Hallo und Guten Tag,
angenommen man beginnt(ohne Matrikulationsbescheinigung) vor dem Studium ein zweimonatiges Grundpraktikum in der Industrie für das man 400€ Lohn bekommt,
welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden, dass man das Praktikum als offizielles bezeichnen kann und somit keine Steuern aufkommen?
In wieweit fallen bei einem freiwilligen Praktikum dieser Art Steuern an?
Ich danke für Ihr Interesse und hoffe auf baldige Antwort.
angenommen man beginnt(ohne Matrikulationsbescheinigung) vor
dem Studium ein zweimonatiges Grundpraktikum in der Industrie
für das man 400€ Lohn bekommt,
welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden, dass man das
Praktikum als offizielles bezeichnen kann und somit keine
Steuern aufkommen?
Die 400 EUR Grenze lässt vermuten, dass das als geringfügige Beschäftigung verbucht wird. Damit fallen an Steuern und zusätzlichen Kosten ca 120 EUR an, die ausschließlich der AG trägt.