht/Überlegenheit durch einen ersten Hieb auszugleichen, steht man gleich selbst als Agressor da, wenn man Pch hat. Ich denke die Situation ist klar: bedrohliche Nähe, drohung, erstes Schubsen etc.
Gruß
rakete

Hallo,

wenn du beweisen kannst, dass dein Gegner dich angreifen wollte, dann vielleicht.
Aber das wird sehr schwierig. Erst recht wenn du im Gegensatz zu deinen Gegnern als Zeuge allein bist. Zumindest eine Mitschuld ist in diesem Falle in späteren Ermittlungen anzunehmen.

Viele Grüße

Hallo,

wenn du beweisen kannst, dass dein Gegner dich angreifen
wollte, dann vielleicht.

nicht nur vielleicht.

Aber das wird sehr schwierig. Erst recht wenn du im Gegensatz
zu deinen Gegnern als Zeuge allein bist.

Seit wann hat recht etwas mit der Anzahl von Zeugen zu tun?

Heist das, dass ich wenn ich unrecht habe aber mehr Zeugen, dann bekomm
ich Recht?

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RS99

Zumindest eine
Mitschuld ist in diesem Falle in späteren Ermittlungen
anzunehmen.

Viele Grüße

Hallo,

in welchem Szenario würden Polizei/Gericht einen legitimen
Präventivschlag sehen?

wenn der rechtswidrige Angriff unmittelbar bevor steht.

Gruss

Iru

Hi,

in welchem Szenario würden Polizei/Gericht einen legitimen
Präventivschlag sehen?

wenn der rechtswidrige Angriff unmittelbar bevor steht.

Alternativ/ergänzend: Wenn bereits ein rechtswidriger Eingriff (aber kein körperlicher Angriff) vorliegt, z.B. Nötigung durch Drohung.

Gruß

Anwar

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Hallo Rakete,

ich habe mal vor hundert Jahren einen Selbstverteidigungskurs besucht.
Dort wurde uns gesagt, dass wir wie beschrieben handeln dürfen, wenn wir uns damit eine Gelegenheit zur Flucht schaffen würden.
Also auf Deutsch: Ordentlich einen auf die Omme geben und dann Fersengeld geben.

Auf dass wir es nie müssen,

Susanne

Hallo,

wenn du beweisen kannst, dass dein Gegner dich angreifen
wollte, dann vielleicht.

nicht nur vielleicht.

Doch: vielleicht, denn es ist meistens nicht eindeutig beweisbar wer wen zuerst mit welchen Methoden angregriffen hat. Und mit dem „angreifen wollte“ ist es so eine Sache: er wollte, hat aber nicht und wie will man eine Absicht beweisen?

Aber das wird sehr schwierig. Erst recht wenn du im Gegensatz
zu deinen Gegnern als Zeuge allein bist.

Seit wann hat recht etwas mit der Anzahl von Zeugen zu tun?

Heist das, dass ich wenn ich unrecht habe aber mehr Zeugen,
dann bekomm
ich Recht?

Nicht mit der Anzahl der Zeugen, sondern überhaupt einen Zeugen zu haben, wäre gut, sonst wären beispielsweise die aktuellen Vergewaltigungsprozesse einfach durch zu führen.
Die Zeugen sollen dann auch noch die Wahrheit sagen.

Viele Grüße

Hallo

… Zumindest eine
Mitschuld ist in diesem Falle in späteren Ermittlungen
anzunehmen.

kannst du diese Behauptung unterlegen? Mit einem höchstrichterlichen Urteil vielleicht?

Gruss

Iru

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Ich denke die Situation ist klar:
bedrohliche Nähe, drohung,

Da steht ein Angriff offenbar unmittelbar bevor und man darf aktiv werden.

erstes Schubsen

Das ist bereits ein Angriff.

Jeder Kampf, der vermieden wurde, ist ein gewonner Kampf. (Morihei Ueshiba)

Hallo,

wenn du beweisen kannst, dass dein Gegner dich angreifen
wollte, dann vielleicht.

nicht nur vielleicht.

Doch: vielleicht, denn es ist meistens nicht eindeutig
beweisbar wer wen zuerst mit welchen Methoden angregriffen
hat. Und mit dem „angreifen wollte“ ist es so eine Sache: er
wollte, hat aber nicht und wie will man eine Absicht beweisen?

Noch ist es so, daß man dem Beschuldigten seine Schuld beweisen muß, nicht umgekehrt.

Juristische Beweise
Beschuldigten seine Schuld

beweisen muß, nicht umgekehrt.

Wobei man im Hinterkopf behalten sollte, dass Juristische „Beweise“ mit der mathematischen oder physikalischen Art der Beweisführung nur sehr vage Parallelen aufweisen :smile:

Gruss, Marco

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