kann mir jemand sagen, ob ein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, einem Praktikanten nach Beendigung des Praktikums, ein Zeugnis auszustellen?
Und wenn ja, ist es möglich, wenn sich der Arbeitgeber weigert bzw. auf mehrere Bitten per Telefon und Email nicht reagiert, ihn anzuzeigen wegen Vernachlässigung seiner Pflichten?
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten!
Liebe Grüße
soweit ich mich noch an meine Praktika in der Ausbildung zur Erzieherin erinnern kann, mußte zumindest eine Beurteilung und eine Bestätigung nach Ablauf abgegeben werden. Ein Zeugnis im Sinne eines Arbeitszeugnisses war nicht vorgesehen. Die Beurteilungen blieben auch bei der Fachakademie und sollten nicht für spätere Bewerbungen verwendet werden.
Es handelte sich um ein freiwilliges Praktikum und diese Branche kennen zu lernen bzw. Berufserfahrung zu sammeln.
Dazu muss ich sagen, dass ich für die Anmeldung zu meiner Abschlussprüfung für mein Studium lückenlos nachweisen muss,
dass ich in der Branche gearbeitet habe und sonst nicht zur Prüfung zugelassen werde.
Da ich später gerne Events und Parties organisieren möchte, ist auch für mich persönlich dieses Zeugnis ausgesprochen wichtig.
Liebe Grüße
Melanie
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Nach § 19 Berufsbildungsgesetz gilt für Praktikanten („Einstellung, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung handelt“) auch § 8 BBiG, wonach der Betrieb von sich aus ein Zeugnis zu erstellen hat.
Allerdings liegt keine Einstellung vor, wenn keine Eingliederung in den Betrieb erfolgt ist (Arbeitsleistung auf Weisung, Festlegung von Art, Umfang, Ort und Zeit der Tätigkeiten durch den Betrieb). Wenn das Praktikum bezahlt war, kann hieran kein Zweifel bestehen. Aber z.B. Schulpraktikanten sind nicht „eingestellt“, da sie nur hineinschnuppern, um allgemeine und nicht berufliche Erfahrungen zu sammeln (wie die, morgens aufzustehen und „zur Arbeit“ zu gehen)