Praktikum und Sozialversicherung?!

Tagchen, kenne mich mit dem ganzen Versicherungs-Klim-Bim überhaupt nicht aus und wollte mal was fragen:

Ich war von Oktober bis November im Wehrdienst und bin dann ausgemustert worden. Danach habe ich Bewerbungen um ein Studium an einer Fachhochschule verschickt. Obwohl ich noch nicht weiß, ob mich die FH mich überhaupt zum Studium zulässt, habe ich im Dezember mit einem 3-monatigem Vorpraktikum begonnen. dieses Praktikum wird von der FH vorgeschrieben um sein Studium überhaupt aufnehmen zu dürfen.

Für dieses Praktikum erhalte ich 7,50 in der Stunde von der Firma. Nun wurden mir für Dezember saftig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
Muss ich von der Vergütung des von der FH vorgeschriebenen Vorpraktikums wirklich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge leisten?

PS: als ich mich nach der Ausmusterung arbeitssuchend melden wollte hat man mir gesagt, ich hätte keinen anspruch auf irgendwelche Leistungen - und nun soll ich trotzdem Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen?

Bin für jede Antwort dankbar
Grüße
Alex

noch eine ergänzung: Ich bin bei der AOK über meine Mutter familienversichert

Hallo.

Ich riskiere einen Schuss ins Blaue: wer arbeitet, soll von seinem Verdienst Steuern und Abgaben zahlen. Das gilt aber erst ab einer gewissen Einkommenshöhe, die in Deinem Fall wohl überboten wird… Und versichert ist man so oder so, egal ob Praktikum oder reguläre Arbeit. Ob die Versicherung im Schadensfall tatsächlich zahlungswillig ist, ist eine andere Sache.
Der fehlende Anspruch von wg. Arbeitslosengeld erklärt sich übrigens aus den nicht geleisteten Zahlungen bis zum Beginn des Wehrdienstes.
Ich bin übrigens auch mal arbeiten gegangen und musste Beiträge an die Krankenkasse (auch familienversichert) zahlen. Von daher diese Weisheit :wink:

HTH
mfg M.L.

Hallo,
als Praktikant unterliegtst du der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-
und Pflegeversicherungspflicht wenn du dafür Entgelt erhälst und
das Praktikum in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben
ist.
Dass duch aufgrund der zeitlich nicht erfüllten Anspruchsvoraussetzungen keine Leistungen von der Bundesangentur
für Arbeit erhjälst, spielt dabei leider keine Rolle.
Wenn das Einkommen unter 400,00 € liegt ist für den Bereich
der Kranken- und Pflegeversicherung ein Familienversicherungs-
anspruch vorrangig.

Gruss
Günter Czauderna