Praktikum - Arbeitszeugnis

Hallo,

es geht um ein Praktikantenzeugnis (2monatiges Praktikum im Rahmen einer 7monatigen Weiterbildung). Wenn darin nicht „zur vollsten Zufriedenheit“ steht heißt das dann automatisch, dass das Zeugnis nicht so gut oder schlecht ist?

Und wenn das der Fall ist, hat man ein Recht auf den Ausdruck „zur vollsten Zufriedenheit“ bzw Anspruch auf Korrektur?

Angenommen, man sollte Genehmigungen vorbereiten, was man aber vorher noch nicht gemacht hatte und bekommt auch keine ausführliche Erklärung zum Vorgang und zum Ablauf eines Genehmigungsverfahrens, sondern es läuft mehr so auf der Basis des Selbststudiums. Hinterher heißt es von der Kollegin, „…die muss ich komplett nochmal neu machen, das jetzt im Einzelnen zu erklären, bringts nicht.“
-> Und wenn der Praktikant dann im Zeugnis was negatives zu der Sache mit den Genehmigungen stehen hat, kann er das abändern lassen bzw dass man das rauslässt bzw streicht?

Hat der Praktikant überhaupt Anspruch auf eine Berichtigung in einem Praktikantenzeugnis (2 Monate Praktikum)??

Danke!!
LG
Tigerin

Hallo Colas Fantastiger,

tja, wenn dieser Prakikant das gesamte Zeugnis (ausser Namen und Geburtsdatum) mal hier einstellen würde, könnte man sich das Werk mal in seiner Gesamtheit betrachten :wink:

Wenn man dann das Zeugnis kennt, kann man sicherlich auf viele Deiner Fragen viel gezielter antworten.

*wink*

Petzi

Hallo Tigerin,

schau doch mal, ob Du auf dieser Seite für Dich hilfreiche Formulierungen für Deine Zeugniskorrektur sowie Hinweise findest:

http://www.bewerben.de/informationen/zeugnis.htm

Diese Seite ist eine Initiative des Berufszentrum in NRW und verfügt über einen Online-Zeugnisgenerator.

Außerdem steht dort ausführlich aufgelistet, was in einem Zeugnis nichts zu suchen hat und was aufgeführt werden sollte.

Viel Erfolg!
Marlene

Hallo,
danke für Eure beiden Antworten, es hat sich nun alles geklärt und ich bin zufrieden mit dem Zeugnis :o)

LG
Tigerin