Präsente für Kunden absetzen und Eigenentnahme von Ware

Hallo,

folgender Fall, ein Unternehmen möchte seinen Stammkunden ein kleines Präsent zukommen lassen. Jetzt gibt es die 35 Euro netto Grenze in dem Fall. Jedoch soll auf Grund der relativ hohen und guten Umsätze schon etwas vernünftiges „geschenkt“ werden. Ist es möglich, dem Kunden etwas von höherem Wert (ca. 300 Euro) zu schenken und es dennoch steuerlich geltend zu machen? Wäre es möglich ihm eine Rechnung über einen obligatorischen Euro auszustellen, so wie es zum Teil Mobilfunkunternehmen machen wenn man ein Handy dazunimmt?

Die nächste Frage, wäre, wenn ein Unternehmen Lagerbestand hat der seit geraumer Zeit nicht verkauft wird und auch kein Verkauf in absehbarer Zeit möglich ist, kann der Unternehmer sich diesen selbst verkaufen unter EK Preis zu dem evtl. auch ein außenstehender kaufen würde?

Vielen Dank für die Antworten vorab.

Nein.

Das wäre wohl eine mißbräuchliche Gestaltung.

Der Unternehmer darf natürlich Warenbestand entnehmen, Bewertung erfolgt zum Teilwert. Das ist der Preis, den ein fremder Erwerber (beim Erwerb des Unternehmens) für diese Waren zahlen würde. Der Teilwert kann natürlich auch unter dem EK liegen. Wenn es um eine größere Position geht, würde ich sehr gut dokumentieren, wie ich den Wert ermittelt habe, sonst droht Ungemach im Rahmen einer Betriebsprüfung!

Die Entnahme ist natürlich umsatzsteuerpflichtig!

Danke für die Antwort. Doch wie verhält es sich dann wenn ein Telefonanbieter ein Handy für einen Euro zum Vertrag hinzugibt. Wie bucht dieser das dann? Im Prinzip ist es ja auch nur ein Werbegeschenk. Das heißt wenn man Neukunden ein iPad dazugibt für einen Euro wenn ein Vertrag abgeschlossen wird ist das kein Problem? Dann dürfte es doch auch kein Problem sein in einem laufenden Vertrag die Vertragsverlängerung mit einem iPad schmackhaft zu machen welches für einen Euro abgegeben wird. (ich bleib mal beim iPad auch wenn es nicht darum geht)

Das Entnahmen Umsatzsteuerpflichtig sind ist mir klar.

Der Unterschied ist, der verschenkt ja nichts, sondern der subventioniert mit dem billigen Handy den teuren Vertrag.

Sorry wenn ich etwas nerve. Aber dann wäre es in Ordnung wenn ein Unternehmer zur Vertragsverlängerung eine „Prämie“ für den obligatorischen Euro hinzugibt?

Ein Betriebsprüfer wird sich das wohl genau anschauen, und nach dem Gesamtbild entscheiden, ob es sich um eine „Prämie“ im Zusammenhang mit einem Angebot handelt oder um ein Geschenk. Dabei wird er dem Buchungstext (=wie du das taufst) nur untergeordnete Bedeutung beimessen.

Eine Prämie wird wohl im Regelfall eine an eine Vielzahl von möglichen Kunden gerichtete, im Vergleich zum Angebot angemessene Zugabe sein. Ich habe zum Beispiel letzthin bei Vertragsabschluss eine WMF-Bratpfanne bekommen. Ich schätze, der Wert dieser Bratpfanne lag aber sowieso unter 35 €.

EStR 4.10 (4) sagt:
(4) 1Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. 2Die Unentgeltlichkeit ist nicht gegeben, wenn die Zuwendung als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers anzusehen ist. 3Sie wird jedoch nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass mit der Zuwendung der Zweck verfolgt wird, Geschäftsbeziehungen zu sichern oder zu verbessern oder für ein Erzeugnis zu werben. 4Ein Geschenk i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist danach regelmäßig anzunehmen, wenn ein Stpfl. einem Geschäftsfreund oder dessen Beauftragten ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers eine Bar- oder Sachzuwendung gibt. 5Keine Geschenke sind beispielsweise

  1. Kränze und Blumen bei Beerdigungen,
  2. Spargeschenkgutscheine der Kreditinstitute und darauf beruhende Gutschriften auf dem Sparkonto anlässlich der Eröffnung des Sparkontos oder weitere Einzahlungen,
  3. Preise anlässlich eines Preisausschreibens oder einer Auslobung.

Aber mal ganz nebenbei: Du darfst ja schenken, nur darfst du es nicht als Betriebsausgabe abziehen, außerdem muss es irgendwer lohnversteuern, entweder du oder der Empfänger. Wenn du das alles nicht willst, dann schenke halt privat…