da ich nicht vorhabe, eine Millionenklage gegen Praktiker zu fuehren, irgendwelche irrsinnigen Diskussionen zu fuehren, oder sonstiges - sondern mich hier nur mal die rechtliche Seite interessiert, mal meine Frage in „ich“-Form.
Heute im Radio kam mal wieder die allbekannte Praktiker Werbung:
„Nur noch heute und morgen - 20 % auf alles - ausser Tiernahrung“.
Bei uns im Praktiker gibt es neben allerlei Baumarkt-Kram (wo die 20 % gelten) auch Zigaretten und Tchibo-Artikel. Diese sind ja einerseit aus rechtlichen Gruenden (Zigaretten) und aus Marketingruenden ? (Tchibo) von dem Preisnachlass ebenfalls ausgenommen. Jetzt die Frage: Kann man aus rechtlichen Gruenden auf die Gewaehrung von 20 % Rabatt bei Zigaretten bzw. Tchibo Artikeln bestehen, da dies in der Werbung im Radio so dargestellt wird? Handelt es sich um irrefuehrende Werbung?
Zusatz: Im Laden selbst wird natuerlich drauf hingewiesen (auf Schildern) dass Zigaretten und Tchibo genauso wie Tiernahrung ausgenommen sind…
Kann man aus
rechtlichen Gruenden auf die Gewaehrung von 20 % Rabatt bei
Zigaretten bzw. Tchibo Artikeln bestehen, da dies in der
Werbung im Radio so dargestellt wird?
Nein, dem stehen die schon genannten Regelungen entgegen.
Du könntest allenfalls versuchen, die Fahrtkosten für die vergebliche Fahrt zum Baumarkt wiederzukriegen, aber…