Schülerin xy möchte im kommenden Jahr eine Ausbildung als zahnmedizinische Fachangestellte machen.Sie hat mehrere Bewerbungen losgeschickt und leider auch viele Absagen bekommen.Nun hat sie aber von einem Arzt bescheid bekommen,er möchte aber das sie 2-3 Tage dort mal ein Praktikum macht.Leider hat der Arzt in den Ferien selbst Urlaub.Erst sollte Schülerein yx 3 Tage in der Woche vor den Herbstferien kommen,aber da die Schülerin nicht in der Schule fehlen soll war er einverstanden das sie an 3 Donnerstagen nach der schule von 14 bis 18 Uhr dort hin kommt( obwohl sie eigentlich die 3 Tage schon vereinbart haben und der Arzt sich bereiterklärte das sie nachmittags kommt). .Das passt Schülerin xy sehr gut ,da sie eigentlich an Donnerstagen nur 6 Stunden Schule hat.Nun kommt die Rektorin in die Klasse und teilt mit das genau an dem Donnerstag die Ag in der die Schülerin ist stattfinden soll,und zwar die 7 Stunde.Und das obwohl die Schülerin schon Montags Ag hatte und die 7 und 8 Stunde dableiben musste.Die Rektorin weigert sich Schülerin xy an dem Donnerstag die 7 Stunde frei zu geben weil Schule angeblich wichtiger ist.Was kann Schülerin xy tun? Die Rektorin wird Schülerin xy sicher keine Lehrstelle besorgen. Die Schülerin möchte auf jeden Fall das Praktikum antreten
da sie ja eine Lehrstelle benötigt und das auch ihr Traumberuf ist.Gibt es da eine rechtliche Grundlage ,die man der Rektorin mitteilen könnte.Was passieret wenn die Schülerin einfach nach der 6 Stunde geht damit sie das Praktikum machen kann.
Hallo Vera,
ich würde zunächst die Eltern des Mädchens einschalten. Sie sollten die Rektorin anrufen und den Fall noch einmal schildern, ich kann mir nicht vorstellen, dass sie tatsächlich die Beurlaubung verweigern würde. Falls doch, sollten die Eltern die zuständige vorgesetzte Dienstbehörde anrufen. Welche das ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, wenn die Rektorin darüber keine Auskunft gibt, hilft ein Anruf beim Kultusministerium.
Ich denke, in einem solchen berufsorientierend entscheidenden Fall hat das Mädchen ein Recht auf die Beurlaubung.
Gruß Orchidee
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Hallo Orchidee,
Ich denke, in einem solchen berufsorientierend entscheidenden
Fall hat das Mädchen ein Recht auf die Beurlaubung.
Gruß Orchidee
Einspruch: Ein Recht hat sie sicherlich nicht. Das Mädchen ist schulpflichtig und muß dann auch den schulischen Verpflichtungen nachkommen. Eher sollten die Eltern mit der Lehrerin und ggfs. mit dem Rektor reden und den Fall schildern.
Ralph
He aber seit wann ist eine AG Pflichtunterricht, zu meiner Zeit waren AGs immer freiwillige Sachen und frei wählbar (wer Sport mochte ging in die SportAG, wer Musik mochte in die MusikAg, wer gar nichts mochte, ging nirgendwohin und wer in einer AG fehlte, hatte halt selber Pech gehabt)
Gruß Susanne
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Hallo Susanne,
guter Einwand. Dann hängt das Ganze sicherlich davon ab. AGs können nämlich auch Wahpflichtfächer sein. Das sollte man natürlich vorher eruieren.
Ralph
Die AG hat ja schon Montags stattgefunden ,es wurde auch Montags mitgeteilt das Donnerstags noch mal Ag ist.Ist das denn zulässig?
Ich weiß auch nicht wo das Problem ist wenn quasi 1 Stunde ausfällt.Schließlich fallen die Ausbildungsstellen nicht vom Himmel.Wenn die Schülerin aufgrund dessen die Ausbildungsstelle nicht bekommt,könnte sie die Rektorin haftbar machen ,da diese ja alles unternommen hat damit das Praktikum nicht gemacht werden kann.
Offen gesagt ist es m.E. eine Frechheit einem Schüler durchs sowas evt. die Zukunft zu verbauen,sollte nicht vielmehr der Schülerin der Rücken gestärkt werden?
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Hallo,
wenn sich die Rektorin stur stellt, würde ich mir vom Zahnarzt ein Attest geben lassen.
„Frau Sowieso war Donnerstag von dann bis dann bei mir in der Praxis“. Ist ja nichtmal gelogen.
Ernsthaft, wenn MOntag angekündigt wird, dass Donnerstag länger Schule ist (hab ich das richtig verstanden?), dann könnte auch nicht verlangt werden, dass ein Arzttermin verschoben wird. Offiziell sind Schüler ja bis 18 Uhr verpflichtet, für Schulveranstaltungen zur Verfügung zu stehen (das war bei uns immer der Knackpunkt), aber doch nicht so kurzfristig? Davon abgesehen, dass Probearbeiten ja ein mehr als sinnvoller Grund ist, nicht zu können.
Mit dem Attest ist die Schülerin dann ja offiziell entschuldigt, auch wenn die Rektorin vermutlich sauer sein wird…andererseits, im Zweifel ist das dann eine unentschuldigte Fehlstunde (die man auch jedem Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch plausibel erklären kann). Wegen der ist auch noch keiner von der Schule geflogen, soweit ich weiß. Muss man abschätzen, aber ich würde an diesem Tag definitiv nach der sechsten Stunde verschwinden.
Grüße
Sonja
Hallo Ralph,
Einspruch: Ein Recht hat sie sicherlich nicht. Das Mädchen ist
schulpflichtig und muß dann auch den schulischen
Verpflichtungen nachkommen.
Aber Musterungen dürfen problemlos in die Vormittagsstunden gelegt werden?
Gruß Volker
Hallo,
ich bin jetzt kein Fachman für das Schulrecht, da sich laufend etwas ändert und ich nicht als Lehrer aktiv bin.
Aber ich meine es war immer so, dass der Klassenlehrer eine Befreiung für einen Tag geben konnte, außer in unmittelbarer Verbindung mit Ferien.
Außerdem kann der Fachlehrer eine einzelne Stunde befreien.
Jetzt ist das Ganze natürlich schon hoch aufgehängt.
Vielleicht nochmal mit dem Vertrauenslehrer, dem Klassen/Schul-Elternbeirat reden, bevor es in die nächste Instanz geht.
Aber durch diese drei Stunden eine Chance zu verbauen, ist schlicht Unsinn.
Viel Erfolg!
Gruß Volker
Hi Vera,
wenn die Direktorin nicht mit sich reden lässt würde ich es drauf ankommen lassen und die 3 Stunden fehlen.
Wenn es dann wirklich zu disziplinarischen Massnahmen kommt …und was soll schon groß passieren bei 3 unentschuldigten Fehlstunden???..eventuell Verweis und/oder Nacharbeiten…kann man das entweder hinnehmen oder aber eine Beschwerde bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde einreichen.
Dann kann die Direktorin ja mal bei ihren Vorgesetzten begründen warum sie die Ausbildungsplatzsuche ihrer Schüler torpediert.
viele Grüße
Susanne
Hallo,
das würde ich auf gar keinen Fall tun, denn damit riskierst du 3 unentschuldigte Fehlstunden, die im Halbjahreszeugnis stehen und sich bei einer Bewerbung sehr schlecht machen. Natürlich kann man versuchen, im Vorstellungsgespräch diese Stunden zu begründen, aber zu diesem Gespräch muss es erst mal kommen und ich weiß von zahlreichen Fällen, wo Betriebe Bewerbungen von Leuten mit unentschuldigten Fehlzeiten sofort aussortieren.
Also lieber den Weg über Gespräch Eltern-Schulleiterin, ich bin sicher, das lässt sich klären.
Gruß Orchidee
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