Praktikum Ausnutzung?

Angenommen ein Pflichtpraktikant §absolviert sein Pflichtpraktikum. Der normale vorgeschriebene Umfang (in Studienordnung) beträgt 20 Wochen. Der AG möchte aber 30 Wochen haben und hat dies entsprechend in den Vertrag geschrieben. IM Praktikum stellt sich jedoch heraus, dass der Praktikant nur als „billige Arbeitskraft“ genutzt (Studenlohn 3,5) wird, da er die ganzen Aufgaben übernehmen muss, die vorher eine Studentische Hilfskraft (Std. Lohn 7,5) gemacht hat. Zusätzlich muss der Praktikant P noch mehr Aufgaben einer anderen Abteilung machen. Er hat soviel zu tun, dass er an einem 8,5 Std. Tag nur 10 Min. Pause machen kann damit er alles schafft.

P soll das gesamte Zeiterfassungsystem des Unternehmens betreuuen (selbstständig) sprich Eintragen von Krankheit, Abändern von Sachen dann soll P noch das gesamte Bewerbermanagementsystem (erfassung, absagen) selbstständig betreuen und Ablage, Austrittsordner,… also alles diese Nebenarbeiten.

Die Frage: Wo ist die Grenze wo der Arbeitsanteil den Lernanteil überwiegt? Evtl. wenn man die Aufgaben selbstständig bearbeiten soll und nicht mehr nur Aufgaben bekommt? Oder wenn man z.B. 20 Bewerbungen hintereinander 5 Tage lang eingeben soll? Oder 100 Absagen innerhalb einer Woche schreiben?

Grüße

Hallo,

P soll das gesamte Zeiterfassungsystem des Unternehmens
betreuuen (selbstständig) sprich Eintragen von Krankheit,
Abändern von Sachen dann soll P noch das gesamte
Bewerbermanagementsystem (erfassung, absagen) selbstständig
betreuen und Ablage, Austrittsordner,… also alles diese
Nebenarbeiten.

Die Frage: Wo ist die Grenze wo der Arbeitsanteil den
Lernanteil überwiegt?

oh oh. Hier wird der Sinn und Zweck eines Praktikums wohl verkannt. Dieses dient definitiv nicht Lehrzwecken.

„Der Begriff Praktikum bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder zu erwerbender theoretischer Kenntnisse in praktischer Anwendung bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Mitarbeit in einer Organisation oder Institution.“ Quelle: Wikipedia

Kurzum: In einem Praktikum soll der Praktikant den Berufsalltag kennenlernen und das theoretisch Erlernte praktisch umsetzen. Dazu gehören auch Routinearbeiten.

Gruß

S.J.

Hallo,

inhaltlich wäre das nach dem Verständnis des BAG in Ordnung. Das definiert Pflichtpraktikanten so: „Praktikanten sind Personen, die sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerbs praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterziehen, weil sie diese für die Zulassung zum Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder zu anderen Zwecken benötigen.“

Zu Pausen etc. siehe hier:

http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/Tabelle_Studente…

VG
EK