ich bin im Moment in der Klasse 12 einer höheren Berufsfachschule in Hessen und muss 4 Wochen Praktikum vorweisen.
Ich bin zu dem Betrieb eines bekannten gegangen und er meinte, ich könne nur zwei Wochen PRaktikum machen, da er für weitere Wochen, die er einen Praktikanten beschäftigt, Abgaben zahlen müsste, dies sei, so meinte er sagt sein Steuerberater, eine Maßnahme, damit Praktikanten nicht ausgenutzt werden. Stimmt dass? - Da ich ein Pflichtpraktikum mache gibt es ja schonmal von vornherein keine Sozialabgaben. Ich hab auch schon das ganze Internet nach diesen ominösen Abgaben gesucht aber nicht gefunden, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Hallo,
das höre ich zum ersten Mal. Ich beschäftige in meiner Schule ständig Praktikanten, selbstverständlich unentgeldlich. Wie das in Betrieben ist, kann ich nicht sagen. Da würde ich mich einfach mal an die Berufsgenossenschaft wenden. Die kann man bestimmt googeln. Außerdem sollte das auch deine Schule wissen, die schicken schließlich jedes Jahr Schüler zum Praktikum.
Es hängt auch davon ab, ob es ein Pflichtpraktikum ist. Bei den Abgaben kann es sich nur um Sozialabgaben handeln und im Sozialversicherungsrecht sind viele Steuerberater nicht soooo versiert. Daher würde ich bei der Krankenkasse nachfragen.
Gruß
Karin
leider kann ich dir, im Hinblick auf die Rechtslage (also Abgaben etc.) nicht weiterhelfen. Aber auch ich selbst musste schon ein 3wöchiges Praktikum absolvieren und ich kenne auch einige aus meinem Bekanntenkreis die schon 4 Wochen oder sogar 3 Monate absolvieren mussten. Und das ging wohl ohne Probleme. Aber ob die Firmen etc. dafür Abgaben zahlen mussten, kann ich dir leider nicht beantworten.
Wie wäre es, wenn du in einer anderen Firma nach einem Praktikumsplatz nachfragst?
danke für deine Antwort. Anfrage an andere Firmen wurde schon geschickt, der VOrteil in dieser Firma von der ich spreche ist eben, dass ich die LEute kenne & es sehr nahe am Wohnort liegt.
Hallo ich bin auf dem Gebiet leider nicht fit, weiß aber, dass viele schüler Praktiken von 4 Wochen und länger machen (zB im Betrrieb wo meine Frau arbeitet in HH). Immerhin sollte der Betrieb ja auch von deiner Arbeit profitieren und ein Interesse daran haben, dass junge Leute Berufsorientierung bekommen. Wenn der Betrieb dafür einen geringen Aufwand scheut, ist es wohl kaum der richtige Betrieb. Also schau dich mal um. Ich bin sicher, dass sich was finden lässt. Ich würde mich um den Kram, den der Betrieb dafür organisieren muss, garnicht kümmern.
Gruß Wolfgang
Ich habe auch ein wenig recherchiert, zumindest aber nichts zu der genannten 2-Wochen-Frist gefunden. Wenn überhaupt, gibt es bei einer sog. kurzfristigen Beschäftigung eine 2-Monats-Frist.
Was ich gefunden habe: „Absolvieren Sie ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, ist dieses sozialversicherungsfrei. Wochenstundenbelastung oder Höhe des Entgelts sind unerheblich. Auch bei einer Vergütung unter 400 Euro müssen keine Arbeitgeberbeiträge abgeführt werden. Normalerweise ist das bei geringfügiger Beschäftigung so üblich. Die Krankenversicherung für Studierende bleibt bestehen. Bei einer eventuellen Familienversicherung müssen Sie die entsprechenden Verdienstgrenzen (Einkommensgrenze: 355 Euro monatlich) beachten.“ Quelle: http://www.planetpraktika.de/recht.php
Da die Berufsfachschule der beruflichen Ausbildung dient, sollten dort vorgeschriebene Praktika die gleiche Qualität wie in Studienordnungen vorgeschriebene Praktika haben.
Hallo
Das kann ich dir leider nicht genau sagen. Die Regelung mit der begrenzten Praktikumszeit wurde eingeführt damit Absolventen der Hochschulen nach dem Studium nich in Dauerpraktika ausgenutzt werden. Dies trifft sicherlich nicht für ein Schulpraktikum zu.
Ich kenne die Regel so: handelt es sich um ein unbezahltes Pflichtpraktikum bei schüler/innen, fallen keine Abgaben an. Der Unfallversicherungsschutz ist durch die Schule gegeben. Wir schließen allerdings immer eine Gruppenhaftpflichtversicherung für die Praktikanten ab, damit mögliche Schäden, die durch Praktikanten angerichtet werden, abgedeckt sind.
Grüße
Vishnukatze