Praktische Frage an die Fachleute hier

Hallo

Haben die Versicherungen Zugriff auf die Fahndungsdaten von Polizei etc.?
Oder gibt es so etwas ähnliches innerhalb der Versicherungen, auch gesellschaftsübergreifend.

Vielleicht sollte ich noch mal den Grund meiner Anfrage mitteilen.
Also ich habe mir im www ein Kleinkraftrad (50 cm³) gekauft. Habe diese bezahlt und hatte auch einen schriftlichen Kaufvertrag vorliegen. Der TRansport konnte/sollte jedoch erst 2 Wochen später stattfinden.
Da ich den Roller aber dann sofort nutzen wollte rief ich einen niedergelassenen Vertreter an und schilderte meine Sache. Ich gab am Telefon die FIN des Fahrzeuges an, die im Kaufvertrag stand. Später dann in seinem Büro hab ich das Geld auf den Tisch gelegt und bekam mein Kennzeichen.

Wenn dies überall so einfach ist (2 spätere (Test)Anrufe bei anderen Gesellschaften ergaben das gleiche ERgebnis) könnte ja jeder, der sich so ein Gefährt unrechtmässig zueignet ein „normales“ Schild dazu bekommen. Und wenn er kontrolliert wird passt das Kennzeichen zum Fahrzeug und anhand des Kennzeichens wird auch nicht festgestellt werden, dass das Fahrzeug gestohlen/unterschlagen/oder sonstwas ist.

Darum die FRage - bekommt der Versicherungsmensch bei der Eingabe der Daten, hier FIN, eine Mitteilung, dass dieses Fahrzeug evtl. bei einer anderen Gesellschaft als gestohlen gemeldet wurde?

Danke für eure Auskünfte

Hallo,
Versicherungen haben im Rahmen einer Schadenregulierung die Möglichkeit
der Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Dies ist z.B. bei Brand-
schäden von Bedeutung um festzustellen ob der Kunde das Feuer selbst gelegt hat - die sogenannte „warme Sanierung“
Gruß
J.K.

Hi Hatchbeck,

das „Problem“ sind hier nicht die Versicherer, sondern dass es für 50er-Roller kein Zulassungsverfahren gibt wie für Pkw etc.
Ein Versicherer könnte über die sog. Uniwagnis-Datei anhand der FIN erkennen, dass das betreffende Fz gestohlen wurde… aber nur, wenn die Nr. korrekt erfasst wurde und der Versicherer bei Ausgabe des Kennzeichens eine Abfrage durchführt.

Ich hoffe, ich habe Deine Frwge richtig verstanden ?!

Grüße, M

Hallo M

Ich hoffe, ich habe Deine Frwge richtig verstanden ?!

Ja, das hatte ich gemeint.
Was mich nur stutzig machte war, dass ich das KEnnzeichen bekam ohne jeglichen Eigentumsnachweis. Der gute Mann wollte keinen Kaufvertrag sehen. Bei einem zulassungsoflichtigen Fahrzeug habe ich einen Fahrzeugbrief. Bei so einem Roller gibt es ja wenigstens die Betriebserlaubnis bzw. eine EC-Konformitätserklärung mit allen Daten, die den Roller betreffen enthalten.
Wenn ich die vorlegen muss habe ich (als Versicherungsmitarbeiter) wenigstens ein gewisses Mass an Sciherheit, dass mit dem Ding alles i.O. ist.

Kann ich nur hoffen, dass ich damit nicht die falschen Leute auf irgendwelche Gedanken gebracht habe.

Grüße, M

Gruß hatchbeck

Hi Hatchbeck,

Deine Sichtweise kann ich durchaus verstehen, andererseits kannst Du 10 Kilo Chappi kaufen, ohne dass Du einen Hund vorzeigen musst… :smile:

Grüße, M