Praktikum wärend der Ausbildung (frage zum BBiG)

Hallo,
ich muss in 2 Wochen ein Praktikum machen und habe dazu ein schreiben bekommen.
In diesem steht ganz unten
„Die reisekosten- und trennungsgeldrechtlichen Abfindung richten sich nach § 10 Abs. 2 des Tarifvertrages für Auszubildende im öffentlichen Dienst - Besondere Teil BBiG“
Nur was heißt das genau?
Wo finde ich diesen Besonderen Teil des BBiG?

Habe noch eine weitere frage:
Zur Zeit fahre ich zu meine Ausbildungsstelle ca. 60km nur meine Praktikumsstelle ist von der Ausbildungsstelle weiter 30 km entfernt so dass ich insgesamt jedentag 90km hin und zurück fahren muss.
Deshalb wolllte ich fragen, ob es dafür vielleicht eine Regelung gibt oder wird nicht festgelegt wie weit eine Praktikumsstelle weg sein darf?

Dieser Beitrag stellt keine politische Werbung sondern ausschließlich meine persönliche Meinung dar. Viele in der CSU sind anderer Meinung als ich. Doch ich lass mir von niemanden meine Meinung verbieten. Und ich stehe dazu. Nicht wie viele andere, die nur eine Meinung haben weil dalle diese haben. Jeder der eine Meinung hat und sie vertreten kann zeigt stärke. Was heute nicht mehr selbstverständlich ist.