Praktikum und Kindergeld

Hallo,

ich bin seit November 2003 (und bis Oktober 2004) als freier Mitarbeiter bei unserer Tageszeitung beschäftigt. Ich verdiene immer so um die 1000 Euro im Momat und komme daher über diese Grenze, für die es noch Kindergeld gibt (8 Tausend soviel…). Ich brauchte eine mindestens 6-wöchige Mitarbeit als Voraussetzung fürs Studium. Gibt es diese Ausnahme, dass es ein Praktikum ist, was für die weitere Laufbahn wichtig ist…(Erfahrungen sammeln…6 Wochen waren Minimum für die Studienbewerbung).

Beste Grüße

Distortion

Hallo Distortion,

bei mir war das damals so, dass ich Pflichpraktika während des Studiums absolvieren musste (6 und 4 Monate), bei denen ich auch jeweils ca. 1.000 DM verdient habe. Nachdem die Kindergeldkasse erstmal alles gestrichen hatte, hab ich einen Nachweis von der Hochschule darüber erbracht, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, danach haben sie wieder gezahlt. (Dafür sind sie dann nach Beendigung des Praktikums davon ausgegangen, ich hätte mein Studium abgebrochen und würde jetzt arbeiten gehen, haben also das Kindergeld gestrichen, aber das konnten wir schnell entkräften).

Versuch doch, von der Hochschule einen Nachweis zu bekommen, dass Du das als Pflichpraktikum machen musst. Dann bekommst vielleicht zumindest teilweise weiterhin das Kindergeld.

Viel Erfolg und schöne Grüße,

Tonyfost

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