huhu
und zwar habe ich nun mehrmals über google versucht was dadrüber zu finden,aber irgwie find ich nicht das passende.
wie sieht es aus wenn man über 18 jahre ist und einer ein 2 -3 wöchiges praktikum bei einer firma absolviert?
also arbeitsstunden und tätigkeiten?
eine vergütung gibt es ja in dem sinne nicht.
und im netz find ich nur :
Die betriebliche tägliche Ausbildungszeit richtet sich nach der betrieblichen Arbeitszeit, wobei das Arbeitszeitgesetz nicht verletzt werden darf! Dies besagt, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
aber wie sieht es dann aus bei einem 2 wöchigem? gibt es da keine regelung für?
oder ist es zb erlaubt 7.30 beginn bis regulär 18uhr… was dann schon über 8 std wären… + diverser überstunden ggfs? die nicht bezahlt werden?
und zählt nun der samstag auch mit?
sprich von mo-samstags 7.30-18uhr?
weil für mich hört sich das dann schon nicht mehr nach dem praktika an sondern nach einer billigen aushilfe.
danke für die hilfe im vorraus und sry falls es das thema hier doch schon gegeben haben sollte ich aber zu blind war es zu lesen