präventive ED Behandlung

Hallo,wenn man in der Vergangenheit mehrere Ladendiebstähle begangen hat,ca. 4oder5 in den letzten 6 Jahren,Wert ca.15€,muss man zur präventiven ED Behandlung?Die Diebstähle wurden aus psychischen Gründen gemacht,Gutachten erstellt,verminderte Schuldfähigkeit.Anfang nächsten Jahres wird eine Therapie gemacht.Hätte man eine Chance beim Verwaltungsgericht dagegen anzugehen? Wenn man verliert was wären das für Kosten.Rechtsschutz ist zwar da,aber erst seit 23.Oktober und Brief von Polizei kam 18.Oktober,Termin ist am 04.Januar 2013.
Was könnte man machen? Vielen Dank.

LG

Hallo,

Hallo,wenn man in der Vergangenheit mehrere Ladendiebstähle begangen hat,ca. 4 oder 5 in den letzten 6 Jahren, Wert ca.15€, muss man zur präventiven ED Behandlung?
Die Diebstähle wurden aus psychischen Gründen gemacht, Gutachten erstellt, verminderte Schuldfähigkeit. Anfang nächsten Jahres wird eine Therapie gemacht. Hätte man eine Chance beim Verwaltungsgericht dagegen anzugehen?

Ja. Aber niemand kann hier sagen, wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Das könnte am besten ein Anwalt, der alle konkreten Umstände kennt. Man muss den dabei nicht gleich mit einer Klage beauftragen, sondern einfach eine Beratung in dieser Sache ersuchen. Die wissen dann meist auch wie hoch die Erfolgsaussichten sind und was das Kosten würde.

Wenn man verliert was wären das für Kosten. Rechtsschutz ist zwar da, aber erst seit 23.Oktober und Brief von Polizei kam 18.Oktober, Termin ist am 04.Januar 2013.
Was könnte man machen?

Zweite Option wäre, einfach hinzugehen.

Grüße

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