Präzedenzfall Heizkostenabrechnung

Mein Vermieter hat nachts die Heizung gedrosselt, die Temperatur in der Wohnung sinkte auf ungefähr 10 C.So wurde täglich meine Wohnung abgekühlt und auf meine Kosten wieder aufgeheizt. Nun muß ich mit der Nebenkostenabrechnung nachzahlen. Darf ich die Abrechnung kürzen, und wenn ja um wieviel Prozent?

Tut mir leid aber in jedem Bundesland gibt es einen Mieterschutz und Verbraucherschutz, denn die sind für solche Fragen zuständig !!!

Tschau

Da kann ich nichts dazu sagen.

Hallo Mario,

das kann ich leider nicht beantworten, weil ich mich in diesem speziellen Gebiet leider nicht so gut auskenne.

Guten Abend Mario Hempel

Leider bin ich kein Jurist, sondern Heizungsinstallateur, daher bin ich nicht in der Lage eine kompetente Antwort zu geben.
Tut mir Leid.

Ich wünsche trotzdem noch einen schönen gerusamen Abend.

Mit freundlichen Grüssen
Rolf Iseli

Keine Ahnung

Das ist natürlich sehr ungewöhnlich, dass die Temperatur in einer Nacht auf 10 gead sinkt. Ich meine aber, die Rechnung muss voll bezahlt werden, denn die Energie dafür ist ja verbraucht wurden.
Gruß
Jörg

hallo,
eine Nachtabsenkung ist Ok. Die Raumtemperatur sollte
jedoch nicht unter 15° absinken. Zwecks Mietabzug würde ich mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen.
Ansonsten Rückfrage bei Mieterschutzverrein.
mfG
Bühler

Hallo Herr Hempel,

das scheint mir ein rechtliches Problem zu sein. Haben Sie schon mit dem Vermieter darüber gesprochen? Vieleicht sollten Sie das Thema mit Ihrer örtl. Verbraucherschutzorganisation erörtern.

Gruß

mawoli

Hallo,

ob hier ein Mieteinbehalt möglich ist, hängt meiner Meinung nach von den Begleitumständen ab. Der Vermieter hat seinem Mieter sowohl tags als auch nachts eine gewisse Grundtemperatur zur Verfügung zu stellen. 10°C liegen definitiv darunter. Die Frage wird sein, ob diese „Minder“-Temperatur auch belegt werden kann. Wurde der Vermieter darauf hingewiesen, daß die Temperatur nachts soweit fällt, oder wohnt er im selben Haus? Wie oft kam das vor, bzw. über welchen Zeitraum? Ist es sicher, daß der Vermieter mit Absicht die Heizung gedrosselt hat, oder könnte es auch ein Defekt gewesen sein? In diesem Falle wäre der Mieter nämlich verpflichtet dem Vermieter diesen Missstand umgehend anzuzeigen, damit dieser ihn beheben kann.
Wenn ein Einbehalt gerechtfertigt ist, weiß ich auch nicht ob dieser eonfach prozentual festgelegt werden kann. Um ein genaues Ergebnis zu erhalten, müsste der Energieaufwand berechnet werden, der nötig war um die Wohnung von 10°C auf 17°C aufzuheizen. Davon müsste dann der Energieaufwand abgezogen werden, der nötig gewesen wäre um die Wohnung auf 17°C zu halten. Die Frage ist, ob sich dieser Aufwand lohnt, wenn kein prozentualer Abzug möglich ist

Hier sollte aber lieber der Mieterschutzbund oder ein Rechtsanwalt befragt werden.

Schöne Grüße,
R.Boehm

Hallo Mario !
Ich vermute ja , aber wieviel weiß ich nicht !
18° sind gesetzliche Vorgabe !

Hallo Mario !
Ich vermute ja , aber wieviel weiß ich nicht !
15° Nachts , sind gesetzliche Vorgabe !

Aber Nicht hundertprozentig sicher !

Hallo.

Entschuldigung erstmal das ich so spät antworte. Viel zu tun.

Solche Anfragen bekomme ich in letzter Zeit wieder häufig. Leider muß ich sagen das ich keine rechtliche Auskunft geben kann und darf. Dies kann nur ein Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale.

Ich muß gezwungenermaßen darauf hin verweisen.

Tut mir leid.

Mit freundlichen Grüßen

Michael