ich habe eine Frage zum Thema Praktika: Darf ein Kleingewerbetreibender Jemandem eine Bescheinigung über dessen Tätigkeiten austellen, wenn dieser jemand ihm im Verlauf eines Jahres unentgeltlich bei diversen Projekten unterstützt hat?
Wenn ja, kann er das gesamte Jahr als Praktikumszeitraum angeben?
Weiterhin würde ich gerne wissen, wie detailliert so ein Praktikumszeugnis ausfallen darf, d.h. ob genaue Projekte und der genaue Aufgabenbereich des „Jemanden“ angegeben werden dürfen.
Wieso nicht
Hallo,
Wie definierst du Kleingewerbetreibender, rein steuerlich (Umsatzsteuerbefreit), dann ist es kein Problem oder von der Krankenkasse aus (nicht vollzeit- gewerblich tätig), dann schon eher ein Problem (Scheffelst womöglich Geld und lässt andere arbeiten, damit du nicht über deine Stundenbegrenzung kommst). Hast du für denjenigen Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft (müsste die für Verwaltung sein, die ist für alles mögliche was in keine andere Schublade reinpasst zuständig) bezahlt (muß man auch für Praktikanten und Ehrenamtliche), wenn nicht, kannst du Probleme bekommen. Man kann aber ggf. auch Nachzahlen.
Wenn du ihn als freien Mitarbeiter beschäftigt hast (und Referenz statt Zeugnis drüberschreibst), geht auch das wieder in Ordnung, auch wenn du ihm evtl. nur 1 cent pro Tag bezahlt hast. Für garnichts ist nicht wirklich glaubhaft, wieder für deine Steuererklärung. Aber durchaus dennoch üblich. Aber dann brauchst du wieder Abzüge für die Unfallversicherung in der Steuererklärung, sonst wirds wieder schwierig.
Aber wenn du ihm einfach ein Zeugnis ausstellst damit er sich irgendwo anders bewerben kann, was spricht dagegen, wenn darin steht, dass er dir bei diesem oder jenem Projekt geholfen hat und sich dabei als nützlich erwiesen hat. Kann man auch wieder Referenz nennen und ist damit aus dem Schneider was die „Beschäftigung von Arbeitnehmern“
angeht, da er dir per NAchbarschaftshilfe geholfen hat, oder „nur so“. Dann muß man sich halt möglichst erfolgreich für blöd verkaufen, falls doch noch die BG anklopft.
Das ganze ist also mehr dein Problem als das des „Praktikanten“. Der hat auf jeden Fall ein Anrecht auf ein Qualifiziertes Zeugnis, selbst wenn er dir nur für einen Tag geholfen hat.
Schöne Grüße Susanne