Hallo!
Ich bekomme BAFÖG und besuche gerade eine Erzieherschule. Alles aus
meiner Klasse haben eine Befreiung für Medikamentenzuzahlung und die
Praxisgebühr bekommen.
Als ich bei meiner Krankenkasse angerufen habe, wusste die von
nichts:„So eine Bescheinigung gibt es nicht!“.
-Ist das wahr?
-Wie sieht es in der Prexis mit der Zuzahlungsgrenze 2% des
Bruttoeinkommens aus? Muss ich alle Rechnungen (Apotheke, Arzt)
aufheben und dann Ende des Jahres an meine Kasse schicken?
Alles aus
meiner Klasse haben eine Befreiung für Medikamentenzuzahlung
und die
Praxisgebühr bekommen.
Als ich bei meiner Krankenkasse angerufen habe, wusste die von
nichts:„So eine Bescheinigung gibt es nicht!“.
-Ist das wahr?
Ich glaube, die spinnen in deiner Krankenkasse… Soviel ich weiss, gibt es die Befreiung für alle, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das dem so ist, siehst Du ja auch an deinen Mitschülern, die ne Befreiung haben. Ich würde vielleicht mal die Krankenkasse wechseln.
-Wie sieht es in der Prexis mit der Zuzahlungsgrenze 2% des
Bruttoeinkommens aus? Muss ich alle Rechnungen (Apotheke,
Arzt)
aufheben und dann Ende des Jahres an meine Kasse schicken?
Ja, Du sammelst alle Rechnungen (achte drauf, daß überall dein Name drauf steht) und wenn die 2%-Grenze überschritten ist (kannst Du ja so ungefähr ausrechnen) bringst oder schickst Du die Belege zu deiner Krankenkasse. Das muss nicht am Ende des Jahres sein, kannst Du schon machen, wenn der Grenzbetrag ungefähr überschritten ist. Dann bekommst Du erstmal einen provisorischen Befreiungsausweis und ca. 3-4 Wochen später den richtigen und bist von nun an von allen Geldsorgen frei, zumindest was Rezepte und Arztbesuche betrifft.
So läuft es zumindest bei meiner Krankenkasse, der Techniker Krankenkasse, aber ich denke, bei anderen ist der Ablauf ähnlich.
Hallo,
alle aus der Klasse haben eine Befreiungsbescheinigung ???
Das kann ich mir so eigentlich nicht vorstellen.
Es muessten alle selbst Mitglied einer Krankenkasse sein, denn nur dann zählt nur ihr eigenes Einkommen und nicht das der Eltern für die
Berechnung der Belastungsgrenze. Sollte bereits jemand verheiratet sein, zählt allerdings das Einkommen des Ehegatten voll mit.
Wer gegenüber der Krankenkasse im Laufe eines Jahre nachweist dass er
die Belastungsgrenze von 2% (bei ärztlich bestätigter chronischen Erkrankung sind es 1%) seines Jahreseinkommesn überschritten hat mit Zuzahlungen, der erhält alles über diesen %-Satz hinaus erstattet und für den Rest des Jahres eine Befreiungsbescheinigung.
Ich kann hier nur raten sich mit der zuständigen Krankenkasse nochmals in
Verbindung zu setzen mit der korrekten Fragestellung ?
Eine grundsätzliche Befreiung gibt es seit dem 01.01.2004 nicht mehr.
Gruß
Czauderna