Praktikumsvergütung Steuerpflichtig?

Hallo,

ist eine Praktikumsvergütung (780 € Jahr 2011 bei BMW), wenn es sich um ein Pflichtpraktikum im Studium (in der Studienordnung) handelt, steuerpflichtig?
Was darf ich Netto als Student verdienen p.a.? Wie komme ich am besten auf Netto von Brutto? Wie sieht es mit Wohnungsgeld aus? Was kann man sich anrechnen lassen?
Was kann man sich allgemein als Student steuerlich anrechnen lassen?
Wo liegen die Freibeträge? Kindergeld 8004€ ist das auch der steuerliche Freibetrag?
Des weiteren beziehe ich noch Halb-waisenrente, wie wirkt sich das aus?
Ich Danke euch für eure Hilfe

Hallo,

Tut mir leid, aber mit den Gesetzen für Studenten kenne ich mich nicht aus.
Im Normalfall darf jeder bis zu 400.-€ monatlich dazuverdienen und ist es darüber wird ihnen automatisch die Steuer Krankenkasse ALG. usw.abgezogen.
Wohnungsgeldzuschuss fällt auch sehr unterschiedlich aus(welcher Stadt Sie wohnen, wie hoch die Mieten sind und dann müssen Sie vorweisen wieviel Sie selbst verdienen die Halbwaisenrente und das Kindergeld.Mit diesen Unterlagen müssten Sie zum Einwohnermeldeamt gehen, die rechnen ihnen dann aus ob und wieviel Mietzuschuss Sie bekommen.

Gruß
monika61

Hallo Konsti88,

einfache Überschrift, aber ein ganzer Komplex an Fragen.

Grundsätzlich sind in Deutschland alle Einkommen steuerpflichtig, wenn das steuerliche Gesamteinkommen ca. € 7.500,00 im Jahr übersteigt.

Steuerpflichtiges Einkommen besagt, daß gegenüber den Einnahmen alle Kosten gegengerechnet werden können, die man aufwenden muß, um dieses Einkommen zu erzielen.

Bei Deiner Praktikumsvergütung kannst Du in jedem Fall die Fahrtkosten gegenrechnen, die Dir entstanden sind, um zu Deinem Arbeitsplatz zu kommen.

Wenn Dein Arbeitgeber ( BMW ) evtl. Lohnsteuer einbehält, lasse Dir bei FA einen Steuerfreibertrag eintragen. Es geht ganz einfach und das FA unterstützt Dich auch.

Netto oder Brutto kannst Du als Student so viel verdienen wie möglich; ist alles nur eine Frage der evtl. Steuerbelastung.

Wohngeld ist m. E. eine Sozialleistung und damit steuerfrei.

Kindergeld = 8.004,00 p.a = 700,00 p. M. ist das richtig ???

Die Halb-Waisenrente sollte nach meiner Auffassung zumindest teilweise steuerpflichtig sein.

Empfehlung:

  1. Besorge Dir beim FA die CD zur Erstellung der Steuererklärung „Elster“ oder downloaden.

  2. Erstelle mit dieser eine fiktive Steuererklärung und berechne Deinen Steuerbetrag. Du kannst ruhig auf die Erklärungsdaten 2009 gehen. So große Abweichungen gegenüber 2010 gibt es nach m. Informationen nicht.

Es sind dort sehr gute Hilfen unterlegt.

Du kannst mich bei Probelemen gerne auch direkt anschreiben: [email protected]

  1. Gehe einfach zum Finanzamt und frage nach. Das FA hat nicht nur die Verpflichtung, Steuern einzutreiben sondern auch in einem gewissen Umfang Informationen zu geben.

  2. Und wenn Du gar nicht weiter kommst, bitte weitere direkte Informationen.

Ich helfe Dir gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten.

MFG

Stefan Seidel

Hallo,

dem Gesetzgeber / Finanzamt ist es egal, ob Sie Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit aus einem Prakikum oder als z.B. Bedienung verdienen. Sobald Sie Einkünfte aus der nichtselbstständigen Tätigkeit verdienen, ist der Arbeitgeber verpflichtet Lohnsteuer und Sozialversicherung einzubehalten.

Auch beim Einkommensteuerrecht gibt es den Freibetrag von 8.004 € (Kindergeld ist im Einkommensteuerrecht geregelt). Halb-Waisenrente ist ebenfalls steuerpflichtig allerdings nur mit einem %-Anteil (meistens zwischen 20-30 %).

Bgl. Wohnungsgeld kann ich Ihnen nicht weiterhelfen da dies kein steuerliches Problem ist.

Sorry da muss ich diesmal auch passen!
Lg

Hallo,
ich bin kein Steuerexperte, aber mit Googel wird man immer fündig.

http://www.google.de/search?source=ig&hl=de&rlz=1G1G…

Viel Spass beim suchen
Wolfgang

Hallo Konsti,

der Freibetrag ist 8004, allerdings gibt es eine etwas kompliziertere Berechnung dazu, wobei Bafög und öffentliche Zuschüsse auch mit zugerechnet werden (und SV-Beiträge abgezogen). Für die Steuer ist es egal, ob es ein Pflichtpraktikum ist oder freiwillig. Steuerlich anrechnen lassen kann man sich alle Kosten für das Studium (als Sonderausgaben max. 4000,-), also Bücherkosten, Semesterbeitrag, Fahrtkosten zur Uni usw. Die Halbwaisenrente wird anteilig versteuert, aber nur der sogenannte Ertragsanteil, und fließt daher mit in die Gesamtberechnung ein.

Bei weiteren Fragen helfe ich gern.
Viele Grüße,
C.

Hallo,

sie dürfen zusätzlich einen 400,-€ job mtl. haben.(brutto=netto). 4.800,- p.a

Wohngeld richtet sich nach den Einahmen, Eltern gegebenfalls Unterhaltspflichtig.

Pauschal Beträge = Werbungskosten, Arbeitsmittel etc.

Sobald sie in einem Arbeitsverhältniss stehen oder Selbstständig sind.

Der Grenzwert liegt bei der o.g. Summe 8004,- €

Gar nicht, ist als Unterhalt anzusehen.

mfg
Angela06

Hallo,

Also mir ist bekannt das man eigentlich 400 € im Monat zuverdienen kann ohne Steuern zu bezahlen du solltest lediglich deine Steuerkarte zeigen das nix draufsteht.
das wird dann bei der Mini Jobzentrale gemeldet und die Knappschaft versichert dich dann und der Arbeitgeber zahlt eigentlich eine steuerpauschale für dich.
Wohngeld würde ich auf jeden Fall beantragen den abgelehnt is schnell und dann hast du wenigstens eine Begründung. Die 8004 Freibetrag wird beim Einkommenjahresausgleich angesetzt das heist es wird von Amtswegen geprüft beim Jahresausgleich ob der Freibetrag oder das Kindergeld günstiger ist da muss man eigentlich nichts tun.
Die Weisenrente wird doch schon besteuert oder? sollte man als Einkommen im Jahresausgleich angeben.
dann wird sie als Einkommen zugerechnet.
Solltest du Lohnsteuer bezahlen (was nach deiner beschreibung nicht der Fall ist)musst du eine Einkommenjahresausgleich machen ansonsten wer keine Lohnsteuer zahlt bekommt auch keine zurück
LG Mausi123

ist eine Praktikumsvergütung (780 € Jahr 2011 bei BMW), wenn
es sich um ein Pflichtpraktikum im Studium (in der
Studienordnung) handelt, steuerpflichtig?
Was darf ich Netto als Student verdienen p.a.? Wie komme ich
am besten auf Netto von Brutto? Wie sieht es mit Wohnungsgeld
aus? Was kann man sich anrechnen lassen?
Was kann man sich allgemein als Student steuerlich anrechnen
lassen?
Wo liegen die Freibeträge? Kindergeld 8004€ ist das auch der
steuerliche Freibetrag?
Des weiteren beziehe ich noch Halb-waisenrente, wie wirkt sich
das aus?
Ich Danke euch für eure Hilfe