Praktikantenarbeitsvertrag-was ist zu beachten?

Liebe/-r Experte/-in,

Wenn man zwischen Ausbildungsende und Studium eine Praktikantenstelle annimmt, was ist wichtig zu beachten??

Z.B. Urlaubsanspruch, Wochenarbeitszeit, im Krankheitsfall??

Mit welchen Abzügen muß ein Praktikant VOR und Während des Studiums rechnen??

Danke für die Hilfe und Mühe im Voraus!

Gruß
Jörg

Hallo,

leider bin ich auf diesem Gebiet nicht so firm.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Jörg,
so allgemein lässt sich Deine Frage nicht beantworten:
für einige Tarifbereiche (Branchen) gibt es tarifliche Regelungen für Praktika, für viele andere Bereiche existieren keine Regelungen.
Ich würde auf einem schriftlichen Vertrag bestehen, in welchem entweder auf eine tarifliche Regelung Bezug genommen wird bzw. in welchem genau die von Dir angesprochenen Fragen geregelt werden.
In der Evangelischen Landeskirche in Baden z.B. sind die Praktika geregelt:
http://www.vkm-baden.de/infothek/ar_ausbi.htm

Hoffentlich hilft Dir das etwas wieter.

LG Wolfgang

hier einige Links dazu:
http://www.praktikum-niedersachsen.de/vertrag.htm
http://www.personalzentrum.de/arbeitsrecht/anmerkung…
http://elearning.fh-koblenz.de/iw/dual/Bewerbungsunt…
MfG
rainer

Entweder man ist Praktikant oder Arbeitnehmer. Als Praktikant steht die Praxisausbildung im Vordergrund. Zum Beispiel ein Studienpraktikum etc. Das ist KEIN Arbeitsverhältnis. Also gelten auch nicht die dortigen Besonderheiten. Ein Praktikum nach einem Studium, was sollte das sein ? Das deutet vielmehr auf die Umgehung des Arbeitsrechts hin.

mfg Lotse

Da kann ich leider auch nur d. klass. Antwort geben:
Das kommt darauf an:

  • Alter
  • Gewerbe
  • Tarifvertrag
  • evtl. BVn
  • Art d. Anstellung
  • Abzüge richten sich nd Steuerklasse, sofern es sich um ein bez. P. handelt, …
    Marion

Hallo, Jörg

Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es Privatpersonen nicht gestattet, im Einzelfall Rechtsberatung zu gewähren. Dazu sind vielmehr nur Rechtsanwälte und bestimmte Organisationen (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) befugt.

Dies vorausgeschickt, nehme ich zu der geschilderten Problematik nur allgemein und beispielhaft Stellung.

Wenn ein Praktikantenverhältnis eingegangen wird lediglich zur Vermittlung von beruflichen Fertigkeiten, Erfahrungen usw., liegt kein Arbeitsverhältnis vor; dieses Verhältnis gestaltet sich nach dem Berufsbildungsgesetz.

Vielfach wird aber eine Arbeitsleistung erbracht, und dann handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, bei dem alle arbeitsrechtlichen Vorschriften uneingeschränkt gelten. Schwierig ist die Frage der Vergütung, weil es in Deutschland keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Dann gilt als Untergrenze die Menschenwürde. Stundenlöhne von 5-6 EU sind von Gerichten anerkannt worden.

Im Internet finden sich zu dem Thema „Praktikantenverhältnis“ viele Hinweise, z. B. „ihk-siegen.de“.

ansemann

Hallo Jörg,
jeder Praktikumsvertrag ( Branche) hat andere Ramenbedingungen und ist individuell auf das Praktikum ausgelegt.

Schau mal unter:
www.hs.harz.de

Dort findest du einen Musterpraktikumsvertrag, der auf
ein Praktikum ( im Studium) ausgelegt ist, dann kannst du dir ein besseres Bild machen, wenn du ihn ausdruckst.

Liebe Grüsse von Andrea

Am sichersten ist es nach einem kostenlosen Praktikumsvertrag zu googlen.Da steht eine Menge drin worauf es ankommt. Es ist auch damit besser möglich mit diesem Grundwissen zu verhandeln. In tarifgebundenen Unternehmen gibt es auch für Praktikantenverträge Festlegungen. Die Personalabteilungen haben vorgefertigte Verträge.

Servus Jörg,

soweit ich weiss, befindest du dich rechtlich noch in lehrzeit. studium is ja auch lehrzeit, also kommst du da auch nicht so schnell wieder raus :smiley: (will ich doch hoffen)

Davon ausgegangen:
Auf jeden Fall zu beachten solltest du, dass man dich, dort wo du Praktikum machst, richtig einstuft. Hört sich etwas komisch an, aber bei manchen Betrieben gibt es verschiedene Vergütungsstufen. Da solltest du dich informieren. Bei mir war es nämlich der Fall damals, das man mich eine Stufe zu niedrig gesetzt hatte, dass dann bis vor Gericht gegangen ist.

Bezüglich Urlaub:
hängt ganz von der Dauer und vom Betrieb ab. Dauert dein Praktikum länger als 6 Monate, hast du Anspruch auf gesetzlichen Urlaub. Mind. 24 Tage laut § 3 BUrlG und $ 4 BUrlG. Liegt die Dauer darunter, liegt es ganz an dem Betrieb ob er dir Urlaub gibt oder nicht. Der Betrieb könnte sich also das Recht vorbehalten, dir kein Tag Urlaub zu geben.
Genauso wie bei der Wochenarbeitszeit, Krankheitstage etc.:
Du unterliegst den gesetzlichen Bestimmungen eines normalen Arbeitnehmers bzw. den Bestimmungen des Tarifvertrags des Unternehmens.

siehe hierzu
http://213.95.22.253/web/ww/de/pub/service/gesetze/a…

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen!"

Viel Spass bei deinem Praktikum und viel Erfolg bei deinem Studium.

Mit den besten Grüßen,

Markus

Hallo,

auf den Inhalt eines Praktikumsvertrages werden Sie wenig Einfluss haben. Und ob das bezahlt wird? Es gibt für Unternehmen kostenlose Praktikanten wie Sand am Meer, da es da Förderprogramme gibt, die Trägern die Kosten erstatten.

Geregelt wird in so einem Vertrag meist

§ 1 Ziel, Inhalt und Ort des Praktikums
§ 2 Beginn, Dauer, Probezeit und Beendigung
§ 3 Tägliche Praktikumszeit
§ 4 Vergütung
§ 5 Urlaub
§ 6 Pflichten des Praktikanten
§ 7 Pflichten des Unternehmens
§ 8 Nebenabreden, Schriftform

Wenn eine Vergütung gezahlt wird, wird sv-pflichtig abgerechnet.

VG
EK

Hallo Jörg,
was heißt in diesem Fall Praktikantenstelle? Mit Bezahlung? Ein Praktikant hat die gleichen Abzüge wie jeder andere auch, bzw. kommt es darauf an, wie lange das Praktikum dauert.
Urlaubsanspruch usw. richtet sich entweder nach dem Gestz oder nach einem geltenden Tarifvertrag. Wennn Du die gesetzlichen Regelungen wissen möchtest, schreibe ich dir gerne eine kurze Aufstellung dazu, aber es ist vielleicht einfacher, wenn bekannt ist, um was für ein Betrieb/Unternehmen es sich handelt und ob ein Tarifvertrag gilt.
Also schreib mir ggf. noch mal.
Gruß Brigitte

Liebe/-r Experte/-in,

Wenn man zwischen Ausbildungsende und Studium eine
Praktikantenstelle annimmt, was ist wichtig zu beachten??

Z.B. Urlaubsanspruch, Wochenarbeitszeit, im Krankheitsfall??

Mit welchen Abzügen muß ein Praktikant VOR und Während des
Studiums rechnen??

Danke für die Hilfe und Mühe im Voraus!

Gruß
Jörg

Hallo Brigitte,

danke für Deine Antwort.

Die Branche ist Entsorgung/Recycling und dort ein Büroarbeitsplatz.

Ist es ein Unterschied ob der Praktikant bereits als Student immatrikuliert ist oder nicht??

Gruß
Jörg

Hallo Jörg,

wenn das keine Mini-Klitsche ist, haben die einen Tarifvertrag und der ist gar nicht so schlecht. Also darauf achten, dass dieser gilt. Dort ist alles mit Urlaub usw. geregelt. Die Einzelheiten kenne ich nicht (habe leider nicht alle TV vorliegen), aber die muss man dir mitteilen, bzw. den TV zur Verfügung stellen (bitte erst nach der Unterschrift verlangen, sonst kommste nicht groß raus…).
Praktikant oder studentische Aushilfe, das ist der Unterschied. Aber nur bei Höhe der Abzüge.
Gruß Brigitte

Hallo Brigitte,

danke für Deine Antwort.

Die Branche ist Entsorgung/Recycling und dort ein
Büroarbeitsplatz.

Ist es ein Unterschied ob der Praktikant bereits als Student
immatrikuliert ist oder nicht??

Gruß
Jörg

Hallo,
zu der 1. Frage sollten Sie sich den für Sie entsprechenden Tarifvertrag anschauen, da werden ihre Fragen bzgl. Urlaub, Wochenarbeitszeit usw. alle beantwortet.
Steuern müssen Sie natürlich auch bezahlen, sofern Sie nicht als geringfügig Beschäftigter eingestellt wurden.
Bei Anstellungen mit Lohnsteuerkarte bezahlt man zuerst einmal die Steuern nach der betreffenden Lohnsteuerklasse.
Lohnsteuererklärung dann nicht vergessen, da gibt es dann einiges wieder.

MfG

Lieber Jörg,

ein Praktikum ist dafür da, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben (siehe auch § 26 BBiG (Berufsbildungsgesetz)).

Wenn das im Vordergrund steht, hat der Praktikant Anspruch auf angemessene Vergütung (etwas weniger als ein Lehrling), Entgeltfortzahlung, Zeugnis und Urlaub (mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche). Das Praktikum beginnt automatisch mit einer Probezeit von einem bis höchstens vier Monaten. Innerhalb dieser Zeit kann es jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.

Sie fragen nach der Wochenarbeitszeit. Es gibt keine Arbeitszeit, weil der Praktikant ja nichts leisten muss. Wenn er etwas leistet und zwar als billige Aushilfskraft, dann ist er kein Praktikant, sondern ein Teilzeitbeschäftigter und daher auch anders zu bezahlen.

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur täglichen Ausbildungszeit, außer, dass sie nicht länger als im Durchschnitt 8 Stunden sein darf.Sie sollten daher die tägliche Ausbildungszeit vereinbaren.

Zu den Abzügen:
Welche Abzüge man VOR dem Praktikum hat, ist eine Frage, die ich nicht beantworten kann. Das hängt ja schließlich davon ab, was sie VOR dem Praktikum machen: Vollzeit, Teilzeit, … Was weiß ich!

WÄHREND des Praktikums
Die Bezüge sind lohnsteuerpflichtig. Eine Sozialversicherungspflicht besteht grundsätzlich, wenn ein vorgeschriebenes und bezahltes Praktikum ist. Das ist jedoch ein weites Feld und dafür ist der Platz hier zu klein.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -

Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeitsrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

Hallo Ivailo,

danke für Ihre Antwort.

Es ist also doch nicht so einfach.
Konkret:
Wenn jemand eine Ausbildung abgeschlossen hat und bis zum Studiumsbeginn(noch kein Studienplatz fest zugesagtbekommen) weiter in seinem Ausbildungsbetrieb VOLL arbeitet, kann Er dann Praktikant sein oder muß Er normaler Arbeitnehmer sein??

Während des Studiums dann arbeitet Er/Sie als Praktikant und auch weniger Stunden/Woche.

Danke für Ihre Mühe im Voraus.

Gruß
Jörg

Das ist ja einfach:

VOLL arbeiten = Arbeitnehmer = normales Entgelt.
TEILZEIT arbeiten = Teilzeitbeschäftigter = Teilzeitentgelt

Von einem Praktikum kann nicht die Rede sein, wenn man in seinem alten Lehrbetrieb normal arbeitet.

Wenn Arbeitsleistung im Vordergrund steht statt Erlernen von Fähigkeiten etc., dann ist es ein Arbeitsverhältnis, dann ist man Arbeitnehmer. Je nach Umfang der Tätigkeit ist man teilzeitbeschäftigt oder eben vollzeitbeschäftigt.

Danke für die klare Antwort.

Was kann man aber machen, wenn der Chef aber nur einen Praktikantenarbeitsvertrag abschließen will??
Bleibt nur die Verweigerung und sich nach anderer Arbeit umsehen, was aber für die kurze Zeit bis September wahrscheinlich sehr kurz ist.

Danke im Voraus.

Gruß
Jörg

Einfach den Vertrag unterzeichnen, arbeiten und hinterher die Entgeltdifferenz einklagen. Klar ist, dass man sich danach bei dieser Firma zumindest nicht mehr blicken lassen sollte! :wink: