Praxisgebühr 2 mal in einm Quartal?

Hallo,

wenn ich praxisgebühr bei einem arzt bezahle dann überweist der mich weiter…

Aber was ist nun wenn der arzt weiter weg ist, man nun zu einem anderen arzt in der nähe geht und die Überweisung nachreicht???

Ist dieser Arzt verpflichtet mir die 10 Euro zurückzugeben??

Danke
Patrick

Hallo

Ist dieser Arzt verpflichtet mir die 10 Euro zurückzugeben??

Nein. Es ist strikt untersagt, die Praxisgebühr zu erstatten oder auf die Mahnung einer noch nicht bezahlten Praxisgebühr zu verzichten, auch wenn nachträglich eine Überweisung oder eine Befreiung von der Zuzahlung vorgelegt wird.

Gruß,
LeoLo

dankeschön für die antwort.

vielleicht habe ich es undeutlich erklärt. Die Praxisgebühr wurde bereits bei einem anderen Arzt bezahlt.

Den selben Fall gab es bereits worauf der artzt meinte: „bringt die überweisung von dem anderen mediziner bei dem ihr die 10 euro bezahlt habt und ihr könnt die 10 euro wieder haben“.

Hattest du das auch so verstanden??

Hey,

Dann ist der Arzt sehr Kulant, was er aber nicht muss bzw. sogar nicht darf.
Andere Ärzte behandeln einen erst mit überweisung oder wenn du die
10 Euronen auf den Tisch legst.
Egal zu wievielen Ärzten du ohne Überweisung gehst musst du die 10 Euronen nochmal zahlen, nur mit der Überweisung fällt das dann weg.

Gruß
Frank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du kannst die Praxisgebühr bei Deiner Krankenkasse zurückfordern, wenn ich mich nicht irre.

Bis denne!
Schnoof

Hallo Patrick,

lass Dir doch gleich vorsorglich ne Überweisung zu nem Allgemeinarzt mitgeben. So mach ich das immer, wenn mein erster Arztbesuch im Quartal bei nem Facharzt war. Ist normalerweise kein Problem. Der kann Dich dann seinerseits wieder an andere Fachärzte überweisen.

Grüße, Nina