Ein Praktikant (Pflichtpraktikum) möchte gerne nach den abgeleisteten (und vorgeschriebenen) 100 Tagen das Praktikum vorzeitig kündigen (Praktikum ginge noch 5 Monate länger als in Studienordnung vorgeschrieben). Im Vertrag steht unter Kündigungsfristen
a) sofort aus wichtigem Grund
b) bei Studiengangwechsel/Fachrichtungswechsel mit Frist von 2 Wochen
da P jetzt eine besser bezahlte Stelle (4 facher Std/Lohn) wollte P das Praktikum nun vorzeitig beenden. Würde das unter „wichtigen Grund“ fallen? Was versteht man unter einem „wichtigem Grund“?
Grüße,
Hallo
da P jetzt eine besser bezahlte Stelle (4 facher Std/Lohn)
wollte P das Praktikum nun vorzeitig beenden. Würde das unter
„wichtigen Grund“ fallen? Was versteht man unter einem
„wichtigem Grund“?
„Mehr Geld“ zwar wohl eher nicht, aber wenn im Vertrag nichts über sonstige Kündigungsgründe steht, gelten dann auf jeden Fall zumindest die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer.
Gruß
smalbop
Nja P ist aber kein richtiger Arbeitnehmer da Pflichtpraktikum
Nja P ist aber kein richtiger Arbeitnehmer da Pflichtpraktikum
Das habe ich schon begriffen. Aber P ist deswegen ja kein Leibeigener - und kann hinsichtlich der für ihn geltenden Kündigungsfristen insbesondere nicht schlechter gestellt sein als ein „ordentlicher“ AN.
smalbop
also kann P obwohl es sich um einen befristeten Vertrag bis TT.MM.JJJJ handelt - kann befristete Verträge kündigen? - dann innerhalb 4 Wochen kündigen
also kann P obwohl es sich um einen befristeten Vertrag bis
TT.MM.JJJJ handelt - kann befristete Verträge kündigen? - dann
innerhalb 4 Wochen kündigen
in BG § 622 I steht nichts von befristet/unbefristet.
4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten.