Praktikantenarbeitsvertrag-was ist zu beachten?

Wenn man zwischen Ausbildungsende und Studium eine
Praktikantenstelle annimmt, was ist wichtig zu beachten??

Z.B. Urlaubsanspruch, Wochenarbeitszeit, im Krankheitsfall??

Mit welchen Abzügen muß ein Praktikant VOR und Während des
Studiums rechnen??

Danke für die Hilfe und Mühe im Voraus!

Gruß
Jörg

Hallo, Auch eine Praktikantenstelle ist nichts weiter als ein Arbeitsrechtsverhältnis. Egal wie es heißt. Und da gelten die Gesetze dieses Landes. Konkret, das Arbeitsgesetz. Dieses Gesetz regelt alle Einzelheiten eines Arbeitsverhältnisses. Es gibt dann noch eine Reihe von anderen Gesetzen die dann in der Folge mit einfliesen. Zum Beispiel das Urlaubsgesetz oder das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Zu den Abzügen, ab rund 8000 € Gesamt-Jahresbruttoeinkommen, fällt Lohnsteuer an. Immer fällt an, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an. Ausser, wenn Du im Monat weniger als 400 € verdienst. Allerdings mußt Du dann die Krankenkasse selbst zahlen, wenn es nicht über Deine Eltern läuft!! Die Beitragssätze sind festgelegt. Du kannst aber eine Schätzung berechnen. Gehe mal von etwa 25-30% aus, was Dir vom Brutto abgezogen wird wenn es sich um eine steuerpflichtige und sozialversicherungpflichtige Tätigkeit handelt. (Das ist in der Regel immer dann der Fall, wenn Du mehr als 401 € im Monat Brutto, verdienst.)

Einfach den Vertrag unterzeichnen, arbeiten und hinterher die
Entgeltdifferenz einklagen. Klar ist, dass man sich danach bei
dieser Firma zumindest nicht mehr blicken lassen sollte! :wink:

Eigentlich sollte nach dem Studium der Arbeitgeber bzw. die „Firmenmutter“ der Arbeitgeber bleiben.
Deswegen wollte man nicht mit so großen Geschützen auffahren.

Verjährung wäre nach 6 Monaten, oder??

Gruß
Jörg

Verjährung nach 3 Jahren, es sei denn, rs gibt abweichende Regelungen im vertrag.

Fehler behoben. Bin wieder erreichbar ! Grüße