Praxisgebühr

Kann mir jemand sagen, wie der aktuelle Stand ist? Was passiert z.B., wenn eine Klinik bei einer Notfallbehandlung vergisst, die Praxisgebühr zu verlangen (der Patient denkt natürlich in seinem Zustand auch nicht daran) und dann nach zweieinhalb Jahren das bei der Quartalsabrechnung feststellt? Kann sie dann noch die Zahlung verlangen? Wie lange müssen diese Belege eigentlich aufbewahrt werden? Und dann auch noch Mahngebühr verlangen, obwohl die Schuld ja kaum beim Patienten liegt???

Muss(!) man überhaupt zahlen, oder anders gefragt: Wird da geklagt? Was passiert, wenn man nicht zahlt?

Viele Grüße!

Gerd

Hallo Gerd, da bisher noch keiner geantwortet hat, hier eine Nummer gegen Kummer mit der Praxisgebühr oder anderes: http://www.aeksh.de/5Buerger_Info/ombuds/index.htm

Hab für Süddeutschland auf die Schnelle nichts vergleichbares gefunden, aber das Problem dürfte überregional bekannt sein. evtl helfen da auch die Verbraucherzentralen weiter, meine sowas gehört zu haben (wohne aber auch in der Stadt der Europäischen VZ, die soziemlich über alles beraten in Kiel).

Ob die Forderungen verjährt sind wirst du dort zumindest erfahren können.

Gruß Susanne