Schülerin xy möchte im kommenden Jahr eine Ausbildung als zahnmedizinische Fachangestellte machen.Sie hat mehrere Bewerbungen losgeschickt und leider auch viele Absagen bekommen.Nun hat sie aber von einem Arzt bescheid bekommen,er möchte aber das sie 2-3 Tage dort mal ein Praktikum macht.Leider hat der Arzt in den Ferien selbst Urlaub.Erst sollte Schülerein yx 3 Tage in der Woche vor den Herbstferien kommen,aber da die Schülerin nicht in der Schule fehlen soll war er einverstanden das sie an 3 Donnerstagen nach der schule von 14 bis 18 Uhr dort hin kommt( obwohl sie eigentlich die 3 Tage schon vereinbart haben und der Arzt sich bereiterklärte das sie nachmittags kommt). .Das passt Schülerin xy sehr gut ,da sie eigentlich an Donnerstagen nur 6 Stunden Schule hat.Nun kommt die Rektorin in die Klasse und teilt mit das genau an dem Donnerstag die Ag in der die Schülerin ist stattfinden soll,und zwar die 7 Stunde.Und das obwohl die Schülerin schon Montags Ag hatte und die 7 und 8 Stunde dableiben musste.Die Rektorin weigert sich Schülerin xy an dem Donnerstag die 7 Stunde frei zu geben weil Schule angeblich wichtiger ist.Was kann Schülerin xy tun? Die Rektorin wird Schülerin xy sicher keine Lehrstelle besorgen. Die Schülerin möchte auf jeden Fall das Praktikum antreten
da sie ja eine Lehrstelle benötigt und das auch ihr Traumberuf ist.Gibt es da eine rechtliche Grundlage ,die man der Rektorin mitteilen könnte.Was passieret wenn die Schülerin einfach nach der 6 Stunde geht damit sie das Praktikum machen kann.
Doppelpostin in Schule dort schon Antworten vorhanden…
Gruß Susanne