Praktikumsrecht

huhu
und zwar habe ich nun mehrmals über google versucht was dadrüber zu finden,aber irgwie find ich nicht das passende.
wie sieht es aus wenn man über 18 jahre ist und einer ein 2 -3 wöchiges praktikum bei einer firma absolviert?
also arbeitsstunden und tätigkeiten?
eine vergütung gibt es ja in dem sinne nicht.
und im netz find ich nur :

Die betriebliche tägliche Ausbildungszeit richtet sich nach der betrieblichen Arbeitszeit, wobei das Arbeitszeitgesetz nicht verletzt werden darf! Dies besagt, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

aber wie sieht es dann aus bei einem 2 wöchigem? gibt es da keine regelung für?
oder ist es zb erlaubt 7.30 beginn bis regulär 18uhr… was dann schon über 8 std wären… + diverser überstunden ggfs? die nicht bezahlt werden?
und zählt nun der samstag auch mit?
sprich von mo-samstags 7.30-18uhr?
weil für mich hört sich das dann schon nicht mehr nach dem praktika an sondern nach einer billigen aushilfe.

danke für die hilfe im vorraus und sry falls es das thema hier doch schon gegeben haben sollte ich aber zu blind war es zu lesen

Hallo!
Für Erwachsene gilt grds. auch das Arbeitszeitgesetz.

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/

Ansonsten kommt es auf eine ggfs. zu schließende Vereinbarung (Praktikumsvertrag o.ä.) an.
Oder?

Gruß
Jogi

Hallo,

im Rahmen der Lehrlingsausbildung verlange ich von Bewerbern ein - unbezahltes - Praktikum. Erlaubt ist, die möglichen Azubis, auch ggf. länger als vier Wochen zu beschäftigen. Da ich die Leute nicht ausnutzen will, beschäftige ich die Leute fünf Tage, von 8 Uhr bis 17 Uhr, eine Stunde Mittagszeit. Ich sagte zu, daß wenn es zu einem Lehrverhältnis kommt, daß diese Praktikumszeit als Urlaub angerechnet wird.

Bislang habe ich jede Bewerberin (nach dem abgeleisteten Praktikum) übernommen. Das liegt auch daran, daß ich bei der Vorauswahl siebte und nur diese Leute zum Praktikum aufforderte, wo ich vorab das Gefühl hatte, mit denen komme ich später klar. Bei einer Bewerberin machte ich den Vorschlag, daß sie anstatt fünf, sieben Tage arbeiten sollte. Sie tat es … und hatte zwischen Weihnachten und Neu Jahr Urlaub, der nicht auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch angerechnet wurde. Unabhängig davon, bekam jeder Praktikant eine kleine Anerkennung für die geleistete Arbeit.

Gruß Klaus