Hallo,
ich muss in 2 Wochen ein Praktikum machen und habe dazu ein schreiben bekommen.
In diesem steht ganz unten
„Die reisekosten- und trennungsgeldrechtlichen Abfindung richten sich nach § 10 Abs. 2 des Tarifvertrages für Auszubildende im öffentlichen Dienst - Besondere Teil BBiG“
Nur was heißt das genau?
Wo finde ich diesen Besonderen Teil des BBiG?
Habe noch eine weitere frage:
Zur Zeit fahre ich zu meine Ausbildungsstelle ca. 60km nur meine Praktikumsstelle ist von der Ausbildungsstelle weiter 30 km entfernt so dass ich insgesamt jedentag 90km hin und zurück fahren muss.
Deshalb wolllte ich fragen, ob es dafür vielleicht eine Regelung gibt oder wird nicht festgelegt wie weit eine Praktikumsstelle weg sein darf?