Praktikum, Alg 2, Abzüge vorher verdientes Geld

Hallo,
ich habe ein paar Fragen und hoffe jemand von euch kennt sich aus und kann mir helfen:
ich bin noch einschließlich März in der studentischen KV und beginne ab April ein unbezahltes Praktikum. Ab April habe ich dann auch keinen Studentenstatus mehr.
Da ich aufgrund des Praktkums auch nach Berlin umziehen muß werde ich dort zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitssuchend melden.
Das wäre auch meine erste Frage:
Gibt es vom Amt Zuschüsse für ein unbezahltes Praktikum oder sollte ich davon eher nichts sagen und darauf bauen, das ich Alg 2 bekomme!?
Außerdem arbeite ich im März auf einer Messe, selbständig auf Gewerbeschein, hierfür werde ich im März eine Rechnung schreiben, das Geld wird aber erst im April auf meinem Konto sein…wird mir das auf das Geld vom Amt, das ich (hoffentlich) im April bekomme angerechnet werden obwohl ich es ja im März erarbeitet habe…?
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann…

Grüße, Marie

Hallo mariesol,

leider kann ich dir bei deiner Frage nicht weiterhelfen.

Harald

Hallo Marie,

Ich würde auf alle Fälle dich „unverzüglich“
arbeitssuchend melden - unabhängig von deinen
Praktikumsplänen. Dies alleine bedeutet nicht
zwangsläufig, dass du bereits Gelder möchstest. Du bist
gesetzlich verpflichtet die arbeitssuchend zu melden,
sobald dir dein „auch zukünftiger“ Status bekannt wird.
Andernfalls könnten dir sonst Leistungen für eine
begrenzte Zeit gesperrt werden!!! Im Zweifelsfall musst
du das Gegenteil beweisen!!

Zu deinem Praktikum:
Auch während eines Praktikums bist du grundsätzlich
berechtigt ALG2 zu erhalten, notfalls wird ein
erhaltener Lohn von den Leistungen abgezogen. Dies ist
aber auch nicht der Fall. Daher steht also nichts im
Wege. Dein Praktikum musst du dann natürlich bei deiner
Arge melden. Gegenbenenfalls musst du ein Formular
hierfür als Nachweis einreichen - bekommst du dort.
Der Staat ist schließlich interessiert daran, dass du
dich beruflich weiterbildest.

Zu deinem Messebesuch:
Auch das ist natürlich meldepflichtig - rechtzeitig!
Da du dann im März arbeiten wirst, werden dann die
Leistungen für März auch entsprechend korrigiert (bei
zu niedrigem Lohn) bzw. deine Arbeitslosigkeit für
diesen Monat ausgesetzt. Im April läuft dann alles
normal weiter.
Jenachdem wieviel Lohn du bekommst, wäre es aber auch
sinnvoll dich im März nicht gleich abzumelden. Du
bekommst ja den Lohn abgezogen. So könnte trotzdem noch
Zahlungen geleistet werden. Auch werden
Zusatzleistungen wie Mietzuschüsse etc. evtl. weiter
bezahlt! Das sprichst du am besten mit deiner
Betreuerin in der Arge Berlin durch…

Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.

Beste Grüße,
Fabian

Hallo,
ich habe ein paar Fragen und hoffe jemand von euch

kennt sich

aus und kann mir helfen:
ich bin noch einschließlich März in der studentischen

KV und

beginne ab April ein unbezahltes Praktikum. Ab April

habe ich

dann auch keinen Studentenstatus mehr.
Da ich aufgrund des Praktkums auch nach Berlin

umziehen muß

werde ich dort zum Arbeitsamt gehen und mich

arbeitssuchend

melden.
Das wäre auch meine erste Frage:
Gibt es vom Amt Zuschüsse für ein unbezahltes

Praktikum oder

sollte ich davon eher nichts sagen und darauf bauen,

das ich

Alg 2 bekomme!?
Außerdem arbeite ich im März auf einer Messe,

selbständig auf

Gewerbeschein, hierfür werde ich im März eine Rechnung
schreiben, das Geld wird aber erst im April auf meinem

Konto

sein…wird mir das auf das Geld vom Amt, das ich
(hoffentlich) im April bekomme angerechnet werden

obwohl ich

es ja im März erarbeitet habe…?
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann…

Grüße, Marie

Hallo Fabian,
vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft mir auf jedenfall erstmal weiter!
Bei meinem Messeeinsatz ist folgendes, vielleicht weißt du da auch noch einen Rat:
Ich arbeite ja im März, da bin ich noch immatrikuliert und werde mich erst im April arbeitslos melden.
Mein Arbeitgeber zahlt höchstwahrscheinlich aber erst 4 Wochen nach meinem Job, d.h. im April.
Wird das vom Amt dann berücksichtigt, das ich dieses Geld ja im März erarbeitet habe oder wird mir das dann im April angerechnet?
Da mein Diplom wahnsinnig teuer war (ich habe Textildesign studiert) brauch ich das Geld sehr dringend zusätzlich um mein Konto erstmal wieder auszugleichen. Ich habe schon überlegt es notfalls aufs Konto meiner Schwester überweisen zu lassen wenn es heißen würde, das ich dann im April weniger Unterstützung bekomme…
Ich möchte nicht, daß das falsch verstanden wird, ich bin ja bereit sehr viel zu arbeiten aber ich stehe zum einen vor dem Diplom-Schuldenberg und zum anderen vor der Tatsache, daß ich die nächsten 6 Monate umsonst arbeiten muß…

Hallo Marie,

Ich würde auf alle Fälle dich „unverzüglich“
arbeitssuchend melden - unabhängig von deinen
Praktikumsplänen. Dies alleine bedeutet nicht
zwangsläufig, dass du bereits Gelder möchstest. Du bist
gesetzlich verpflichtet die arbeitssuchend zu melden,
sobald dir dein „auch zukünftiger“ Status bekannt wird.
Andernfalls könnten dir sonst Leistungen für eine
begrenzte Zeit gesperrt werden!!! Im Zweifelsfall musst
du das Gegenteil beweisen!!

Zu deinem Praktikum:
Auch während eines Praktikums bist du grundsätzlich
berechtigt ALG2 zu erhalten, notfalls wird ein
erhaltener Lohn von den Leistungen abgezogen. Dies ist
aber auch nicht der Fall. Daher steht also nichts im
Wege. Dein Praktikum musst du dann natürlich bei deiner
Arge melden. Gegenbenenfalls musst du ein Formular
hierfür als Nachweis einreichen - bekommst du dort.
Der Staat ist schließlich interessiert daran, dass du
dich beruflich weiterbildest.

Zu deinem Messebesuch:
Auch das ist natürlich meldepflichtig - rechtzeitig!
Da du dann im März arbeiten wirst, werden dann die
Leistungen für März auch entsprechend korrigiert (bei
zu niedrigem Lohn) bzw. deine Arbeitslosigkeit für
diesen Monat ausgesetzt. Im April läuft dann alles
normal weiter.
Jenachdem wieviel Lohn du bekommst, wäre es aber auch
sinnvoll dich im März nicht gleich abzumelden. Du
bekommst ja den Lohn abgezogen. So könnte trotzdem noch
Zahlungen geleistet werden. Auch werden
Zusatzleistungen wie Mietzuschüsse etc. evtl. weiter
bezahlt! Das sprichst du am besten mit deiner
Betreuerin in der Arge Berlin durch…

Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.

Beste Grüße,
Fabian

Hallo,
ich habe ein paar Fragen und hoffe jemand von euch

kennt sich

aus und kann mir helfen:
ich bin noch einschließlich März in der studentischen

KV und

beginne ab April ein unbezahltes Praktikum. Ab April

habe ich

dann auch keinen Studentenstatus mehr.
Da ich aufgrund des Praktkums auch nach Berlin

umziehen muß

werde ich dort zum Arbeitsamt gehen und mich

arbeitssuchend

melden.
Das wäre auch meine erste Frage:
Gibt es vom Amt Zuschüsse für ein unbezahltes

Praktikum oder

sollte ich davon eher nichts sagen und darauf bauen,

das ich

Alg 2 bekomme!?
Außerdem arbeite ich im März auf einer Messe,

selbständig auf

Gewerbeschein, hierfür werde ich im März eine Rechnung
schreiben, das Geld wird aber erst im April auf meinem

Konto

sein…wird mir das auf das Geld vom Amt, das ich
(hoffentlich) im April bekomme angerechnet werden

obwohl ich

es ja im März erarbeitet habe…?
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann…

Grüße, Marie

Hallo Marie,

also wenn du im März arbeitest, hast du dafür ja auch
irgendwie was als Nachweis, z.B. Arbeitsvertrag,
Dienstvertrag oder irgendein Schreiben. Dies beweisst,
dass du eben im März arbeitest. Wenn du dann das Geld
im nächsten Monat bekommst, gilt das auch für den
Monat, wo du gearbeitet hast, nämlich März. Es wird ja
soagr wahrscheinlich bei der Überweisung als
Verwendungszweck vermerkt sein. Da brauchst du dir echt
keine Sorgen machen.
Aber wie ich schon sagte, gib deine zukünftige
Arbeitslosigkeit am besten jetzt schon bekannt. Also
dass du ab April arbeitslos bist. Die Bekanntgabe muss
so rechtzeitig wie möglich sein.

Das mit dem Geld rüberschieben würde dir bei einer
Kontrolle überhaupt nichts bringen. Ich war schon in
einer ähnlichen Situation und hatte mir das mal
überlegt. Deutschen Behörden können ja deine
Kontostände einsehen…Aber das können/dürfen Sie bis
zu 3 Monate in die Vergangenheit. Dann würde dein Geld
trotzdem bekannt werden.
Ich weiss auch nicht, wieviel du hast. Du wirst ja, wie
du schreibst, kein großes Vermögen haben. Es gibt
sogen. Schon-Beträge, die du ohne Probleme haben
darfst. (http://www.sozialhilfe-online.de/cgi-
bin/dcboard.cgi?
az=read_count&om=2718&forum=DCForumID11)

Falls du übrigens mal nen guten Hersteller beruflich
suchst: Ich habe während meines Studiums für die
Madeira Garnfabrik KG in Freiburg gearbeitet. Die
machen Stickgarne für Industriekunden/Designer aber
auch die Haut-Couture. (www.madeira.de) Die 2 Webseiten
AFS und E-ZEE sind übrigens von mir erstellt. *schleim*
Wenn du Ansprechpartner suchst/ Fragen an Spezialisten,
kann ich dir diese auch nennen. Die haben auch interne
Designer…

Dann viel Erfolg auf der Messe. Bin leider auch derzeit
noch suchend…

Beste Grüße
Fabian

Hallo Fabian,
vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft mir

auf

jedenfall erstmal weiter!
Bei meinem Messeeinsatz ist folgendes, vielleicht

weißt du da

auch noch einen Rat:
Ich arbeite ja im März, da bin ich noch immatrikuliert

und

werde mich erst im April arbeitslos melden.
Mein Arbeitgeber zahlt höchstwahrscheinlich aber erst

4 Wochen

nach meinem Job, d.h. im April.
Wird das vom Amt dann berücksichtigt, das ich dieses

Geld ja

im März erarbeitet habe oder wird mir das dann im

April

angerechnet?
Da mein Diplom wahnsinnig teuer war (ich habe

Textildesign

studiert) brauch ich das Geld sehr dringend zusätzlich

um mein

Konto erstmal wieder auszugleichen. Ich habe schon

überlegt es

notfalls aufs Konto meiner Schwester überweisen zu

lassen wenn

es heißen würde, das ich dann im April weniger

Unterstützung

bekomme…
Ich möchte nicht, daß das falsch verstanden wird, ich

bin ja

bereit sehr viel zu arbeiten aber ich stehe zum einen

vor dem

Diplom-Schuldenberg und zum anderen vor der Tatsache,

daß ich

die nächsten 6 Monate umsonst arbeiten muß…

Hallo Marie,

Ich würde auf alle Fälle dich „unverzüglich“
arbeitssuchend melden - unabhängig von deinen
Praktikumsplänen. Dies alleine bedeutet nicht
zwangsläufig, dass du bereits Gelder möchstest. Du

bist

gesetzlich verpflichtet die arbeitssuchend zu melden,
sobald dir dein „auch zukünftiger“ Status bekannt

wird.

Andernfalls könnten dir sonst Leistungen für eine
begrenzte Zeit gesperrt werden!!! Im Zweifelsfall

musst

du das Gegenteil beweisen!!

Zu deinem Praktikum:
Auch während eines Praktikums bist du grundsätzlich
berechtigt ALG2 zu erhalten, notfalls wird ein
erhaltener Lohn von den Leistungen abgezogen. Dies

ist

aber auch nicht der Fall. Daher steht also nichts im
Wege. Dein Praktikum musst du dann natürlich bei

deiner

Arge melden. Gegenbenenfalls musst du ein Formular
hierfür als Nachweis einreichen - bekommst du dort.
Der Staat ist schließlich interessiert daran, dass du
dich beruflich weiterbildest.

Zu deinem Messebesuch:
Auch das ist natürlich meldepflichtig - rechtzeitig!
Da du dann im März arbeiten wirst, werden dann die
Leistungen für März auch entsprechend korrigiert (bei
zu niedrigem Lohn) bzw. deine Arbeitslosigkeit für
diesen Monat ausgesetzt. Im April läuft dann alles
normal weiter.
Jenachdem wieviel Lohn du bekommst, wäre es aber auch
sinnvoll dich im März nicht gleich abzumelden. Du
bekommst ja den Lohn abgezogen. So könnte trotzdem

noch

Zahlungen geleistet werden. Auch werden
Zusatzleistungen wie Mietzuschüsse etc. evtl. weiter
bezahlt! Das sprichst du am besten mit deiner
Betreuerin in der Arge Berlin durch…

Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.

Beste Grüße,
Fabian

Hallo,
ich habe ein paar Fragen und hoffe jemand von euch

kennt sich

aus und kann mir helfen:
ich bin noch einschließlich März in der

studentischen

KV und

beginne ab April ein unbezahltes Praktikum. Ab April

habe ich

dann auch keinen Studentenstatus mehr.
Da ich aufgrund des Praktkums auch nach Berlin

umziehen muß

werde ich dort zum Arbeitsamt gehen und mich

arbeitssuchend

melden.
Das wäre auch meine erste Frage:
Gibt es vom Amt Zuschüsse für ein unbezahltes

Praktikum oder

sollte ich davon eher nichts sagen und darauf bauen,

das ich

Alg 2 bekomme!?
Außerdem arbeite ich im März auf einer Messe,

selbständig auf

Gewerbeschein, hierfür werde ich im März eine

Rechnung

schreiben, das Geld wird aber erst im April auf

meinem

Konto

sein…wird mir das auf das Geld vom Amt, das ich
(hoffentlich) im April bekomme angerechnet werden

obwohl ich

es ja im März erarbeitet habe…?
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann…

Grüße, Marie

Hallo Marie,

eine qualifizierte Teil-Antwort kann ich Dir geben (an dieser Stelle: warum hast Du mich ausgewählt - ich habe mich nicht als ALGII Experte ausgewiesen?): wenn Du Unterstützung für ein Praktikum vom JobCenter haben willst, NIEMALS ein Praktikum VOR ABSPRACHE mit denen vereinbaren. Also: erst zum Amt, übers Praktikum sprechen („unterstützt Ihr mich?“), und dann erst Praktikum vereinbaren bzw. zusagen. NUR SO wird das Amt Dich - wenn überhaupt - unterstützen!

Der Rest Deines „Falls“ ist für Laien zu komplex (ex-Studentin, Arbeit auf Gewerbeschein etc.), um darauf qualifiziert antworten zu können. Also: ab zum JobCenter.

Gruß,

Susanne

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