angenommen, ein Patient wird im April (Quartalsbeginn) von seinem Arzt zum Röntgenarzt überwiesen. Dieser ist, wie andere Röntgenärzte auch, auf Wochen/Monate „ausgebucht“ und daher bekommt der Patient erst im August (Beginn neues Quartal) einen Termin.
Für den Patienten bedeutet das nicht nur eine lange Wartezeit sondern er muss auch noch einmal zum Hausarzt, sich die Überweisung erneut geben lassen und eine neue Praxisgebühr zahlen.
Kann man rechtlich dagegen vorgehen, schließlich liegt der Grund dafür, dass die Röntgenuntersuchung nicht im selben Quartal durchgeführt werden konnte, nicht beim Patienten.
Kann man rechtlich dagegen vorgehen, schließlich liegt der
Grund dafür, dass die Röntgenuntersuchung nicht im selben
Quartal durchgeführt werden konnte, nicht beim Patienten.
auch nicht beim Arzt der die Gebühren nur für die Kassen einzieht.
Auch wenn eine Behandlung Quartalsübergreifend ist, zahlst du auch für jedes Quartal.
Eine Alternative wäre gewesen, zu einem anderen Radiologen zu gehen.
Die Überweisung ist ja schliesslich nicht an den einen Arzt gebunden.
Kann man rechtlich dagegen vorgehen, schließlich liegt der
Grund dafür, dass die Röntgenuntersuchung nicht im selben
Quartal durchgeführt werden konnte, nicht beim Patienten.
auch nicht beim Arzt der die Gebühren nur für die Kassen
einzieht.
und wenn niemand „schuld“ hat, warum muss dann einer die Kosten tragen. Das ist doch Willkür.
Eine Alternative wäre gewesen, zu einem anderen Radiologen zu
gehen.
In meinem fiktiven Fall sind aber alle Radiologen auf Wochen/Monate ausgebucht.
Natürlich ist das Willkür. Aber wer soll denn bitte schön die
Kosten tragen?
niemand natürlich. Wo keine Gebühr entsteht, sollte auch keine gezahlt werden. (Bis vor einiger Zeit mußte ja die Praxisgebühr gar nicht entrichtet werden).
Der Überweisungsschein sollte ganz einfach auch noch im nächsten Quartal eingelöst werden können.
(Bei langfristigen Krankheiten, deren Behandlung mehrere Quartale dauert, liegt der Fall anders, denn da geht es ja nicht um Terminverlegungen aus organisatorischen Gründen).
In meinem fiktiven Fall sind aber alle Radiologen auf
Wochen/Monate ausgebucht.
Gut, dass der Fall nur fiktiv ist.
Wenn ich zum Röntgen muss, bekomme ich immer einen Termin
innerhalb von 2 Tagen (Selbständige Röntgenpraxis in einem
Krankenhaus).
Geh einfach mal davon aus, dass dem so sei, wie ich schrieb.
Wo keine Gebühr entsteht, sollte auch keine
gezahlt werden. (Bis vor einiger Zeit mußte ja die
Praxisgebühr gar nicht entrichtet werden).
Hi,
die Praxisgebühr ist aber keine zusätzliche Gebühr, sondern nur eine andere Form der Beitragserhöhung der Krankenkasse. Wenn ein Arzt etwas tut, und sei es nur eine Überweisung ausstellen, dann kostet das Geld, welches der Krankenkasse in Rechnung gestellt wird. Durch die Praxisgebühr, die der Arzt von dir bekommt, bekommt er halt pro Quartal und Patient 10,- EUR weniger von der Krankenkasse (weil er sie schon von dir bekommen hat).
Genausogut hätten die Kassen den Monatsbeitrag um 3,33 EUR erhöhen können. Das müsstest du dann aber immer zahlen, auch wenn du gar nicht zum Arzt gehst.
Gruß
Nelly
P.S. Ich bin mir zumindest zu 99% sicher, dass meine Antwort stimmt. Neuerdings muss man sich ja hier absichern.
Hallo,
offensichtlich weißt Du gar nicht, wie ein praktischer Arzt von der Kasse bezahlt wird:
er bekommt FÜR DAS GANZE QUARTAL einen Pauschalbetrag. Egal, ob der Patient in diesem Quartal einmal kommt oder jeden Tag. Infolgedessen entstehen den Krankenkassen auch für eine einfache Überweisung die gleichen Kosten. Wobei das den Kassen aber egal ist, die zahlen einen Pauschalbetrag für all ihre Versicherten (nur nach Anzahl) in einen großen Topf und die Kassenärztliche Vereinigung verteilt dann an die Ärzte weiter. Weshalb dann auch egal ist, ob eine Versicherung viele Gesunde hat oder nicht, viele chronisch Kranke oder nicht.
Gruß
Axel
Btw., wenn Du meinst, daß dadurch der Arzt unrechtmäßig reich wird: der Satz liegt bei 130-160 Euro (je nachdem, ob Krankenkasse oder Ersatzkasse). Wobei noch für Medikamente (die Arzt verschreibt, von denen er aber nichts hat) ein Maximalbetrag für das gesamte Jahr festgelegt wird (aber erst etwa 3 Jahre später) ebenso wie ein Maximalbetrag für die Praxis. Was dann regelmäßig beim fleißigen Arzt dazu führt, daß er ab November nicht nur umsonst behandelt, sondern sogar draufzahlt - sein Material bekommt er nämlich auch nicht bezahlt, weil das in den Pauschalbeträgen genauso enthalten ist wie Miete und Gehälter und Lohnnebenkosten und Telefonkosten und…