Hallo,
meine Frau möchte in Kürze eine Legastheniepraxis in einem Zimmer unseres Eigenheims eröffnen.
Hauptvorteil: Keine Kosten für Praxismiete.
Hierzu suche ich jetzt Informationen, z.B.
1.) rechtliche Voraussetzungen (Rechtsform), Gewerbeschein notwendig etc.
2.) steuerrechtliche Betrachtung (muss z.B. auf die Gewinne direkt Steuer abgeführt werden oder
gibt man die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben einfach bei der jährlichen Erklärung an?)
3.) wie wird dieses, dann ja gewerblich genutzte, Zimmer auf die Eigenheimzulage angerechnet
(oder fällt die gar weg)
4.) eventuelle staatliche/EU-Förderprogramme
Suchmaschinen führen mich nur zu kostenpflichtigen Angeboten von „Existenzgründungshelfern“,
das ganze soll aber zumindest im Startup als „low-budget“-Variante laufen, so das ich erstmal
selber recherchiere bevor ich teure Expertenen einschalte (kann ich nach misslungener Suche
oder wichtigen offenen Fragen immer noch tun).
Kennt jemand Links oder hat ähnliches durchgeführt?
Bin dankbar für jeden konstruktiven Hinweis.
Gruß
Hendryk
Tach,
dann auch die low-budget-Antwort *g*:
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Gebäude muß die bauordnungsrechtliche Widumung für gewerbliche Tätigkeit haben; hängt davon ab, in was für einem Bebauungsgebiet das Haus liegt
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Unter „Legasthenie-Beratung“ kann ich mir nix vorstellen; müßte geprüft werden, ob die Tätigkeit mit den Tätigkeitsvorbehalten für medizinische bzw. „heilende“ Berufe kollidiert; wenn es so was wie eine „psychologische Beratung“ ist, also keine geschützte Tätigkeit und keine Ausbildung notwendig ust, dann dürfte es wohl eine Gewerbe sein. Anmeldung beim örtliche Gewerbeaufsichtamt dürfte dann reichen…aber müßte man genauer prüfen
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Steuerlich kommt es drauf an:
Der Selbständige wird Steuervorauszahlungen tätigen müssen. Die sind vierteljährlich zu entrichten. Dazu gibt es dann die jährlichen Steuererklärungen. Fürs erste Jahr wird das FA wohl einer plausiblem Selbsteinschätzung folgen.
Tätigkeit ist dann umsatzsteuerbefreit, wenn insbesondere eine zum Heilpraktiker vergleichbare heilberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Müßte man im Detail prüfen. Dann gibt es aber auch keinen Vorsteuerabzug.
Hallo, so für die Groben fragen hilft eigentlich die IHK auch kostenlos, gerade weil bei Legasthenie-Beratung entweder was freies da heilberufliches oder Lehrendes(Psychologe, Pädagoge?) oder was gewerbliches, da eben mehr wie Gesundheitsberater etc.
Oder du schaust mal unter www.existensgruender.de (sollte ne seite vom wirtschaftsministerium sein, vertipp mich da gern, dann kommt ne reine Adds-Seite)da helfen die auch kostenlos im Forum weiter (echte Profis, nicht so eine bunte Mischung wie hier…)
Gruß Susanne