Präziser

Vielen Dank für eure Beiträge. Werde meinen FAll präziser formulieren.

Bin auf einer Baustelle (60 erlaubt) mit ca.140 geblitzt worden !

Der Wagen ist auf meine Mutter zugestellt.

Ich lebe (und bin auch dort angemeldet) noch bei meinen Eltern, arbeite jedoch 100 km entfernt. D.h. ich bin immer von Mo - Fr. 100 km von meinem angemeldetetn Wohnort entfernt !

Meine Mutter habe ich angewiesen, die Aussage zu verweigern, d.h. keine Briefe anzunehmen.

Kann es so funktionieren ??

Tolle Idee!!!
… zieh ruhig deine Mutter mit hinein…

Wird sie zwar auch bestraft, aber jemand der so fährt interessiert das womöglich auch net…

Hallo,

4 Punkte in Flensburg, 750 DM Geldbuße und 3 Monate Fahrverbot sind für Dich fällig. Je nach Kontostand in Flensburg, Fahranfänger etc kann es auch noch unangenehmer werden.

Was immer Du planst, wird es Dir mit großer Wahrscheinlichkeit nichts nützen, wenn es ein brauchbares Foto von Dir gibt. Und die Fotos der Blitzanlagen sind meistens von so erstaunlich guter Qualität, daß sich jede Diskussion erübrigt.

Die Verweigerung der Annahme gerichtlicher Zustellungsaufträge nützt Dir rein nichts. Das wird bei der Post hinterlegt und gilt als zugestellt. Dabei kommen nur Fristversäumnisse heraus, was die Sache weiter verschlimmert.

Nach meiner Überzeugung bist Du am besten bedient, wenn Du zur Tat stehst, das formalisierte Bußgeldverfahren über Dich ergehen läßt und die Konsequenzen trägst, einschl. Fahrverbot und Punkten. Die Folgen sind kalkulierbar. Sobald Du Dich bockig anstellst, geht die Sache vor Gericht und dann ist es vorbei mit der Kalkulierbarkeit. Wenn dann auch noch Falschaussagen von Dir oder Deiner Mutter hinzu kommen, kann die Sache strafrechtlich heftig nach hinten losgehen. Auch Uneinsichtigkeit nach der Tat kann alles erheblich verteuern oder sogar Zweifel an der Eignung zur Führung eines Fahrzeugs aufkommen lassen. An solchem Verfahren wirst Du Deine helle Freude haben.

Die genialsten Ratschläge irgendwelcher Freunde werden Dir nichts nützen und auch kein Rechtsanwalt. Du kannst das Verfahren nur verteuern. Ich empfehle Dir deshalb dringend, zur Tat zu stehen, alle Fristen zu wahren und nicht Deine Mutter hinein zu ziehen. Alles andere wird voraussehbar viel teurer und wird mit noch längerem Fußgängerdasein verbunden sein.

Gruß
Dreyer

Hi,

deine Mutter wird als Halterin des Kfz aufgefordert werden, die Tat zuzugeben oder dies zu verneinen. Dann soll sie die Gründe hierfür angeben und kann aussagen, dass sie das Fahrzeug nicht gefahren hat und wer der tatsächliche Fahrer war.
An dieser Befragung kommt sie vorbei, wenn sie einfach nicht reagiert. Dann aber erhält sie einen Bußgeldbescheid, in dem davon ausgegangen wird, dass sie die Täterin war.
Dann kann sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen mit der Folge, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. In der muß sie Farbe bekennen oder die Sache auf sich nehmen.
Willst du dies deiner Mutter zumuten?

Gruß,
Francesco

Der Wagen ist auf meine Mutter zugestellt.

Ich lebe (und bin auch dort angemeldet) noch bei meinen
Eltern, arbeite jedoch 100 km entfernt. D.h. ich bin immer von
Mo - Fr. 100 km von meinem angemeldetetn Wohnort entfernt !

Meine Mutter habe ich angewiesen, die Aussage zu verweigern,
d.h. keine Briefe anzunehmen.

Kann es so funktionieren ??

Ich verstehe das ganze Drama ehrlich gesagt nicht mehr.

Das Auto ist auf deine Mutter zugelassen, also bekommt logischerweise auch sie die Zustellungsurkunde der Verwarnung.

Nun nimmt sie diese an, stellt anhand des Fotos fest, dass sie keine Aussage machen wird und schweigt.

Was soll denn deiner Meinung nach nun pasieren ?

Es wird gar nichts passieren, wenn sie sich nicht verplappert oder du in einem Kuhdorf wohnst wo jeder jeden kennt - denn dann erkennen die Herren in Grün dich ja auf dem Photo.
Und natürlich hast du geloost, wenn du den Herren die Tür aufmachst :wink:
Aber ansonsten gilt immer noch, dass niemand gezwungen werden kann, über einen Familienangehörigen eine Aussage zu machen.

Kommt soetwas allerdings häufiger vor, muß deine Mutter damit rechnen, dass sie ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt und das muß peinlichst geführt werden.

Du weißt ja selber am besten, wie oft sie ihre Aussage schon verweigert hat.

Viele Grüße,
Vanessa

Hi Vanessa,

war das jetzt ein Aufruf, sich illegal zu verhalten?

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

war das jetzt ein Aufruf, sich illegal zu verhalten?

wo ?

Warum denn illegal ?
Du hast als Familienangehöriger nun mal das Aussageverweigerungsrecht.
Was ist denn daran illegal ?

Illegal wäre, wenn ich gesagt hätte, er solle seiner Mutter eintrichtern, das war Klein Fritzchen, der da gefahren ist.

So aber kann ich deinen Vorwurf leider nicht nachvollziehen…noch nicht :wink:

Gruß,
Vanessa

Häh?

Ich verstehe das ganze Drama ehrlich gesagt nicht mehr.

Das Auto ist auf deine Mutter zugelassen, also bekommt
logischerweise auch sie die Zustellungsurkunde der Verwarnung.

Seit wann wird eine Verwarnung per Zustellungsurkunde zugestellt??
Abgesehen davon, dass diese Überschreitung nicht mehr verwarnfähig ist (sind doch etwas mehr als 20 km/h zu schnell)

Nun nimmt sie diese an, stellt anhand des Fotos fest, dass sie
keine Aussage machen wird und schweigt.

Was soll denn deiner Meinung nach nun pasieren ?

  1. Wenn (warum auch immer) die Mutter einen Bußgeldbescheid erhält muss (!!!) sie sich wehren (Einspruch)
  2. Wenn eine Anhörung kommt bzw. ein Schreiben mit der Bitte um Fahrerbenennung, dann kann die Mutter schweigen.
  3. Im Fall von 2. wird die Polizei in der Nachbarschaft ermitteln. (Schönes Bild: zwei Uniformierte mit dem Foto des sohnes in der Nachbarschaft herumlaufen und Fragen stellen sehen)

Aber ansonsten gilt immer noch, dass niemand gezwungen werden
kann, über einen Familienangehörigen eine Aussage zu machen.

Das stimmt mal.

Kommt soetwas allerdings häufiger vor, muß deine Mutter damit
rechnen, dass sie ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt und das
muß peinlichst geführt werden.

Du weißt ja selber am besten, wie oft sie ihre Aussage schon
verweigert hat.

Viele Grüße,
Vanessa

Gruß
HaWeThie

(*sorry, da musste ich widersprechen /knuddel *)

Hallo HaWeThie,

Das Auto ist auf deine Mutter zugelassen, also bekommt
logischerweise auch sie die Zustellungsurkunde der Verwarnung.

Seit wann wird eine Verwarnung per Zustellungsurkunde
zugestellt??

Auweia…sorry !!
Da habe ich wohl mächtig was durcheinander gekriegt…irgendwie kann ich mir nicht merken, wann was warum zugestellt wird.

Abgesehen davon, dass diese Überschreitung nicht mehr
verwarnfähig ist (sind doch etwas mehr als 20 km/h zu schnell)

Na guuut :wink:
Aber wie heißt das Blatt Papier denn, was da eintrudelt ?

Nun nimmt sie diese an, stellt anhand des Fotos fest, dass sie
keine Aussage machen wird und schweigt.

Was soll denn deiner Meinung nach nun pasieren ?

  1. Wenn (warum auch immer) die Mutter einen Bußgeldbescheid
    erhält muss (!!!) sie sich wehren (Einspruch)

Ja…das setze ich voraus.

  1. Wenn eine Anhörung kommt bzw. ein Schreiben mit der Bitte
    um Fahrerbenennung, dann kann die Mutter schweigen.

Eben…sach ich doch :wink:

  1. Im Fall von 2. wird die Polizei in der Nachbarschaft
    ermitteln. (Schönes Bild: zwei Uniformierte mit dem Foto des
    sohnes in der Nachbarschaft herumlaufen und Fragen stellen
    sehen)

Ist das wirklich immer und überall so ?
Ich hatte damals nicht den Eindruck, denn dann hätte eine Nachbarin meiner Oma ganz sicher etwas gesagt.

Aber ansonsten gilt immer noch, dass niemand gezwungen werden
kann, über einen Familienangehörigen eine Aussage zu machen.

Das stimmt mal.

Puh…danke :wink:

Kommt soetwas allerdings häufiger vor, muß deine Mutter damit
rechnen, dass sie ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt und das
muß peinlichst geführt werden.

Und das stimmt doch auch, oder ?

Gruß
HaWeThie

(*sorry, da musste ich widersprechen /knuddel *)

Klar, ist völlig ok.
Was falsch ist wird nicht richitger, wenn es unkommentiert bleibt.

Lieben Gruß und…*knuddelback*
Vanessa

Hallo Vanessa,

Da habe ich wohl mächtig was durcheinander
gekriegt…irgendwie kann ich mir nicht merken, wann was
warum zugestellt wird.

Bei „lässlichen Sünden“ (bis 75,- DM) erhält der Fahrer/die Fahrerin eine schriftliche Verwarnung. Falls der katalog mehr vorsieht erfolgt eine Anhörung. Beides kommt mit einfacher Post.

Abgesehen davon, dass diese Überschreitung nicht mehr
verwarnfähig ist (sind doch etwas mehr als 20 km/h zu schnell)

Na guuut :wink:
Aber wie heißt das Blatt Papier denn, was da eintrudelt ?

Wenn im Amt nicht geschlafen wird (Halter weiblich, Fahrer männlich) kommt ein Schreiben mit der Bitte, den Fahrer zu benennen - mit einfacher Post.
Zugestellt wird der Bußgeldbescheid (mit Postzustellungsurkunde)

  1. Wenn (warum auch immer) die Mutter einen Bußgeldbescheid
    erhält muss (!!!) sie sich wehren (Einspruch)

Ja…das setze ich voraus.

Wird leider häufig nicht gemacht „weil ich es ja nich war“.
Ist dann toll, wenn jemand seinen FS abgeben muss, obwohl er zum Tatzeitpunkt nachweislich im Urlaub war, nur weil kein Einspruch eingelegt wurde.

  1. Im Fall von 2. wird die Polizei in der Nachbarschaft
    ermitteln. (Schönes Bild: zwei Uniformierte mit dem Foto des
    sohnes in der Nachbarschaft herumlaufen und Fragen stellen
    sehen)

Ist das wirklich immer und überall so ?
Ich hatte damals nicht den Eindruck, denn dann hätte eine
Nachbarin meiner Oma ganz sicher etwas gesagt.

Es kommt drauf an (typische Beamtenantwort).
Bei kleineren Delikten wird drauf verzichtet.
Wenn aber einer, so wie hier, tief fliegt, dann wird ermittelt.

Aber ansonsten gilt immer noch, dass niemand gezwungen werden
kann, über einen Familienangehörigen eine Aussage zu machen.

Das stimmt mal.

Puh…danke :wink:

Gern geschehn.

Kommt soetwas allerdings häufiger vor, muß deine Mutter damit
rechnen, dass sie ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt und das
muß peinlichst geführt werden.

Und das stimmt doch auch, oder ?

Es wird zumindest geprüft und in Einzelfällen auch angeordnet.
Dabei kommt es jedoch auf die Behörde an.

Bis zum nächsten Disput :wink:

Gruß
HaWeThie