Hallo,
es geht um ein Praktikantenzeugnis (2monatiges Praktikum im Rahmen einer 7monatigen Weiterbildung). Wenn darin nicht „zur vollsten Zufriedenheit“ steht heißt das dann automatisch, dass das Zeugnis nicht so gut oder schlecht ist?
Und wenn das der Fall ist, hat man ein Recht auf den Ausdruck „zur vollsten Zufriedenheit“ bzw Anspruch auf Korrektur?
Angenommen, man sollte Genehmigungen vorbereiten, was man aber vorher noch nicht gemacht hatte und bekommt auch keine ausführliche Erklärung zum Vorgang und zum Ablauf eines Genehmigungsverfahrens, sondern es läuft mehr so auf der Basis des Selbststudiums. Hinterher heißt es von der Kollegin, „…die muss ich komplett nochmal neu machen, das jetzt im Einzelnen zu erklären, bringts nicht.“
-> Und wenn der Praktikant dann im Zeugnis was negatives zu der Sache mit den Genehmigungen stehen hat, kann er das abändern lassen bzw dass man das rauslässt bzw streicht?
Hat der Praktikant überhaupt Anspruch auf eine Berichtigung in einem Praktikantenzeugnis (2 Monate Praktikum)??
Danke!!
LG
Tigerin
