Praktikumsgehalt und Einkommenssteuer

Hallo.

Angenommen ein Student verdient sich während seines Studiums in einem 6-monatigen Praktikum monatl. 900€ dazu.

Zusätzlich erhält er eine monatl. Waisenrente von 320€.

Da beide Beträge von unterschiedlichen „Stellen“ gezahlt werden, gibt der Student eine Steuerkarte günstiger Klasse an die Waisenstelle und eine Steuerkarte (höchste Klasse) an den Praktikumsbetrieb.

Auf Grund von Steuerklasse 5 wird vom Praktikumsbetrieb nur 720€ an den Studenten überwiesen. Der Rest wird als Solidaritätszuschlag und Einkommenssteuer abgeführt.

Kann der Student durch eine Steuererklärung die bereits abgeführte Einkommenssteuer am Jahresende zurückbekommen?

Wie ließe sich obiges Szenario durch den Studenten optimieren, so dass möglichst wenig Abgaben anfallen?

Viele Grüße
Timo

Servus,

die Lohnsteuerklassen haben absolut keinen Einfluss auf die Festsetzung der ESt. Diese ist bei sonst gleichen Bedingungen über alle Lohnsteuerklassen gleich. Wenn mehr LSt einbehalten worden ist, als ESt festzusetzen ist, gibts die Differenz bei der Veranlagung retour.

Schöne Grüße

MM