Hallo,
wie aus dem Internet erfahren, erhält eine Praktikantin nach einem 18 monatigen Praktikum und einem Monatsgehalt von 200 Euro jetzt eine Nachzahlung von 10.000 Euro.
Jetzt die Frage:
Angenommen, es gebe weitere Praktikanten, die selbige Erfahrung gemacht haben. Wie könnten diese Personen ebenfalls an ihr Recht kommen und eine Nachzahlung verlangen?
in dem Beitrag wurde doch der Weg beschrieben. Klagen.
müsste das nicht für alle automatisch zählen, gleiches Recht
für alle??
Hallo,
natürlich kann man den Arbeitgeber auf das Urteil hinweisen und hoffen, dass er meint, dass der Fall auf ihn übertragbar ist und dass er so einsichtig ist, zu zahlen. Nur wird der Arbeitgeber fast immer eine andere Meinung haben, so dass man sein Recht durchsetzen muss.
Grüße
Ulf
Nein, denn dieser Teil des Arbeitsrechts ist Individiualrecht, d. h. jede/r muß für sich seine Rechte selber durchsetzen. Außerdem muß dann auch in jedem Einzelfall die Vergleichbarkeit geprüft werden.
&Tschüß
Wolfgang
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