Praktikum

Hallo!

Wenn man ein Praktikum macht, dann ist er in was für einem Verhältnis?
Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis oder was ist das? Wo wird es geregelt?
Angenommen, das Praktikum wird nicht bezahlt.

Danke!

Hallo

Wenn man ein Praktikum macht, dann ist er in was für einem
Verhältnis?
Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis oder was ist das?

Ein Praktikumsverhältnis…

Wo wird es geregelt?

???

Angenommen, das Praktikum wird nicht bezahlt.

Dann ist das schon einmal ein Indiz dafür, daß es sich tatsächlich um ein Praktikum handelt.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

geregelt werden die Praktikumsbedingungen üblicherweise in einem Praktikumsvertrag der zwischen Praktikant und AG abgeschlossen wird.

Gruß

Gut, aber wenn es im Praktikumsvertrag Lücken gibt, dann wird was für ein Gesetz angewendet?

1 „Gefällt mir“

Ich meine für Ausbildungsverh. gibt´s bestimmte Artikeln usw., aber für Praktikum nicht. Dann ist ein Praktikant in dem Fall ein Arbeitnehmer?
Wenn es so ist, dann arbeitet er ohne Entgelt? Wie ist es dann mit dem Grundsatz „keine Arbeit ohne Lohn“ /§614,326BGB/ ?

1 „Gefällt mir“

Hallo,

franglich ist, um was für ein Praktikum handelt es sich?

Ist es ein Praktikum im Zuge eine Berufsausbildung oder Umschulung (Rehabilitation über die Rentenversicherung, dann gilt das BBiG bzw. SGB V. Handelt es sich jedoch um ein Praktikum ohne qualifizierenden Charakter zur Erlangung eines Abschlusses, ist der Praktikant Arbeitnehmer. Wenn er dann auch noch arbeitet ohne Entgelt zu erhalten, sollte die Problematik der Sittenwidrigkeit und des Lohnwuchers diskutiert werden. (vgl. LAG Ba.-Wü. 5 Sa 45/07)

Gruß
P.

Man muss während einer Qualifizierungsmaßnahme (für langzeitarbeitslose) Praktikum machen. Also selbst eine Praktikumsstelle finden, sich bewerben, dann mind. 5 St. pro Tag/ 3 Tage/Woche arbeiten (ohne Entgelt).
Wie würden es in so einem Fall aussehen?
Es ist keine Ausbildung. Man nennt es auch Weiterbildung, aber ob eine Qualifizierung für langzeitarbeitslose eine Weiterbildung sein kann, da bin ich mir unsicher.
Auf jeden Fall, würde ich gerne Ihre Meinung hören, was für ein Status hat so ein Praktikant.

Danke im Voraus!

Hallo,

das Praktikumsverhältnis, ist zwischen dem Praktikanten und Praktikumsgeber ein Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung und ohne Anschlussverbot nach dem TZbfG. Und ein Qualifizierungsverhältnis welches auch gefördert wird über die BA.
Eine Qualifizierung über die BA oder die Arge die ein Praktikum enthält ist ja nicht unendgeltlich, da es ja ein Förderung über den Leistungsträger gibt.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen

Gruß
P.

Ja, Sie haben mir sehr geholfen.
Vielen Dank!