Hallo Marie,
also wenn du im März arbeitest, hast du dafür ja auch
irgendwie was als Nachweis, z.B. Arbeitsvertrag,
Dienstvertrag oder irgendein Schreiben. Dies beweisst,
dass du eben im März arbeitest. Wenn du dann das Geld
im nächsten Monat bekommst, gilt das auch für den
Monat, wo du gearbeitet hast, nämlich März. Es wird ja
soagr wahrscheinlich bei der Überweisung als
Verwendungszweck vermerkt sein. Da brauchst du dir echt
keine Sorgen machen.
Aber wie ich schon sagte, gib deine zukünftige
Arbeitslosigkeit am besten jetzt schon bekannt. Also
dass du ab April arbeitslos bist. Die Bekanntgabe muss
so rechtzeitig wie möglich sein.
Das mit dem Geld rüberschieben würde dir bei einer
Kontrolle überhaupt nichts bringen. Ich war schon in
einer ähnlichen Situation und hatte mir das mal
überlegt. Deutschen Behörden können ja deine
Kontostände einsehen…Aber das können/dürfen Sie bis
zu 3 Monate in die Vergangenheit. Dann würde dein Geld
trotzdem bekannt werden.
Ich weiss auch nicht, wieviel du hast. Du wirst ja, wie
du schreibst, kein großes Vermögen haben. Es gibt
sogen. Schon-Beträge, die du ohne Probleme haben
darfst. (http://www.sozialhilfe-online.de/cgi-
bin/dcboard.cgi?
az=read_count&om=2718&forum=DCForumID11)
Falls du übrigens mal nen guten Hersteller beruflich
suchst: Ich habe während meines Studiums für die
Madeira Garnfabrik KG in Freiburg gearbeitet. Die
machen Stickgarne für Industriekunden/Designer aber
auch die Haut-Couture. (www.madeira.de) Die 2 Webseiten
AFS und E-ZEE sind übrigens von mir erstellt. *schleim*
Wenn du Ansprechpartner suchst/ Fragen an Spezialisten,
kann ich dir diese auch nennen. Die haben auch interne
Designer…
Dann viel Erfolg auf der Messe. Bin leider auch derzeit
noch suchend…
Beste Grüße
Fabian
Hallo Fabian,
vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft mir
auf
jedenfall erstmal weiter!
Bei meinem Messeeinsatz ist folgendes, vielleicht
weißt du da
auch noch einen Rat:
Ich arbeite ja im März, da bin ich noch immatrikuliert
und
werde mich erst im April arbeitslos melden.
Mein Arbeitgeber zahlt höchstwahrscheinlich aber erst
4 Wochen
nach meinem Job, d.h. im April.
Wird das vom Amt dann berücksichtigt, das ich dieses
Geld ja
im März erarbeitet habe oder wird mir das dann im
April
angerechnet?
Da mein Diplom wahnsinnig teuer war (ich habe
Textildesign
studiert) brauch ich das Geld sehr dringend zusätzlich
um mein
Konto erstmal wieder auszugleichen. Ich habe schon
überlegt es
notfalls aufs Konto meiner Schwester überweisen zu
lassen wenn
es heißen würde, das ich dann im April weniger
Unterstützung
bekomme…
Ich möchte nicht, daß das falsch verstanden wird, ich
bin ja
bereit sehr viel zu arbeiten aber ich stehe zum einen
vor dem
Diplom-Schuldenberg und zum anderen vor der Tatsache,
daß ich
die nächsten 6 Monate umsonst arbeiten muß…
Hallo Marie,
Ich würde auf alle Fälle dich „unverzüglich“
arbeitssuchend melden - unabhängig von deinen
Praktikumsplänen. Dies alleine bedeutet nicht
zwangsläufig, dass du bereits Gelder möchstest. Du
bist
gesetzlich verpflichtet die arbeitssuchend zu melden,
sobald dir dein „auch zukünftiger“ Status bekannt
wird.
Andernfalls könnten dir sonst Leistungen für eine
begrenzte Zeit gesperrt werden!!! Im Zweifelsfall
musst
du das Gegenteil beweisen!!
Zu deinem Praktikum:
Auch während eines Praktikums bist du grundsätzlich
berechtigt ALG2 zu erhalten, notfalls wird ein
erhaltener Lohn von den Leistungen abgezogen. Dies
ist
aber auch nicht der Fall. Daher steht also nichts im
Wege. Dein Praktikum musst du dann natürlich bei
deiner
Arge melden. Gegenbenenfalls musst du ein Formular
hierfür als Nachweis einreichen - bekommst du dort.
Der Staat ist schließlich interessiert daran, dass du
dich beruflich weiterbildest.
Zu deinem Messebesuch:
Auch das ist natürlich meldepflichtig - rechtzeitig!
Da du dann im März arbeiten wirst, werden dann die
Leistungen für März auch entsprechend korrigiert (bei
zu niedrigem Lohn) bzw. deine Arbeitslosigkeit für
diesen Monat ausgesetzt. Im April läuft dann alles
normal weiter.
Jenachdem wieviel Lohn du bekommst, wäre es aber auch
sinnvoll dich im März nicht gleich abzumelden. Du
bekommst ja den Lohn abgezogen. So könnte trotzdem
noch
Zahlungen geleistet werden. Auch werden
Zusatzleistungen wie Mietzuschüsse etc. evtl. weiter
bezahlt! Das sprichst du am besten mit deiner
Betreuerin in der Arge Berlin durch…
Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.
Beste Grüße,
Fabian
Hallo,
ich habe ein paar Fragen und hoffe jemand von euch
kennt sich
aus und kann mir helfen:
ich bin noch einschließlich März in der
studentischen
KV und
beginne ab April ein unbezahltes Praktikum. Ab April
habe ich
dann auch keinen Studentenstatus mehr.
Da ich aufgrund des Praktkums auch nach Berlin
umziehen muß
werde ich dort zum Arbeitsamt gehen und mich
arbeitssuchend
melden.
Das wäre auch meine erste Frage:
Gibt es vom Amt Zuschüsse für ein unbezahltes
Praktikum oder
sollte ich davon eher nichts sagen und darauf bauen,
das ich
Alg 2 bekomme!?
Außerdem arbeite ich im März auf einer Messe,
selbständig auf
Gewerbeschein, hierfür werde ich im März eine
Rechnung
schreiben, das Geld wird aber erst im April auf
meinem
Konto
sein…wird mir das auf das Geld vom Amt, das ich
(hoffentlich) im April bekomme angerechnet werden
obwohl ich
es ja im März erarbeitet habe…?
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann…
Grüße, Marie