Praxis bei krankschreibungen

hallo
ich bin mir nicht sicher ob ich mit meiner frage im richtigen brett gelandet bin, aber vielleicht habe ich glück.

nehmen wir folgendes an:
arbeitnehmerin erscheint mittwoch zur nachtschicht, arbeitsbeginn 22:00 uhr. der abteilungsleiter schickt ihn sofort wieder nach hause, da der arbeitnehmerin anzusehen ist, dass sie krank ist.

sie kann aber erst freitag zu einem hausarzt, da donnerstag feiertag ist. dieser feiertag wäre für die arbeitnehmerin ein normaler arbeitstag.

wie kann/ muss der arzt hier krankschreiben? ab mittwoch nachträglich, ab donnerstag, oder erst ab freitag, an dem sie erscheint?

danke!!

Hallo,

Die Kranke kann auch Donnerstags zum Arzt. Dafür gibt es den ärztlichen Notdienst. In der Regel sollte es für 3 Tage rückwirkend kein Problem sein.

Liebe Grüsse

Anja

Hi,

prinzipiell kann man 2 tage rückwirkend krankschreiben. Praktisch ist das aber in diesem fall egal, da ein arbeitnehmer 2 arbeitstage ohne krankmeldung fehlen darf. Erst ab dem dritten tag benötigt man eine. Jede andere regelung ist arbeitsrechtlich fragwürdig.

Lg Alex:smile:

hat geklappt
hallo
man hat 2 tage rückwirkend krank geschrieben. dank an alle, auch für die netten pm.

rnj