Hallo,
sicherlich war meine Frage schon da, aber ich liege seit Freitag mit Grippe flach und bin recht reduziert.
Also, am Samstag war ich in der Notfallsprechstunde, habe meine 10 EUR gelöhnt und dafür nicht nur eine Tüte voll Medikamente sondern auch eine Quittung für die Praxisgebühr mit „Notfall“ drauf bekommen. Da ich morgen wohl wegen nicht vorhandener Besserung nochmal meinen Hausdoc heimsuchen darf, frage ich mich doch, ob ich da auch noch mal 10 EUR zahlen darf?
Der Doc der Samstagsdienst hatte, ist Othopäde, kein Allgemeinmediziner. Oder muss ich mir vom Notfalldoc eine Überweisung geben lassen?
Bitte lasst es mich wissen…
Danke,
Julia
Hallo,
sicherlich war meine Frage schon da, aber ich liege seit
Freitag mit Grippe flach und bin recht reduziert.
„reduziert“ … der ist gut! Darf ich den Ausdruck benutzen?
Also, am Samstag war ich in der Notfallsprechstunde, habe
meine 10 EUR gelöhnt und dafür nicht nur eine Tüte voll
Medikamente sondern auch eine Quittung für die Praxisgebühr
mit „Notfall“ drauf bekommen.
Ist doch ein Superpreis! Meine letzte Tüte Medikamente am Bahnhof war deutlich teurer!
Da ich morgen wohl wegen nicht
vorhandener Besserung nochmal meinen Hausdoc heimsuchen darf,
frage ich mich doch, ob ich da auch noch mal 10 EUR zahlen
darf?
Süße Medizin, bittere Wahrheit: Ja!
Besonder bitter wäre es aber gewesen, wenn Du dir direkt nach dem Verlassen der Notfallsprechstunde mit der prall gefüllten Tüte voller Medikamente die Schulter verrenkt hättest. Umdrehen, wieder reingehen, nochmal behandeln lassen: Nochmal 10€ ;-((
Der Doc der Samstagsdienst hatte, ist Othopäde, kein
Allgemeinmediziner. Oder muss ich mir vom Notfalldoc eine
Überweisung geben lassen?
Wenn Du jetzt hingehst wegen der Überweisung, zahlste wieder 'n Zehner - das bleibt also kostentechnisch gleich. Wobei ich nicht mal weiß ob der Notfall-Doc sowas macht.
Bitte lasst es mich wissen…
Danke,
Julia
Sorry - aber so ist es.
Frank Wilke
Hallo,
Da ich morgen wohl wegen nicht
vorhandener Besserung nochmal meinen Hausdoc heimsuchen darf,
frage ich mich doch, ob ich da auch noch mal 10 EUR zahlen
darf?
Du zeigst beim Hausarzt deine Quittung vom Notdienst vor und da dürfte eigentlich nicht nochmal Praxisgebühr anfallen.
Oder muss ich mir vom Notfalldoc eine
Überweisung geben lassen?
Der ärztliche Notfalldienst stellt keine Überweisungen aus.
Bitte mal berichten, ob du nun nochmal bezahlen musstest oder nicht.
MfG
Hallo,
Süße Medizin, bittere Wahrheit: Ja!
Besonder bitter wäre es aber gewesen, wenn Du dir direkt nach
dem Verlassen der Notfallsprechstunde mit der prall gefüllten
Tüte voller Medikamente die Schulter verrenkt hättest.
Umdrehen, wieder reingehen, nochmal behandeln lassen: Nochmal
10€ ;-((
Nee, nicht ganz korrekt.
Es sieht folgendermaßen aus: man zahlt pro Quartal einmalig 10,-€ für die normale Behandlung und dann, wenn man mal am WE einen Notfall hat, zahlt man für die Notfallbehandlung ebenfalls 10,-€.
Beides aber nur einmalig pro Quartal. Also wenn man in einem Quartal einen zweiten Notfall hat, dann zeigt man in der diensthabenden Praxis seine Quittung mit dem Notfallstempel vor und muss nicht nochmal löhnen, aber Frank hat insofern natürlich Recht, dass man, wenn man zuerst im Quartal in der Notfallbehandlung war, dann beim ersten regulären Gang zum Doc natürlich nochmals die regulären 10 zahlen muss - selbst dann, wenn man montags zum selben Doc geht, bei dem man am WE als Notfall gewesen ist.
Grüsse
Icequeen
Hallo,
Nee, nicht ganz korrekt.
Es sieht folgendermaßen aus: man zahlt pro Quartal einmalig
10,-€ für die normale Behandlung und dann, wenn man mal am WE
einen Notfall hat, zahlt man für die Notfallbehandlung
ebenfalls 10,-€. Beides aber nur einmalig pro Quartal.
Nein, tut mir leid - die 10€ für den Notfall sind fallbezogene Zuzahlungen, so wie Du für jeden KH-Tag einen 10er zahlst, jede Massage, Rezepte, Medikamente, etc.
So hab ich’s verstanden - aber Günter Czauderna wird’s klären können!
Frank Wilke
Hallo,
Nein, tut mir leid - die 10€ für den Notfall sind fallbezogene
Zuzahlungen, so wie Du für jeden KH-Tag einen 10er zahlst,
jede Massage, Rezepte, Medikamente, etc.
Nö, mit den Zuzahlungen nach § 61 SGB V hat die Praxisgebühr nichts zu tun, die im ärztlichen Notfalldienst erhoben wird. Die zählt hierzu http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__28.html (4)
MfG
Hallo,
vielleicht hilft folgende Erklärung weiter ?
Gruss
Czauderna
Mehrfache Erhebung der Praxisgebühr bei Inanspruchnahme desselben Vertragsarztes im Rahmen der Regelversorgung und des organisierten ärztlichen Notfalldienstes.
Nimmt ein Versicherter seinen behandelnden Arzt in einem Quartal in Anspruch und wird dieser Arzt für den Versicherten auch im Rahmen einer Notfallbehandlung im selben Quartal tätig (oder in umgekehrter Reihenfolge), ist abweichend von der bekannten Notfallregelung, keine weitere Praxisgebühr zu zahlen.
Einige Kassenärztliche Vereinigungen hatten diese Regelung bereits in ihren Bereichen eingeführt; seit dem 01.07.2006 gilt die Regelung bundesweit.
Im ärztlichen Notfalldienst wird die Praxisgebühr nur bei der ersten Inanspruchnahme im Quartal fällig. Wenn die / der Versicherte im selben Quartal nochmals den Notdienst benötigt, braucht sie / er nicht erneut die Praxisgebühr zu bezahlen. Dabei ist es egal, ob der ärztliche Bereitschaftsdienst oder eine Notfalleinrichtung der Krankenhäuser konsultiert wird - die Praxisgebühr ist nur einmal zu zahlen.
Als Beleg für die bereits geleistete Praxisgebühr hat die / der Versicherte die spezielle Notfall-Quittung vorzulegen.
Auch bei so genannten „planbaren“ Notfällen wird die Praxisgebühr fällig, wenn es sich um die erste Inanspruchnahme eines Notfalldienstes handelt. Das bedeutet, ein Versicherter, der bei einem Vertragsarzt die Praxisgebühr bereits bezahlt hat, muss bei einer „planbaren“ (Überweisung) ersten Inanspruchnahme des Notfalldienstes im Quartal erneut die Praxisgebühr bezahlen.
Unabhängig von der Inanspruchnahme einer Notfallversorgung ist im selben Quartal bei der ersten Inanspruchnahme eines Haus- oder Facharztes (Regelversorgung) ebenfalls eine Praxisgebühr zu zahlen. Dabei ist unerheblich, ob die Behandlung vor oder nach der Notfallversorgung stattfindet. Werden von einem Versicherten also beide Versorgungsformen in einem Quartal beansprucht, zahlt er 20,-- EURO für Praxisgebühren.
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Hallo,
Unabhängig von der Inanspruchnahme einer Notfallversorgung
ist im selben Quartal bei der ersten Inanspruchnahme eines
Haus- oder Facharztes (Regelversorgung) ebenfalls eine
Praxisgebühr zu zahlen. Dabei ist unerheblich, ob die
Behandlung vor oder nach der Notfallversorgung stattfindet.
Danke Guenter! Dann scheints mittlerweile eine einheitliche (bundesweite?) Regelung zu geben. In unserem KV-Bezirk wars so
- Erst(kontakt) ärztl. Notfalldienst dann Regelversorgung = 1 x Praxisgebühr (mit Vorzeigen der Quittung in der Praxis, die dann dort „entwertet“ wurde)
- Erst(kontakt) Regelversorgung, dann ärztl. Notfalldienst = 2 x Praxisgebühr
MfG
Hallo,
vielleicht hilft folgende Erklärung weiter ?
Gruss
Czauderna
Danke!
Womit wieder mal der Beweis angetreten wäre, dass Gesetz und praktische Umsetzung zwei verschiedene Paar Schuh sind.
Muss meinen Bruder anrufen - er kriegt noch 'n Zehner wieder!!!
*kopfschüttel*
Frank Wilke
Hi,
ich durfte beim Hausdoc nochmal löhnen. Die Begründung wurde von Günther schon gepostet.
Gruss,
Julia
Hi,
ich durfte beim Hausdoc nochmal löhnen. Die Begründung wurde
von Günther schon gepostet.
Danke für die Rückmeldung!
Sorry, da war ich nicht auf dem neuesten Stand. 
Meiner Meinung nach (aber die zählt ja nicht) hätte der Gesetzgeber das ruhig so regeln können, dass wirklich nur 1 Gebühr pro Quartal fällig ist … oder diese blöde Gebühr (die vermutlich mehr Arbeit u. Kosten verursacht als sie bringt) ganz sein lassen.
MfG
Hi,
bin deiner Meinung, so richtig finde ich die Begründung nämlich auch nicht.
Ich bin, ehrlich gesagt, ziemlich angefressen was mich bisher 2 Arztbesuche wg. Grippe gekostet haben:
2 x Praxisgebühr (Notfall & Std) und rd. 30 EUR für Medikamente (teilweise verschreibungsfplichtig und -frei).
Und das in einer Woche… Na ja, ich werde die Belege mal aufheben. Wer weiß was noch kommt.
Ganz besonders toll ist es auch noch, mit 39° Fieber alleine im Wartezimmer einer Arztpraxis zu sitzen, Leute die nach einem kommen werden vorgezogen (PVK?) und dann innerhalb von 2 Min. die Diagnose plus ein „nun stellen Sie sich mal nicht so an“ zu bekommen. Kann aber auch daran liegen, dass ich den Notfall-Doc einfach nicht leiden kann.
Gruss,
Julia