Prakikum im FernverkehrSpesen unterstützung arge

Hallo zusammen,

Ich nehme zur zeit an einer Umschulung zum EU-Kraftfahrer teil.

Jetzt sind wir kurz vorm Praktikum welches in der masname enthalten ist!

Ich mache mein Praktikum bei einer Spedition bei der ich in den Fernfehrker geschikt werde, dieses bedeutet das ich höchstens an den wochende zu hause bin ansonsten welt weit unterwegs!

Die Spedition zahlt mir die Spesen die anfallen aber erst nachträglich. Nun sind Duschen,Essen usw unterwegs natürlich nicht billig!

Ich hätte gerne gewust ob die ARGE mir dafür einen Zinslosen Kredit oder Vorschuss den ich auf Raten zurückzahlen kann gewährt!

Zur info noch ich habe bei der Spedition auch nach dem Praktikum zu 90% die chance dierekt Festeingestellt zu werden. Das Praktikum geht 7 Wochen!

Ich danke schon mal für eure Hilfe!

Ja machen Sie in aller Regel.

Ist dein Problem das Duschen? Wer das Bezahlt? Du hast ein Spesenkonto, also lass es dir auslegen und hör auf mit PrimaDonna Getue, mach mal auf Cool Cude und fahr die Karre. Das ist Männersache und nicht Warmduscher…nett gemeint.
Gruß,
Andi

Es geht um die spesen generel. Und wie ich geschrieben habe bekomme ich bei der Spedition die Spesen erst nachträglich zurück und nicht im voraus. Und daher war die frage ob ich mir das geld von der arge vorstrecken lassen kann. Das hat jetzt nichts mit warmduschen zu tun. :smile: in den spesen ist ja nicht nur das duschen sonderen auch essen trinken usw. Und das kann ich von meinem harz4 halt nicht komplettt vorlegen ich habe ja auch noch andere rechnungen zu zahlen von den 364 euro.

Hallo

so etwas musst du vorab zuerst mit deinem zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter besprechen - und (jeweils nachweislich schriftlich) beantragen und bewilligt bekommen.
Solche Leistungen (als Zuschuss möglich) sind „Kann“- Leistungen des Jobcenters und liegen im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.
http://hartz.info/index.php?topic=1349.0

LG

Hallo,

ich würde den Fall der ARGE schildern und direkt danach fragen.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Und nun viel Spaß im " FERNFEHRKER".

Gruß siebengebirgler

Hallo Rolf,

also die ARGE wird Ihnen nichts bezahlen, ist in diesem Falle auch nicht verpflichtet.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er Ihnen einen permanenten Reisekostenvorschuß überweist, aus welchem Sie dann die anfallenden Kosten entnehmen. Da Sie eine Spesenabrechnung machen müssen, füllt sich der Betrag immer wieder auf. Beispiel: Sie bekommen 1000,- € Reisekostenvorschuß aufs Konto. Sie entnehmen für den Monat € 800,- Reiskosten. Die Spesenabrechnung beträgt 930,-€. Also haben Sie einen Überschuß von € 130,-.
So läuft es normal. Sprechen Sie mit Ihrem AG.

Viele Glück

Opa2009

Hallo,

ob ein Darlehen o.Ä. gewährt werden kann, kann nur die ARGE vor Ort entscheiden. Daher direkt dort vorsprechen und die Angelegenheit klären.

Gruß