Praktikumsgeh. über 400€ aber privat mitvers

Hallo,

ich bin Studentin, 26 J. und muss ein berufspraktisches Semester einlegen (Praktikum), in dem ich voraussichtlich ca 550 € netto verdienen werde. Ich bin aber bei meinem Vater in einer privaten Krankenkasse mitversichert. Nun habe ich gehört, dass man wenn man über 400 € verdient sich selbst versichern muss, ist das wahr?

Wenn ja: Kann ich so einfach für den Rest meines Studiums (2 Semester) in eine Studentenversicherung wechseln, gesetzlich oder privat? Und was kostet das in etwa, denn vielleicht lohnt es sich ja dann freiwillig nur 400 € verdienen zu wollen?

Vielen Dank

ich bin Studentin, 26 J. und muss ein berufspraktisches
Semester einlegen (Praktikum), in dem ich voraussichtlich ca
550 € netto verdienen werde. Ich bin aber bei meinem
Vater in einer privaten Krankenkasse mitversichert. Nun habe
ich gehört, dass man wenn man über 400 € verdient sich
selbst versichern muss, ist das wahr?

Wenn Du in einer privaten KV bist, bist Du selbst und gegen eigenen Beitrag versichert. Die Prämie ist vom Einkommen unabhängig. Du wirst aber wahrscheinlich einen Ausbildungs-Beitrag haben (günstiger als normal). Frag auf jeden Fall bei der Versicherung nach, ob der auch während des Praktikums zum Tragen kommt, oder ob Du für diesen Zeitraum in den Normaltarif wechseln mußt.

Hallo,
Praktikanten, die ein in Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes
Parktikum absolvieren müssen, unterliegen grundsätzlich auch der
Krankenversicherungspflicht, zumal dieses Praktikum auch gegen Entgelt
durchgeführt wird. Andere Beschäftigungen von Studenten unterliegen
u.U. nur der Rentenversicherungspflicht.
In diesem Falle muss meines Erachtens nach während der Dauer der
Beschäftigung eine Pflichtmitgliedschsft bei einer GKV-Kasse
hergestellt werden. Ich empfehle allerdings in diesem Falle dringend
über den Arbeitgeber mit einer gesetzlichen Krankenkasse eine
rechtsverbindliche Entscheidung herbeiführen zu lassen.
Ich gehe davon aus, dass zu Beginn des Studiums eine Befreiung von
der Krankenversicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse
beantragt und ausgesprochen wurde, denn nur so ist die derzeitige
PKV-Versicherung auch gerechtfertigt.
Gruss
Günter Czauderna